Norm

DIN 1054 | 2021-04

Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1

Norm ist Ersatz für DIN 1054 [2010-12], DIN 1054/A1 [2012-08], DIN 1054/A2 [2015-11]
Norm ist Ersatz für   DIN 1054 [2005-01]
Diese Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie in DIN EN 1997-1 angegeben. Diese Norm gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-1/NA. Die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit durch Qualitätssicherung, z. B. der Nachweis der Einhaltung ausreichender Dichtigkeit von Trogbauwerken, Verbaukonstruktionen oder Baugrubensohlen, ist nicht Gegenstand dieser Norm. Braunkohlentagebaue gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm, da hier durch andere geologische und geotechnische Erkundungen, Voruntersuchungen und Überwachungen andere Sicherheitsbedingungen vorliegen. Diese Norm enthält nationale Ergänzungen zu DIN EN 1997-1 :2009-09 "Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln" und ist daher für den Anwender nur in Verbindung mit der vorgenannten Norm verständlich und nutzbar. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-05-01 AA "Sicherheit im Erd- und Grundbau (SpA zu CEN/TC 250/SC 7/PT 1)" im DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis DIN 1054:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
A 1.1.4 Anwendungsbereich DIN 1054
2 Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1:2009-09
Zu 1.2 Normative Verweisungen
Zu 1.3 Voraussetzungen
Zu 1.4 Unterscheidung nach Grundsätzen und Anwendungsregeln
Zu 1.5 Begriffe
A 1.5.3 Weitere Begriffe
Zu 1.6 Symbole
Zu 2 Grundlagen der geotechnischen Bemessung
Zu 2.1 Anforderungen an Entwurf, Berechnung und Bemessung
Zu 2.2 Bemessungssituationen
Zu 2.4 Geotechnische Bemessung auf Grund von Berechnungen
Zu 2.4.1 Allgemeines
Zu 2.4.2 Einwirkungen
Zu 2.4.5 Charakteristische Werte
Zu 2.4.6 Bemessungswerte
Zu 2.4.7 Grenzzustände der Tragfähigkeit
Zu 2.4.7.1 Allgemeines
Zu 2.4.7.2 Nachweis der Lagesicherheit
Zu 2.4.7.3 Nachweis bei ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen von Grenzzuständen im Tragwerk und im Baugrund
Zu 2.4.7.4 Nachweisverfahren und Teilsicherheitsbeiwerte beim Aufschwimmen
Zu 2.4.7.5 Nachweis der Sicherheit gegen einen hydraulischen Grundbruch
A 2.4.7.6 Teilsicherheitsbeiwerte für die Grenzzustände der Tragfähigkeit
A 2.4.7.6.1 Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Beanspruchungen
A 2.4.7.6.2 Teilsicherheitsbeiwerte für geotechnische Kenngrößen
A 2.4.7.6.3 Teilsicherheitsbeiwerte für Widerstände
Zu 2.4.8 Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit
Zu 2.4.9 Grenzwerte für Fundamentbewegungen
Zu 2.5 Entwurf und Bemessung aufgrund von anerkannten Tabellenwerten
Zu 2.7 Beobachtungsmethode
Zu 2.8 Geotechnischer Entwurfsbericht
Zu 3 Geotechnische Unterlagen
Zu 3.1 Allgemeines
Zu 3.2 Geotechnische Untersuchungen
Zu 3.3 Ableitung geotechnischer Kenngrößen
Zu 3.3.1 Allgemeines
Zu 3.3.2 Ansprache der Boden- und Felsart
Zu 3.3.3 Wichte
Zu 3.3.6 Scherfestigkeit
Zu 3.3.7 Boden-Steifigkeit
Zu 3.3.9 Kenngrößen für die Durchlässigkeit und Konsolidation von Boden und Fels
