Erläuterungen:
Diese Norm gilt für Karussells, die als Kinderspielgeräte benutzt werden. Sie legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an standortgebundene Karussells mit einem Durchmesser größer als 500 mm fest, die als dauerhaften Einrichtung zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Sie gilt nicht für Geräte, bei denen die Drehbewegung nicht die Hauptspielfunktion ist. Sie gilt nicht für motorgetriebene Karussells, Karussells auf Rummelplätzen oder Lauftrommeln.