Diese Norm gilt für die Berechnung und Ausführung von Mauerwerk aus künstlichen und natürlichen Steinen. Sie wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 06 "Mauerwerksbau", Arbeitsausschuss 06.30.00 "Rezept- und Ingenieurmauerwerk" erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 1053-1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 1053-1 im Originaltext:
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5 Baustoffe - Mauerwerk
Seite 5, Abschnitt 5
5.1 Mauersteine. Es dürfen nur Steine verwendet werden, die DIN 105-1 bis DIN 105-5, DIN 106-1 und DIN 106-2, DIN 398, DIN 1057-1, DIN 4165, DIN 18151, DIN 18152 und DIN 18153 entsprechen. Für die Verwendung von Natursteinen gilt Abschnitt 12. 5.2 Ma ...
6.1 Voraussetzungen - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 5 f., Abschnitt 6.1
Der Nachweis der Standsicherheit darf mit dem gegenüber Abschnitt 7 vereinfachten Verfahren geführt werden, wenn die folgenden und die in Tabelle 1 enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind: Gebäudehöhe über Gelände nicht mehr als 20 m. Als Gebäudeh ...
6.2 Schnittgrößenermittlung - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 6, Abschnitt 6.2
6.2.1 Auflagerkräfte aus Decken. Die Schnittgrößen sind für die während des Errichtens und im Gebrauch auftretenden, maßgebenden Lastfälle zu berechnen. Bei der Ermittlung der Stützkräfte, die von einachsig gespannten Platten und Rippendecken sowie v ...
6.3 Wind - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 6 f., Abschnitt 6.3
Der Einfluss der Windlast rechtwinklig zur Wandebene darf beim Spannungsnachweis unter den Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens in der Regel vernac ...
6.4 Räumliche Steifigkeit - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 7, Abschnitt 6.4
Alle horizontalen Kräfte, z. B. Windlasten, Lasten aus Schrägstellung des Gebäudes, müssen sicher in den Baugrund weitergeleitet werden können. Auf einen rechnerischen Nachweis der räumlichen Steifigkeit darf verzichtet werden, wenn die Geschossdecke ...
6.5 Zwängungen - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 7, Abschnitt 6.5
Aus der starren Verbindung von Baustoffen unterschiedlichen Verformungsverhaltens können erhebliche Zwängungen infolge von Schwinden, Kriechen und Temperaturänderungen entstehen, die Spannungsumlageru ...
6.6 Rechenwerte - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 7 f., Abschnitt 6.6
Als Rechenwerte für die Verformungseigenschaften der Mauerwerksarten aus künstlichen Steinen dürfen die in der Tabelle 2 angegebenen Werte angenommen werden. Die Verformungseigenschaften der Mauerwerksarten können stark streuen. Der Streubereich ist ...
6.7.1 Allgemeine Annahmen für aussteifende Wände - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 9, Abschnitt 6.7.1
Je nach Anzahl der rechtwinklig zur Wandebene unverschieblich gehaltenen Ränder werden zwei-, drei- und vierseitig gehaltene sowie frei stehende Wände unterschieden. Als unverschiebliche Halterung dürfen horizontal gehaltene Deckenscheiben und ausste ...
6.7.2 Knicklängen - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 9 f., Abschnitt 6.7.2
Die Knicklänge hK von Wänden ist in Abhängigkeit von der lichten Geschoßhöhe hs wie folgt in Rechnung zu stellen: Zweiseitig gehaltene Wände:,
Im allgemeinen gilt. hK = hs. Bei Plattendecken und anderen flächig aufgelagerten Massivdecken da ...
6.7.3 Öffnungen in Wänden - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 10, Abschnitt 6.7.3
Haben Wände Öffnungen, deren lichte Höhe größer als 1/4 der Geschosshöhe oder deren lichte Breite größer als 1/4 der ...
6.8 Mitwirkende Breiten zusammengesetzter Querschnitte - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 10 f., Abschnitt 6.8
Als zusammengesetzt gelten nur Querschnitte, deren Teile aus Steinen gleicher Art, Höhe und Festigkeitsklasse bestehen, die gleichzeitig im Verband mit gleichem Mörtel gemauert werden und bei denen ein Abreißen von Querschnittsteilen infolge stark un ...
