Erläuterungen:
Die Norm gilt für gefälzte Türen im Wohnungsbau. Die Festlegung der gegenseitigen Anhängigkeit der Maße an Türzarge und Türblatt sowie die Lage der Türbänder und des Türschlosses (Bandsitz und Schlosssitz) soll den problemlosen Einbau auch dann ermöglichen, wenn Türzarge, Türblatt, Türschloss und Türbänder (Türbeschläge) getrennt angeliefert und erst auf der Baustelle zeitlich unabhängig voneinander montiert werden. Die Norm gilt nur für einflügelige Türen mit Türblättern in gefälzter (überfälzter) Ausführung mit einer Nenndicke von 39 bis 42 mm. Sie gilt nicht für Sondertüren im Wohnungsbau.