Zu 3.3.10.4 Gewichtssondierung
Zu 3.3.10.5 Pressiometer-Versuch
Zu 3.4 Geotechnischer Untersuchungsbericht
Zu 4 Bauüberwachung, Kontrollmessungen und Instandhaltung
Zu 4.1 Allgemeines
Zu 4.2 Bauüberwachung
Zu 4.5 Kontrollmessungen
Zu 6 Flächengründungen
Zu 6.1 Allgemeines
Zu 6.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung
Zu 6.5 Nachweise für den Grenzzustand der Tragfähigkeit
Zu 6.6 Bemessung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Zu 6.7 Gründungen auf Fels; ergänzende Gesichtspunkte bei Entwurf und Bemessung
Zu 6.8 Bemessung der Bauteile von Flächengründungen
A 6.10 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen
A 6.10.1 Allgemeines
A 6.10.2 Nichtbindiger Boden
A 6.10.3 Bindiger Boden
A 6.10.4 Fels
A 6.10.5 Künstlich hergestellter Baugrund
Zu 7 Pfahlgründungen
Zu 7.1 Allgemeines
Zu 7.2 Grenzzustände
Zu 7.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen
Zu 7.4 Verfahren und Gesichtspunkte bei Entwurf und Bemessung
Zu 7.5 Pfahlprobebelastungen
Zu 7.6 Axial beanspruchte Pfähle
Zu 7.6.1.1 Bemessung nach Grenzzuständen
Zu 7.6.2.1 Allgemeines
Zu 7.6.2.2 Grenzwert des Druckwiderstands aus statischen Pfahlprobebelastungen
Zu 7.6.2.3 Grenzwert des Druckwiderstands aus den Ergebnissen von Baugrundversuchen
Zu 7.6.2.4 Grenzwert des Druckwiderstands aus Stoßversuchen und dynamischen Pfahlprobebelastungen
Zu 7.6.2.5 Grenzwert des Druckwiderstands durch Anwendung von Rammformeln
Zu 7.6.2.6 Grenzwert des Druckwiderstands mittels Analyse der Wellengleichung
A 7.6.2.8 Kombinierte Pfahl-Plattengründung
Zu 7.6.3 Widerstand bei Zug
Zu 7.6.4 Vertikalverschiebungen von Pfahlgründungen (Gebrauchstauglichkeit des gestützten Bauwerks)
Zu 7.7 Quer beanspruchte Pfähle
Zu 7.8 Innere Bemessung des Pfahls
Zu 7.9 Bauüberwachung
Zu 8 Verankerungen
Zu 8.1 Allgemeines
Zu 8.2 Grenzzustände
Zu 8.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung
Zu 8.5 Nachweis für den Grenzzustand der Tragfähigkeit
Zu 8.6 Bemessung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Zu 8.7 Eignungsprüfungen
Zu 8.8 Abnahmeprüfungen
Zu 9 Stützbauwerke
Zu 9.1 Allgemeines
Zu 9.2 Grenzzustände
Zu 9.3 Einwirkungen, geometrische Angaben und Bemessungssituationen
Zu 9.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung
Zu 9.5 Erddruckermittlung
Zu 9.6 Wasserdrücke
Zu 9.7 Bemessung im Grenzzustand der Tragfähigkeit
Zu 9.8 Bemessung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Zu 10 Hydraulisch verursachtes Versagen
Zu 10.1 Allgemeines
Zu 10.2 Versagen durch Aufschwimmen
Zu 10.3 Hydraulischer Grundbruch
Zu 10.4 Innere Erosion
Zu 10.5 Versagen durch Piping
Zu 11 Gesamtstandsicherheit
Zu 11.1 Allgemeines
Zu 11.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen
Zu 11.4 Gesichtspunkte bei Berechnung und Ausführung
Zu 11.5 Berechnung im Grenzzustand der Tragfähigkeit
Zu 11.6 Berechnung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Zu 12 Erddämme
Zu 12.1 Allgemeines
Zu 12.2 Grenzzustände
Zu 12.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1054 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN 1054

Gegenüber DIN 1054:2010-12, DIN 1054/A1:2012-08 und DIN 1054/A2:2015-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Normative Verweisungen im Dokument aktualisiert; Änderungen A1 und A2 in das Do ...

A 1.1.4 Anwendungsbereich DIN 1054

Seite 9, Abschnitt A 1.1.4
Diese Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie in DIN EN 1997-1 angegeben. Diese Norm gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-1/NA. Die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit durch ...

A 1.5.3 Begriffe DIN EN 1997-1 [Ergänzende Regelungen]

Seite 12, Abschnitt A 1.5.3
A 1.5.3.1 Geotechnische Kategorie (GK) Gruppe, in die bautechnische Maßnahmen und Verfahren nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks, der Baugrundverh ...

zu 2.1 Anforderungen an Entwurf, Berechnung, Bemessung - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 18 ff., Abschnitt zu 2.1
A ANMERKUNG zu 2.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 2.1 (1)P bis (7), sind nachfolgend in A 2.1.1 eingeordnet, DIN EN 1997-1 :2009-09, 2.1 (8)P bis (21), in A 2.1.2. A 2.1.1 Vorgaben zu Bemessungssituationen und Grenzzuständen. A 2.1.2 Geotechnische Kategorie ...

zu 2.2 Bemessungssituationen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 21 f., Abschnitt zu 2.2
A (4) Die vier Bemessungssituationen werden wie folgt definiert: Bemessungssituation BS-P: Den ständigen Situationen (Persistent situations), die den üblichen Nutzungsbedingungen des Tragwerks entsprechen, wird die Bemessungssituation BS-P zugeordne ...

zu 2.4.1 Berechnung; Allgemeines - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 22, Abschnitt zu 2.4.1
A ANMERKUNG zu (11) Ein ausreichend duktiles Verhalten liegt vor, wenn sich ein Grenzzustand der Tragfähigkeit durch große Verformungen ankündigt. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn wasserg ...

zu 2.4.2 Einwirkungen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 22 ff., Abschnitt zu 2.4.2
A ANMERKUNG zu 2.4.2 DIN EN 1997-1 :2009-09, Absätze 2.4.2 (1)P bis (9), sind nachfolgend in A 2.4.2.1 eingeordnet. A 2.4.2.1 Grundsätzliche Festlegungen. A (3) Bei der Schnittgrößenermittlung von Fundamenten, Gründungsplatten, Pfahlgruppen, Pfahlros ...

zu 2.4.5 Charakteristische Werte - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 25, Abschnitt zu 2.4.5
Zu „2.4.5.2 Charakteristische Werte von geotechnischen Kenngrößen“. A (2) Der Ansatz eines vorsichtigen Schätzwerts des Mittelwerts der Scherfestigkeit als c ...

zu 2.4.6 Bemessungswerte - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 25 f., Abschnitt zu 2.4.6
Zu „2.4.6.1 Bemessungswerte von Einwirkungen“. A ANMERKUNG zu 2.4.6.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 2.4.6.1 (1)P bis (5), sind nachfolgend in A 2.4.6.1.1 eingeordnet, DIN EN 1997-1 :2009-09, 2.4.6.1 (6)P bis (11), in A 2.4.6.1.2. A 2.4.6.1.1 Ermittlung und ...

zu 2.4.7.1 Allgemeines - Geotechnische Bemessungsgrundlagen; GZT [Ergänzende Regelungen]

Seite 26, Abschnitt zu 2.4.7.1
A ANMERKUNG zu (1)P Dem Grenzzustand GEO werden zwei ...

zu 2.4.7.2 Nachweis der Lagesicherheit - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 26, Abschnitt zu 2.4.7.2
A ANMERKUNG zu (2)P Zum Nac ...

zu 2.4.7.3 Nachweis von Grenzzuständen im Tragwerk und im Baugrund bei ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 26 ff., Abschnitt zu 2.4.7.3
Zu „2.4.7.3.1 Allgemeines“. A (2) Die in diesem Abschnitt beschriebenen Nachweise gelten für die in 2.2 A(4) genannten Bemessungssituationen BS-P, BS-T, BS-A und BS-E. Zu „2.4.7.3.2 Bemessungswert der Beanspruchungen“. A (1a) Die Bemessungswerte der ...

zu 2.4.7.4 Nachweisverfahren und Teilsicherheitsbeiwerte beim Aufschwimmen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 31, Abschnitt zu 2.4.7.4
A ANMERKUNG zu 2.4.7.4 Zur Kombination von ...

zu 2.4.7.5 Nachweisverfahren und Teilsicherheitsbeiwerte beim hydraulischen Grundbruch - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 31, Abschnitt zu 2.4.7.5
A (1) Der Nachweis der Sicherheit gegen Versagen durch hydraulischen Grundbruch ist mit der ...

A 2.4.7.6.1 Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Beanspruchungen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 31 ff., Abschnitt A 2.4.7.6.1
A (1) Beim Nachweis von Grenzzuständen sind für Einwirkungen bzw. Beanspruchungen die Teilsicherheitsbeiwerte der Tabelle A 2.1 zu verwenden. A (2) Bei der Umrechnung von charakteristischen bzw. repräsentativen Werten in Bemessungswerte ist eine Einw ...

A 2.4.7.6.2 Teilsicherheitsbeiwerte für Kenngrößen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 33 f., Abschnitt A 2.4.7.6.2
A (1) Beim Nachweis geotechnischer Grenzzustände sind für geotechnische Kenngrößen die Teilsicherheitsbeiwerte der Tabelle A 2.2 zu verwenden. Tabelle A 2.2 — Teilsicherheitsbeiwerte γM ³) für geotechnische Kenngrößen: Bodenkenngröße | Formelzeichen ...

