Erläuterungen:
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Landschaftsbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für
- vegetationstechnische Bau-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten, Rodungsarbeiten,
- ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen,
- Bau-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten für Spiel und Sportanlagen sowie
- Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen.