Norm

DIN 1076 | 1999-11

Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung

Der Inhalt des Dokuments wurde sachlich und redaktionell überarbeitet, der Abschnitt mit den Begriffsbestimmungen erweitert und das Inhaltsverzeichnis der Bauwerksakte neu gegliedert.

Inhaltsverzeichnis DIN 1076:

Seite
1 Anwendungsbereich 2
2 Normative Verweisungen 2
3 Begriffe 2
4 Unterlagen für Prüfung und Überwachung 3
5 Bauwerksprüfung 3
5.1 Allgemeines 3
5.2 Hauptprüfung 3
5.3 Einfache Prüfung 5
5.4 Prüfung aus besonderem Anlass (Sonderprüfung) 5
5.5 Prüfung nach besonderen Vorschriften 5
6 Bauwerksüberwachung 5
6.1 Allgemeines 5
6.2 Besichtigung 5
6.3 Laufende Beobachtung 5
Anhang A (normativ) Inhalt der Bauwerksakte 6
Anhang B (informativ) Übersichtsblatt, Titelblatt und Inhaltsverzeichnis des Bauwerksbuches 7

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1076 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 1076

Seite 2, Abschnitt 1
Diese Norm regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Die regelmäßige Prüfung und Über ...

3 Begriffe DIN 1076

Seite 2, Abschnitt 3
3.1 Ingenieurbauwerke. 3.1.1 Brücken Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder meh ...

4 Unterlagen - Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken

Seite 2 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Als Unterlagen für die Prüfung und Überwachung dienen Bauwerksverzeichnis (4.2), Bauwerksbuch (4.3), Bauwerksakte (4.4). 4.2 Bauwerksverzeichnis. Um einen Überblick über alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ingenieurbauwerke im ...

5.2 Hauptprüfung von Ingenieurbauwerken

Seite 3 ff., Abschnitt 5.2
Die erste Hauptprüfung ist vor der Abnahme der Bauleistung, die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen. . Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. . Be ...

5.3 Einfache Prüfung von Ingenieurbauwerken

Seite 5, Abschnitt 5.3
Drei Jahre nach einer Hauptprüfung sind die Ingenieurbauwerke einer Einfachen Prüfung zu unterziehen. Die Einfache Prüfung ist, soweit vertretbar, ohne Verwendung von Besichtigungsgeräten oder -einrichtungen als intensive, erweiterte Sichtprüfung du ...

6.2 Besichtigung von Ingenieurbauwerken

Seite 5, Abschnitt 6.2
Alle Ingenieurbauwerke sind regelmäßig einmal jährlich ohne größere Hilfsmittel wie Besichtigungsfahrzeuge, Rüstung usw., aber unter Benutzung von am Bauwerk vorhandenen Besichtigungseinrichtungen, von begehbaren Hohlräumen des Bauwerks, von der Ver ...

6.3 Laufende Beobachtung von Ingenieurbauwerken

Seite 5, Abschnitt 6.3
Alle Ingenieurbauwerke sind im Rahmen der allgemeinen Überwachung des Verkehrsweges in bezug auf deren Verkehrssicherheit laufend im Rahmen der Streckenkontrolle zu beobachten. ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 1076

Bauwerksbuch, Bauwerksverzeichnis, Prüfen, Prüfung, Überwachung
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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