A 2.4.7.6.3 Teilsicherheitsbeiwerte für Widerstände - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 34 f., Abschnitt A 2.4.7.6.3
A (1) Beim Nachweis geotechnischer Grenzzustände sind für Widerstände die Teilsicherheitsbeiwerte der Tabelle A 2.3 zu verwenden. Tabelle A 2.3 — Teilsicherheitsbeiwerte γR 4) für Widerstände: Widerstand | Formelzeichen | Bemessungssituation | BS-P ...

zu 2.4.8 GZG - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 35 f., Abschnitt zu 2.4.8
A ANMERKUNG zu (1)P Mit dem Symbol Ed für Auswirkungen von Einwirkungen werden hier in der Regel geometrische Größen bezeichnet, z. B. Verformungen, Verschiebungen und Verdrehungen. A (2a) Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit (SLS) beziehen sich i ...

zu 2.4.9 Grenzwerte für Fundamentbewegungen - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 36, Abschnitt zu 2.4.9
A ANMERKUNG zu (1)P Zur Festlegung des maßgebenden Kriteriums Cd für die Gebrauchstauglichkeit, z ...

zu 2.5 Entwurf und Bemessung auf Grund von anerkannten Tabellenwerten - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 36, Abschnitt zu 2.5
A (3) Die in (1) genannten Voraussetzungen treffen insbesondere in folgenden Fällen zu: Der Bemessung von Baugrubenböschungen und einfachen Baugrubenkonstruktionen dürfen ...

zu 2.7 Beobachtungsmethode - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 36 f., Abschnitt zu 2.7
A ANMERKUNG zu (1) Die Beobachtungsmethode ist eine Kombination der üblichen geotechnischen Untersuchungen und Berechnungen (Prognosen) mit der laufenden messtechnischen Kontrolle des Bauwerkes und des Baugrundes während dessen Herstellung und gegebe ...

zu 2.8 Entwurfsbericht - Geotechnische Bemessungsgrundlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 38, Abschnitt zu 2.8
A ANMERKUNG zu (3) Die Erstellung des geotechnischen Entwurfsberichtes nach 2.8 und die Erstellung des geotechnischen Untersuchungsberichtes nach 3.4 können in einer Hand liegen, sofern die dafür erforderliche Sachkunde und Erfahrung vorliegen. Liege ...

zu 3.1 Allgemeines - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 38 f., Abschnitt zu 3.1
A 3.1.1 Nichtbindige Böden. A (1) Die grobkörnigen Böden der Bodengruppen GE, GW, GI, SE, SW und SI nach DIN 18196 :2006-06, Tabelle 4, werden als nichtbindig bezeichnet. A (2) Die gemischtkörnigen Böden der Bodengruppen GU, GT, SU und ST sowie im Ei ...

zu 3.2 Untersuchungen - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 39, Abschnitt zu 3.2
Zu „3.2.1 Allgemeines“. A ANMERKUNG zu 3.2.1 Zur Planung von Baugrunduntersuchungen siehe D ...

zu 3.3.2 Kenngrößen; Ansprache der Boden- und Felsart - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 39, Abschnitt zu 3.3.2
A ANMERKUNG zu 3.3.2 Der Praxis entsprechend werden alle Festgesteine mit dem Sammelbegriff „Fels“ benannt, alle Lockergesteine mit dem Sammelbegriff „Boden“. A(3) Die Bodenarten sin ...

zu 3.3.3 Kenngrößen; Wichte - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 39, Abschnitt zu 3.3.3
A ANMERKUNG zu (1)P Zum Einfluss von Strömungskräften siehe 9.3.1.6. A (3) Die charakteristischen Werte der Wichte dürfen als Mittelwerte festgelegt werden, wenn das Tragwerk wenig empfindlich gegen Änderungen der ständigen Einwirkungen ist. Ist das ...

zu 3.3.6 Kenngrößen; Scherfestigkeit - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 40, Abschnitt zu 3.3.6
A (5) Als charakteristische Werte der Scherfestigkeit dürfen in Anlehnung an 2.4.5.2 (2)P in der Regel vorsichtige Schätzwerte des Mittelwertes zugrunde gelegt werden. Zur Anwendung von oberen oder unteren charakteristischen Werten siehe 2.4.5.2 (5) ...

zu 3.3.7 Kenngrößen; Bodensteifigkeit - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 40, Abschnitt zu 3.3.7
A (3) Die Steifigkeit von Boden und Fels darf im Grenzzustand GEO-2 und im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (SLS) durch charakteristische Werte in Form von vorsi ...

zu 3.3.9 Kenngrößen für Durchlässigkeit und Konsolidation von Boden und Fels - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 41, Abschnitt zu 3.3.9
Zu „3.3.9.1 Kenngrößen für die Durchlässigkeit und Konsolidation des Bodens“. ...

