Norm

DIN 1185-3 | 2015-12

Dränung - Regelung des Bodenwasser-Haushaltes durch Rohrdränung und Unterbodenmelioration - Teil 3: Ausführung und Dokumentation

Diese Norm legt die zum Bau einer Dränung notwendigen Grundsätze fest. Diese Norm gilt für die Regelung des Bodenwasser-Haushaltes landwirtschaftlich genutzter Flächen durch Dränung mit Ausnahme von mit Gehölzen bestandenen Flächen.

Inhaltsverzeichnis DIN 1185-3:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Ausführung
3.1 Maschineneinsatz
3.2 Rohrdränung
3.2.1 Herstellung mit Grabenaushub
3.2.2 Verlegen der Dränrohre
3.2.3 Sicherung der Rohrlage
3.2.4 Drängrabenfilter
3.2.5 Verfüllen der Drängräben
3.2.6 Grabenlose Rohrdränung
3.2.7 Bauteile
3.2.7.1 Anschlüsse
3.2.7.2 Dränschächte und Absturzschächte
3.2.7.3 Dränausmündungen
3.2.7.4 Schlucker
3.3 Tieflockern
4 Bestandsdokumentation
5 Bestandsplan

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1185-3 im Originaltext:

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Änderungen DIN 1185-3

Gegenüber DIN 1185-3:1973-12 und DIN 1185-4:1973-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anforderungen an den Maschineneinsatz und Bauweise wurden überarbeitet und an den Stand der Technik und die gängige Praxis angepasst; Anfo ...

3.1 Maschineneinsatz - Dränung

Seite 4 f., Abschnitt 3.1
Dränmaschinen dürfen auf einer Fläche erst eingesetzt werden, wenn die vorbereitenden Arbeiten (z. B. Abstecken der Lage der Sauger, Einmessen der Höhenmarken) abgeschlossen sind. Hierzu gehört auch die Vorbereitung für eine einwandfreie Tiefenregelu ...

3.2.1 Herstellung mit Grabenaushub - Rohrdränung

Seite 5, Abschnitt 3.2.1
Sammler und Fangdräne sind grundsätzlich vor den Saugern herzustellen. Bei Anfall von Druckwasser sind die höherliegenden Sauger zuerst auszuführen. Die Abweichung des Drängrabens von der abgesteckten Achse darf folgende Werte nicht überschreiten: b ...

3.2.2 Verlegung der Dränrohre - Rohrdränung

Seite 5, Abschnitt 3.2.2
Die Dränrohre sind entsprechend dem Fortschreiten der Grabenherstellung zu verlegen und in ihrer Lage zu sichern. Dränrohre sind in der Grabenachse zu verlegen. Es sind Dränrohr ...

3.2.3 Sicherung der Rohrlage - Rohrdränung

Seite 6, Abschnitt 3.2.3
Vor dem Verfüllen des Drängrabens ist die Lage der Dränrohre und der Anschlüsse zu sichern. Der Raum zwischen Dränrohr und Grabenwand ist mit krümeligem, durchlässigem Boden oder Filtermaterialien so zu verfüllen, dass die Rohrlage unverändert bleibt ...

3.2.4 Drängrabenfilter - Rohrdränung

Seite 6, Abschnitt 3.2.4
Anforderungen an Filtermaterialien für Drängrabenfilter sind in DIN 1185-1 festgelegt. Übliche Materialien für Drängrabenfilter sind z. B.: Fasertorf, Grobsand, Kies, Kunststoffe, Schilf, Schlacke, Stroh, Tannenreisig-Häcksel, Torfmull u. ä. Das Filt ...

3.2.5 Verfüllung der Drängräben - Rohrdränung

Seite 6, Abschnitt 3.2.5
Nach Verlegen der Rohre ist die Lage der Dränrohre und der Anschlüsse zu prüfen. Die Anlage ist einzumessen. Die Dränrohre sind so schnell wie möglich mindestens 20 cm hoch mit durchlässigem Material (siehe auch 3.2.4) zu überdecken. Anschließend sin ...

3.2.7.1 Anschlüsse - Rohrdränung

Seite 3, Abschnitt 3.2.7.1
Die Sauger sind in der oberen Rohrhälfte in den Sammler einzuführen. Es sind Formstücke zu verwenden. Bei sehr geringem Gefälle oder bei Verockerungsgefahr ist ein sohlengleicher A ...

3.2.7.2 Dränschächte und Absturzschächte - Rohrdränung

Seite 7, Abschnitt 3.2.7.2
Dränschächte und Absturzschächte sind so herzustellen, dass sie aggressiven Einflüssen des Bodens und Wassers widerstehen. Die Schächte sind frostfrei zu gründen. Die kleinste lichte Weite der Dränschächte muss 40 cm und bei Tiefen größe ...

3.2.7.3 Dränausmündungen - Rohrdränung

Seite 7 f., Abschnitt 3.2.7.3
Für die Dränausmündungen sind korrosions- und frostbeständige Formstücke zu verwenden, deren Innendurchmesser mindestens dem anzuschließenden Dränrohr entspricht. Formstücke aus Beton müssen ≥ 50 cm, aus PVC ≥ 100 cm lang sein. Die Lage der Dränausmü ...

3.2.7.4 Schlucker - Rohrdränung

Seite 8, Abschnitt 3.2.7.4
Der Mindestdurchmesser des Schluckers beträgt 50 cm. Die Sohle des Schluckers muss mindestens 10 cm unter der Sohle des Dränrohres liegen. Die Oberkante darf höchstens bis zur Bearbeitungstiefe der späteren B ...

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