Gegenüber DIN 1187:1982-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die normativen Verweisungen und die verwend ...
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument ist anwendbar für gewellte (flexible) und glatte (Stangen) Dränrohre aus weichmacher freiem Polyvinylchlorid (PVC-U), die überwiegend zur Regelun ...
Seite 5 ff., Abschnitt 4
4.1 Bezeichnung. 4.1.1 Form A Gewelltes Rohr. Bezeichnung eines gewellten Rohres (A) von Nennweite 80 und mit engen Wassereintrittsöffnungen von 0,8 mm Breite nach Abschnitt 6.3.2 : 4.1.2 Form B Glattes Rohr. Bezeichnung eines glatten Rohres (B) vo ...
Seite 7, Abschnitt 5
PVC-U, hergestellt aus weichmacherfreier PVC-Formmasse nach DIN EN ISO 21306-1. Die Wahl und Dosierung der Vinylc ...
Seite 7 ff., Abschnitt 6
6.1 Lieferzustand. Die Rohre müssen außen und innen eine dem Herstellverfahren entsprechende glatte Oberfläche haben. Sie müssen frei von Inhomogenitäten sein und dürfen keine Poren, Blasen, Risse oder sonstige Fehler enthalten. Geringfügige fl ...
Seite 13, Abschnitt 9
9.1 Gewellte Rohre. Jedes gewellte Rohr muss mindestens in Abständen von 5 m dauerhaft folgende Kennzeichnung tragen: Verweisung auf dieses Dokument ohne Teilnummer: DIN 1187; Herstellerzeichen; Nennweite; Jahreszahl der Herstellung. 9.2 Glatte Ro ...