zu 3.3.10 Kenngrößen aus Feldversuchen - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 41, Abschnitt zu 3.3.10
Zu „3.3.10.4 Gewichtssondierung“. A ANMERKUNG zu (2) Für diese Versuchsart liegen in Deutschland kaum Erfahrungen vor. Z ...

zu 3.4 Untersuchungsbericht - Geotechnische Unterlagen [Ergänzende Regelungen]

Seite 41, Abschnitt zu 3.4
Zu „3.4.1 Anforderungen“. A (1a) Bei Bauvorhaben der Geotechnischen Kategorie GK 1 bedarf es keines Geotechnischen Untersuchungsberichts. Jedoch muss in einem Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 schriftlich niedergelegt werden, dass die in A 2.1.2.2 ...

zu 4.1 Bauüberwachung, Kontrollmessungen, Instandhaltung; Allgemeines - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 39, Abschnitt zu 4.1
A ANMERKUNG zu (4) Siehe ...

zu 4.2 Bauüberwachung - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 41, Abschnitt zu 4.2
Zu „4.2.2 Beaufsichtigung und Kontrolle“. A ANMER ...

zu 4.5 Kontrollmessungen - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 42, Abschnitt zu 4.5
A ANMERKUNG zu (1)P Sieh ...

zu 6.1 Allgemeines - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 42, Abschnitt zu 6.1
A ANMERKUNG zu 6.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 6.1 (1)P und (2), sind nachfolgend in A 6.1.1 eingeordnet. A 6.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen. A ANMERKUNG zu 6.1.1 Unter 6.1.1 sind ausschließlich Texte der DIN EN 1997-1 erfasst. A 6.1. ...

zu 6.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 43, Abschnitt zu 6.4
A (2) Sofern die Frostsicherheit der Sohlfächen von Gründungen nicht auf ...

zu 6.5 Nachweise für den GZT - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 43 ff., Abschnitt zu 6.5
Zu „6.5.1 Gesamtstandsicherheit“. A ANMERKUNG zu 6.5.1 (2)P Beim Nachweis der Gesamtstandsicherheit ist nach DIN EN 1997-1/NA :2010-12 zu 2.4.7.3.4.1 (1)P das Nachweisverfahren 3 (GEO-3) anzuwenden. Zu „6.5.2.1 Allgemeines“. A (4) Der Nachweis der Gr ...

zu 6.6 Bemessung im GZG - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 46 ff., Abschnitt zu 6.6
Zu „6.6.1 Allgemeines“. A (5) Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit sind die Hinweise zu den Einwirkungen in 2.4.8 zu beachten. Zu „6.6.2 Setzung“. A (3) Die Größe der Setzungen von Flach- und Flächengründungen soll auf der Grundlage der DIN 401 ...

A 6.10.1 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen; Allgemeines - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 50 f., Abschnitt A 6.10.1
A (1) Die Nachweise für die Grenzzustände Grundbruch und Gleiten sowie der Gebrauchstauglichkeit (Nachweis der Setzungen) dürfen durch die Verwendung von Erfahrungswerten für den Bemessungswert σR,d des Sohlwiderstands ersetzt werden, sofern folgend ...

A 6.10.2 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen; Nichtbindiger Boden - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 48 ff., Abschnitt A 6.10.2
A 6.10.2.1 Bemessungswert des Sohlwiderstands. A (1) Der unter den in A 6.10.1 genannten Voraussetzungen bei einem Boden mit mittlerer Festigkeit nach A (4) und, senkrechter Richtung der Sohldruckbeanspruchung, für Streifenfundamente ...

A 6.10.3 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen; Bindiger Boden - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 55 ff., Abschnitt A 6.10.3
A 6.10.3.1 Bemessungswert des Sohlwiderstands. A (1) Der unter den in A 6.10.1 genannten Voraussetzungen bei bindigem Baugrund von Streifenfundamenten Bemessungswert σR,d des Sohlwiderstands darf den Tabellen A 6.5 bis A 6.8 entnommen werden. Die Soh ...

A 6.10.4 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen; Fels - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 58 f., Abschnitt A 6.10.4
A (1) Besteht der Baugrund aus gleichförmigem beständigem Fels in ausreichender Mächtigkeit, so dürfen Fundamente mit der Annahme eines Bemessungswertes σR,d des Sohlwiderstands bemessen werden. Der für quadratische Fundamente maßgebende Bemessungswe ...