6.9.1 Spannungsnachweis bei Druckbeanspruchung - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 11, Abschnitt 6.9.1
Falls ein Nachweis für ausmittige Last zu führen ist, dürfen sich die Fugen sowohl bei Ausmitte in Richtung der Wandebene (Scheibenbeanspruchung) als auch rechtwinklig dazu (Plattenbeanspruchung) rechnerisch höchstens bis zum Schwerpunkt des ...
6.9.2 Nachweis der Knicksicherheit - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 12, Abschnitt 6.9.2
Der Faktor k2 nach 6.9.1 berücksichtigt im vereinfachten Verfahren die ungewollte Ausmitte und die Verformung nach Theorie II. Ordnung. Dabei ist vorausgesetzt, dass in halber Geschosshöhe nur Biegemomente aus Knotenmom ...
6.9.3 Auflagerpressung - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 12, Abschnitt 6.9.3
Werden Wände von Einzellasten belastet, so muss die Aufnahme der Spaltzugkräfte sichergestellt sein. Dies kann bei sorgfältig ausgeführtem Mauerwerksverband als gegeben angenommen werden. Die Druckverteilung unter Einzellasten darf dann innerhalb des ...
6.9.4 Zug- und Biegezugspannungen - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 13, Abschnitt 6.9.4
Zug- und Biegezugspannungen rechtwinklig zur Lagerfuge dürfen in tragenden Wänden nicht in Rechnung gestellt werden. Tabelle 5: Zulässige abgeminderte Haftscherfestigkeit ...
6.9.5 Schubnachweis - Mauerwerk; Vereinfachte Berechnung
Seite 13, Abschnitt 6.9.5
Ist ein Nachweis der räumlichen Steifigkeit nach 6. ...
8.1.2 Wände, tragend - Mauerwerk
Seite 17 f., Abschnitt 8.1.2
8.1.2.1 Allgemeines. Wände, die mehr als ihre Eigenlast aus einem Geschoss zu tragen haben, sind stets als tragende Wände anzusehen. Wände, die der Aufnahme von horizontalen Kräften rechtwinklig zur Wandebene dienen, dürfen auch als nichttragende Wän ...
8.1.3 Wände, nichttragend - Mauerwerk
Seite 18, Abschnitt 8.1.3
8.1.3.1 Allgemeines. Nichttragende Wände müssen auf ihre Fläche wirkende Lasten auf tragende Bauteile, z. B. Wand- oder Deckenscheiben, abtragen. . 8.1.3.2 Nichttragende Außenwände. Bei Ausfachungswänden von Fachwerk-, Skelett- und Schottensystemen d ...
8.1.4 Anschluss der Wände an Decken und Dachstuhl - Mauerwerk
Seite 18, Abschnitt 8.1.4
8.1.4.1 Allgemeines. Umfassungswände müssen an die Decken entweder durch Zuganker oder durch Reibung angeschlossen werden. 8.1.4.2 Anschluss durch Zuganker. Zuganker (bei Holzbalkendecken Anker mit Splinten) sind in belasteten Wandbereichen, nicht in ...
8.2 Ringanker und Ringbalken - Mauerwerk
Seite 18 f., Abschnitt 8.2
8.2.1 Ringanker. In alle Außenwände und in die Querwände, die als vertikale Scheiben der Abtragung horizontaler Lasten (z. B. Wind) dienen, sind Ringanker zu legen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: bei Bauten, die mehr als zwe ...
8.3 Schlitze und Aussparungen - Mauerwerk
Seite 19 f., Abschnitt 8.3
Schlitze und Aussparungen, bei denen die Grenzwerte nach Tabelle 10 eingehalten werden, dürfen ohne Berücksichtigung bei der Bemessung des Mauerwerks ausgeführt werden. Vertikale Schlitze und Aussparungen sind auch dann ohne Nachweis zulässig, wenn d ...
8.4.2 Außenwände, einschalig - Mauerwerk
Seite 19, Abschnitt 8.4.2
8.4.2.1 Verputzte einschalige Außenwände. Bei Außenwänden aus nicht frostwiderstandsfähigen Steinen ist ein Außenputz, der die Anforderungen nach DIN 18550-1 [ DIN V 18550 ] erfüllt, anzubringen oder ein anderer Witterungsschutz vorzusehen. 8.4.2.2 U ...
