Erläuterungen:
Diese Norm gilt grundsätzlich für oberirdische Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder der Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Hierzu zählen auch die zugehörigen betriebsnotwendigen Nebenräume (zum Beispiel Büros, Sozialräume, Laborräume, Prüfstandsbereiche, Entwicklungsflächen und so weiter).
Diese Norm dient der Ermittlung der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Bauteile von Brandbekämpfungsabschnitten im Industriebau (Industrie und Gewerbe) und ermöglicht so dem Bauordnungsrecht (z. B. in der Industriebaurichtlinie) Anforderungen an den Brandschutz in Abhängigkeit von der verfügbaren Brandschutzinfrastruktur zu regeln. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei einem Brand ein Versagen der Einzelbauteile mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht eintritt oder nicht zum Einsturz der tragenden Konstruktion (Tragwerk, Gesamtkonstruktion) führt und ein Löschangriff auch innerhalb des Gebäudes über eine angemessene Zeitspanne vorgetragen werden kann.
Ziel dieser Norm ist die Bereitstellung von Daten für eine einheitliche brandschutztechnische Bemessung von Industriebauten mit festlegbarer Brandbelastung in Bezug auf die Standsicherheit im Brandfall. Aspekte der Brandentstehung sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Das Rechenverfahren dieser Norm basiert auf der Annahme eines voll entwickelten Brandes und ist Grundlage für die Definition der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die maximal mögliche Größe der Brandbekämpfungsabschnitte nach der Muster-Industriebaurichtlinie. Nach der Muster-Industriebaurichtlinie können auch die differenzierten Methoden des Brandschutzingenieurwesens angewendet werden. Diese Methoden sind jedoch nicht Bestandteil der Norm.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-52-30 AA "Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1)" im DIN zuständig.