A 6.10.5 Vereinfachter Nachweis in Regelfällen; Künstlich hergestellter Baugrund - Flächengründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 60, Abschnitt A 6.10.5
A (1) Wenn künstlich hergestellter Baugrund oder Schüttungen die unter A 6.10.1 A (1) genannten Voraussetzungen erfüllen und für bindige Sch ...

zu 7.1 Allgemeines - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 60 f., Abschnitt zu 7.1
A ANMERKUNG zu 7.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 7.1 (1)P bis (3)P, sind nachfolgend in A 7.1.1 eingeordnet. A 7.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Anforderungen. A (1) Dieser Abschnitt gilt auch für Bohrpfähle, die nach DIN EN 1536 als Schlitzwandelemen ...

zu 7.2 Grenzzustände - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 61, Abschnitt zu 7.2
A ANMERKUNG zu (1)P Der Nachweis gegen Tragfähigkeitsv ...

zu 7.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 61 f., Abschnitt zu 7.3
Zu „7.3.1 Allgemeines“. A (5) Die Nichtlinearität der Widerstands-Setzungs-Linie der Pfähle ist bei der Tragwerksberechnung zu beachten. Dazu darf vereinfachend aus der Sekante an die Widerstands-Setzungs-Linie für den wirkenden Lastbereich eine Fede ...

zu 7.4 Verfahren und Gesichtspunkte bei Entwurf und Bemessung - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 62, Abschnitt zu 7.4
Zu „7.4.1 Entwurfs- und Bemessungsverfahren“. A (4) In den nachfolgend geforderten Nachweisen sind die Abmessungen, insbesondere Pfahllänge und Pfah ...

zu 7.5 Probebelastungen - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 62 f., Abschnitt zu 7.5
Zu „7.5.1 Allgemeines“. A (3a) Bei axial zyklisch beanspruchten Pfahlgründungen mit erheblichen charakteristischen Schwell- und/oder Wechsellasten entsprechend A 2.4.2.1 A(8b) kann eine starke Verschlechterung des Pfahltragverhaltens eintreten. Die ...

zu 7.6.1 Axial beanspruchte Pfähle; Allgemeines - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 63 f., Abschnitt zu 7.6.1
Zu „7.6.1.1 Bemessung nach Grenzzuständen“. A (1) Als Grundlage für die Grenzzustands-Nachweise sind die axialen Pfahlwiderstände von Einzelpfählen durch eine Widerstands-Setzungs-(bzw. Hebungs-)Linie zu beschreiben. Die Widerstands-Setzungs-(bzw. He ...

zu 7.6.2 Axial beanspruchte Pfähle; Widerstand bei Druck - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 64 ff., Abschnitt zu 7.6.2
Zu „7.6.2.1 Allgemeines“. A ANMERKUNG zu (3)P Zur Pfahlgruppenwirkung siehe auch [6]. Zu „7.6.2.2 Grenzwert des Druckwiderstands aus statischen Pfahlprobebelastungen“. A (1a) Für auf Druck beanspruchte Mikropfähle nach DIN EN 14199 sind an mindeste ...

zu 7.6.3 Axial beanspruchte Pfähle; Widerstand bei Zug - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 69 ff., Abschnitt zu 7.6.3
Zu „7.6.3.1 Allgemeines“. A (2) Wenn bei der Ermittlung der Bemessungswerte der Zugbeanspruchung eine gleichzeitig wirkende charakteristische Druckbeanspruchung aus günstigen ständigen Einwirkungen angesetzt wird, ist diese mit dem Teilsicherheitsbei ...

zu 7.6.4 Axial beanspruchte Pfähle; Vertikalverschiebungen - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 72 f., Abschnitt zu 7.6.4
Zu „7.6.4.1 Allgemeines“. A(1) Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit sind verformungsabhängige Pfahlwiderstände anzusetzen, siehe auch 7.6.1.1 A (1). A (2) Grundlage der Ermittlung der charakteristischen Vertikalverschiebungen von Pfahlgründung ...

zu 7.7 Quer beanspruchte Pfähle - Pfahlgründungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 73 ff., Abschnitt zu 7.7
Zu „7.7.1 Allgemeines“. A (1) Querwiderstände dürfen nur für Pfähle mit einem Pfahlschaftdurchmesser Ds ≥ 0,30 m bzw. einer Kantenlänge as ≥ 0,30 m angesetzt werden. Der charakteristische Querwiderstand darf dabei durch charakteristische Werte ks,k d ...

zu 8.1 Allgemeines - Verankerungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 75 ff., Abschnitt zu 8.1
Zu „8.1.1 Anwendungsbereich“. A (1) Außerdem ist dieser Abschnitt anzuwenden, wenn zum Beispiel mit Hilfe von Verankerungen Bauwerke gegen Gleiten oder Kippen zu sichern oder, Seilzuglasten aufzunehmen sind. A (2a) Anker mit einem Klemm- ode ...

