Seite 11, Abschnitt 5
(1) Die Windlasten müssen für jeden belasteten Bereich ermittelt werden. Belastete Bereiche können sein: das gesamte Bauwerk; Teile des Bauwerks, das heißt Bauteile, Fassadenelemente und deren Befestigungsteile. (2) Die Folgen anderer Einwirkungen ...
Seite 12 f., Abschnitt 6
6.1 Allgemeine Festlegungen. (1) Die Windlasten werden in dieser Norm in Form von Winddrücken und Windkräften erfasst. Die Windlast ist unabhängig von der Himmelsrichtung mit dem vollen Rechenwert des Geschwindigkeitsdruckes wirkend zu berechnen. Ein ...
Seite 13 f., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. (3) In der Windzonenkarte in Anhang A sind zeitlich gemittelte Windgeschwindigkeiten vref und zugehörige Geschwindigkeitsdrücke qref angegeben. Die charakteristischen Werte gelten für eine Mittelung über einen Zeitraum von 10 min ...
Seite 14 f., Abschnitt 8
(1) Die Angaben zum Winddruck gelten für ausreichend steife Konstruktionen, bei denen die böenerregten Resonanzschwingungen vernachlässigbar sind. (4) Der Innendruck in einem Gebäude hängt von Größe und Lage der Öffnungen in der Außenhaut ab. Er wi ...
Seite 16 f., Abschnitt 9
9.1 Windkräfte. (2) Die Lage des Lastangriffspunktes der Gesamtwindkraft richtet sich nach Gestalt und Lage des Baukörpers. Sie ist in Abschnitt 12 angegeben. 9.2 Wind ...
Seite 17 ff., Abschnitt 10
10.1 Verfahren zur Ermittlung des Böengeschwindigkeitsdruckes. (1) Den Regelungen für den Geschwindigkeitsdruck, der bei nicht schwingungsanfälligen Konstruktionen angewendet wird, liegt eine Böengeschwindigkeit zu Grunde, die über eine Böendauer von ...
Seite 19, Abschnitt 11
11.1 Böenerregte Schwingungen. (1) Resonanzüberhöhungen bei schwingungsanfälligen Bauwerken werden erfasst, indem die zeitlich gemittelten Windkräfte um den Böenreaktionsfaktor G vergrößert werden. (2) Der Böenreaktionsfaktor erfasst sowohl die dynam ...
Seite 20, Abschnitt 12.1.1
(1) Die Außendruckbeiwerte cpe für Bauwerke und Bauteile hängen von der Größe der Lasteinzugsfläche A ab. Sie werden in den maßgebenden Tabellen für die entsprechende Gebäudeform für Lasteinzugsflächen von 1 m² und von 10 m² als cpe,1 bzw. cpe,10 ang ...