8.4.3 Außenwände, zweischalig - Mauerwerk
Seite 19 ff., Abschnitt 8.4.3
8.4.3.1 Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung. Nach dem Wandaufbau wird unterschieden nach zweischaligen Außenwänden. mit Luftschicht, mit Luftschicht und Wärmedämmung, mit Kerndämmung, mit Putzschicht. Bei Anordnung eine ...
8.5 Gewölbe, Bogen und Gewölbewirkung - Mauerwerk
Seite 22 f., Abschnitt 8.5
8.5.1 Gewölbe und Bogen. Gewölbe und Bogen sollen nach der Stützlinie für ständige Last geformt werden. Der Gewölbeschub ist durch geeignete Maßnahmen aufzunehmen. Gewölbe und Bogen größerer Stützweite und stark wechselnder Last sind nach der Elastiz ...
9 Ausführung - Mauerwerk
Seite 23 ff., Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Bei stark saugfähigen Steinen und/oder ungünstigen Umgebungsbedingungen ist ein vorzeitiger und zu hoher Wasserentzug aus dem Mörtel durch Vornässen der Steine oder andere geeignete Maßnahmen einzuschränken, wie z. B. durch Verwendu ...
12.1 Allgemeines - Natursteinmauerwerk
Seite 25, Abschnitt 12.1
Natursteine für Mauerwerk dürfen nur aus gesundem Gestein gewonnen werden. Ungeschützt dem Witterungswechsel ausgesetztes Mauerwerk muss ausreichend witterungswiders ...
12.2.1 Mauerverband - Natursteinmauerwerk
Seite 25, Abschnitt 12.2.1
Der Verband bei reinem Natursteinmauerwerk muss im ganzen Querschnitt handwerksgerecht sein, d. h., dass. an der Vorder- und Rückfläche nirgends mehr als drei Fugen zusammenstoßen, keine Stoßfuge durch mehr als zwei Schichten durchgeht, auf zwei Läu ...
12.2.2 Trockenmauerwerk - Naturstein
Seite 26, Abschnitt 12.2.2
Bruchsteine sind ohne Verwendung von Mörtel unter geringer Bearbeitung in richtigem Verband so aneinanderzufügen, dass möglichst enge Fugen und kleine Hohlräume verbleiben. ...
12.2.3 Zyklopenmauerwerk und Bruchsteinmauerwerk - Naturstein
Seite 26, Abschnitt 12.2.3
Wenig bearbeitete Bruchsteine sind im ganzen Mauerwerk im Verband und in Mört ...
12.2.4 Schichtenmauerwerk, hammerrecht - Naturstein
Seite 26, Abschnitt 12.2.4
Die Steine der Sichtfläche erhalten auf mindestens 120 mm Tiefe bearbeitete Lager- und Stoßfugen, die ungefähr rechtwinkl ...
12.2.5 Schichtenmauerwerk, unregelmäßig - Naturstein
Seite 26, Abschnitt 12.2.5
Die Steine der Sichtfläche erhalten auf mindestens 150 mm Tiefe bearbeitete Lager- und Stoßfugen, die zueinander und zur Oberfläche rechtwinklig stehen ...
12.2.6 Schichtenmauerwerk, regelmäßig - Naturstein
Seite 26, Abschnitt 12.2.6
Es gelten die Festlegungen nach 12.2.5. Darüber hinaus darf innerhalb einer Schicht die Höhe der Steine nicht wechseln; jede Schicht ist rechtwinkl ...
12.2.7 Quadermauerwerk - Naturstein
Seite 27, Abschnitt 12.2.7
Die Steine sind nach den angegebenen Maß ...
12.2.8 Verblendmauerwerk - Naturstein
Seite 27, Abschnitt 12.2.8
Verblendmauerwerk darf unter den folgenden Bedingungen zum tragenden Querschnitt gerechnet werden: Das Verblendmauerwerk muss gleichzeitig mit der Hintermauerung im Verband gemauert werden. Es muss mit der Hintermauerung durch mindestens 30 % Binder ...
12.3.1 Beanspruchung, allgemeines - Natursteinmauerwerk
Seite 27 f., Abschnitt 12.3.1
Die Druckfestigkeit von Gestein, das für tragende Bauteile verwendet wird, muss mindestens 20 N/mm² betragen. Abweichend davon ist Mauerwerk der Güteklasse N4 aus Gestein mit der Mindestdruckfestigkeit von 5 N/mm² zulässig, wenn die Grundwerte σo na ...
Verwandte Normen zu DIN 1053-1 sind