zu 8.2 Grenzzustände - Verankerungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 77, Abschnitt zu 8.2
A (1a) Bei Verpressankern nach DIN EN 1537 ist der Grenzzustand des Versagens infolge Verdrehung des Ankerkopfes und des Verlustes der Ankerkraft durch übermäßiges Nachgeben des Ankerkopfes gesondert (z. B. Bauartgenehmigung) nachzuweisen. A (1b) Bei ...

zu 8.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung - Verankerungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 77 f., Abschnitt zu 8.4
A (3) Bei Verpressankern nach DIN EN 1537 ist hierfür ein gesonderter Nachweis der Kopfkonstruktion (z. B. Bauartgenehmigung) erforderlich. A (4) Bei Verpressankern nach DIN EN 1537 ist hierfür ein gesonderter Nachweis der Kopfkonstruktion (z. B. Bau ...

zu 8.5 Nachweis für den GZT - Verankerungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 78 ff., Abschnitt zu 8.5
Zu „8.5.1 Bemessung der Anker“. A ANMERKUNG zu (1) P Zur Ermittlung des Bemessungswerts Pd der Ankerbeanspruchung siehe 8.5.5. A (3) Für die unter 8.1.1 (2) P aufgeführten Anker ergibt sich aus Tabelle A 8.1, ob der Herauszieh-Widerstand durch Prüfu ...

zu 8.6 Bemessung im GZG - Verankerungen [Ergänzende Regelungen]

Seite 80, Abschnitt zu 8.6
A (2) Bei der Wahl der Festlegekraft ist DIN SPEC 18537:2017-11, Zu 8.4.4.1 zu beachten. A (5) Bei nicht vorgespannten Ankern ist DIN SPEC 18537:2017-11, Zu 8.4.4.1 zu beachten. A (7) Die Gebrauchstauglichkeit jedes Verpressankers ode ...

zu 9.1 Allgemeines - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 82 f., Abschnitt zu 9.1
Zu „9.1.1 Geltungsbereich“. A (1) Dieser Abschnitt gilt auch für im Boden eingebettete Bauwerke, z. B. Tiefkeller, Tunnel in offener Baugrube und, soweit anwendbar, für unterirdisch aufgefahrene Tunnel sowie allgemein für Baumaßnahmen für vorübergehe ...

zu 9.2 Grenzzustände - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 83, Abschnitt zu 9.2
A (1) Bei Tiefkellern und Tunnelbauwerken ist außer den in ...

zu 9.3 Einwirkungen, geometrische Angaben, Bemessungssituationen - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 83 f., Abschnitt zu 9.3
Zu „9.3.1.1 Grundlegende Einwirkungen“. A (2) Zur Ermittlung der Eigenlasten von geotechnischen Bauwerken sind die charakteristischen Werte der Wichten der Baustoffe nach DIN EN 1991-1-1 anzusetzen. Zu „9.3.1.3 Auflasten“. A (1) Es sind die charakter ...

zu 9.4 Gesichtspunkte bei Bemessung und Ausführung - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 84, Abschnitt zu 9.4
Zu „9.4.1 Allgemeines“. A (8) Die Standsicherheit von flüssigkei ...

zu 9.5 Erddruckermittlung - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 84 f., Abschnitt zu 9.5
Zu „9.5.1 Allgemeines“. A (2a) Berechnungen mit einem totalen Erddruck, der Erddruck und Wasserdruck einschließt, sollten vermieden werden. Abweichend von (2) sind die Wirkungen von Erddruck und Wasserdruck in der Regel getrennt zu untersuchen. A (2b ...

zu 9.6 Wasserdrücke - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 86, Abschnitt zu 9.6
A ANMERKUNG zu (1)P Hierzu siehe 9.3.2.3 A (1a) bis (1c). A (6) Eine durch bauliche Maßnahmen, z. B. Dichtungen, Drän- oder Entspannungsbrunnen, bewirkte Verminderung bzw. Begrenzung des Wasserdrucks darf nur berücksichtigt werden, wenn ihre Wirku ...

zu 9.7 Bemessung im GZT - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 87 ff., Abschnitt zu 9.7
Zu „9.7.1 Allgemeines“. A ANMERKUNG zu 9.7.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 9.7.1 (1)P bis (7)P sind in A 9.7.1.1 eingeordnet. A 9.7.1.1 Vorgaben zur Bemessung von Stützbauwerken. A 9.7.1.2 Ermittlung der Schnittgrößen. A (1) Bei der Ermittlung der Schnitt ...

