Erläuterungen:
Diese Norm legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach
DIN EN 14604 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Dienstleistungserbringern, die die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durchführen. Diese Norm gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine Brandmeldeanlage nach
DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 bauaufsichtlich gefordert ist.
Diese Norm richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und am Bau beteiligte Personen, insbesondere Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Architekten, Errichter, Dienstleistungserbringer der Immobilienwirtschaft, Bauherren, Eigentümer und Bewohner. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern im Sinne dieser Norm dient der frühzeitigen Warnung von anwesenden Personen vor Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis angemessen reagieren können. Rauchwarnmelder sind nicht Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Sie dienen daher nicht der Alarmierung einer hilfeleistenden Stelle (z. B. Feuerwehr) oder der automatischen Weiterleitung der Warnung an die Feuerwehr.
Für diese Norm ist der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im DIN zuständig.