zu 9.8 Bemessung im GZG - Stützbauwerke [Ergänzende Regelungen]

Seite 93 f., Abschnitt zu 9.8
Zu „9.8.1 Allgemeines“. A ANMERKUNG zu 9.8.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 9.8.1 (1)P bis (5), sind nachfolgend in A 9.8.1.1 eingeordnet. A 9.8.1.1 Rechnerische Nachweise. A (1a) Sofern im Einzelfall benachbarte Gebäude, Leitungen, andere bauliche Anlagen ...

zu 10.1 Hydraulisch verursachtes Versagen; Allgemeines - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 94 f., Abschnitt zu 10.1
A ANMERKUNG zu A 10.1 DIN EN 1997-1 :2009-09, 10.1 1(P) bis (6), sind in 10.1.1 eingeordnet. A 10.1.1 Geltungsbereich und allgemeine Anforderungen. A (2) Bei von unten nach oben durchströmten homogenen bindigen Bodenschichten, bei denen ein Austrag v ...

zu 10.2 Versagen durch Aufschwimmen - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 95 f., Abschnitt zu 10.2
A 10.2.1 Allgemeines. A 10.2.2 Nachweis bei Mitwirkung von Scherkräften. A (2) Die zusätzlich als Einwirkung angesetzte Scherkraft kann z. B. sein: A (3) Damit die Sicherheit gegen Aufschwimmen nicht maßgeblich von den Scherkräften abhängig ist, m ...

zu 10.3 Hydraulischer Grundbruch - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 96 f., Abschnitt zu 10.3
A (1a) Die Teilsicherheitsbeiwerte für die stabilisierende ständige Einwirkung und die Strömungskraft bei günstigem und ungünstigem Baugrund im Grenzzustand HYD sind der Tabelle A 2.1 zu entnehmen. A (1b) Als günstiger Baugrund sind Kies, Kiessand un ...

zu 10.4 Innere Erosion - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 97, Abschnitt zu 10.4
A ANMERKUNG zu 10.4 Zum Nachweis gegen innere ...

zu 10.5 Versagen durch Piping - Geotechnik [Ergänzende Regelungen]

Seite 97, Abschnitt zu 10.5
A ANMERKUNG zu 10.5 Zum Nachweis gegen Piping sie ...

zu 11.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen - Gesamtstandsicherheit [Ergänzende Regelungen]

Seite 98, Abschnitt zu 11.3
A (3) Zur Berücksichtigung einer Vermind ...

zu 11.4 Gesichtspunkte bei Berechnung und Ausführung - Gesamtstandsicherheit [Ergänzende Regelungen]

Seite 98, Abschnitt zu 11.4
A (10) Für Bodenvernagelungen und für Gabio ...

zu 11.5 Berechnung im GZT - Gesamtstandsicherheit [Ergänzende Regelungen]

Seite 94 ff., Abschnitt zu 11.5
Zu „11.5.1 Nachweis der Gesamtstandsicherheit“. A (14) Stabilisierende Effekte aus Kapillarspannungen dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Wirkung dauerhaft zu erwarten ist. A (15) Bei Böden, die sich nach 2.4.1 A (11) nicht ausreichend ...

zu 11.6 Berechnung im GZG - Gesamtstandsicherheit [Ergänzende Regelungen]

Seite 101, Abschnitt zu 11.6
A (4) Bei mindestens mitteldicht gelagerten nichtbindigen und bei mindestens steifen bindigen Böden beinhalten die Teilsicherheitsbeiwerte der Tabellen A 2.1 bis A 2.3 [ A 2.1; A 2.2; A 2.3 ] für die Bemessungssituation BS-P im Grenzzustand GEO-3 in ...

zu 12.2 Grenzzustände - Erddämme [Ergänzende Regelungen]

Seite 102, Abschnitt zu 12.2
A (3) Bei verfestigten oder bewehrten Dämmen auf weichem Boden, die den Baugrund monolithisch belasten, ist der zusä ...

zu 12.3 Einwirkungen und Bemessungssituationen - Erddämme [Ergänzende Regelungen]

Seite 102, Abschnitt zu 12.3
A (4a) Bei wasserbelasteten Dämmen mit mineralischen Dichtungen müssen Veränderungen der Materialeigenschaften durch Feuchteschwanku ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 1054

Baugrund, Erdbau, Flächengründung, Grundbau, Sicherheitsnachweis
DIN 1054, Ausgabe 2021-04: Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1.
Das sagen unsere Kunden
Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
Was Sie aus Baunormen benötigen im Originaltext. Am PC, Tablet oder mobil.
Jetzt kostenlos testen:
Online immer aktuell.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere