Diese Norm legt Grundregeln der Darstellung in Bauzeichnungen fest. Dazu gehören die Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-08 AA „Bauzeichnungen (SpA zu ISO/TC 10/SC 8 und -WG 18)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 1356-1:
Passend für mich mit DIN 1356-1
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 1356-1 im Originaltext:
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Änderungen DIN 1356-1
Gegenüber DIN 1356-1:1995-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: der Begriff der Überschrift „Grundregeln“ bezieht sich ausschließ ...
1 Anwendungsbereich DIN 1356-1
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt Grundregeln der Darstellung in Bauzeichnungen fest. Dazu gehören die Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung. Dieses Dokument ist für bauliche Anlagen anwendbar. Dazu zählen im Sinne dieses Dokuments Gebäu ...
3 Begriffe DIN 1356-1
Seite 6, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN ISO 10209 und der folgende Begriff. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Ad ...
4 Arten und Maßstäbe - Bauzeichnungen
Seite 7 ff., Abschnitt 4
4.1 Arten und Maßstäbe von Bauzeichnungen für die Objektplanung. 4.1.1 Vorentwurfszeichnungen. Vorentwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen eines Planungskonzeptes für eine geplante bauliche Anlage. Vorentwurfszeichnun ...
5 Projektionsarten und Grundrisstypen - Bauzeichnungen
Seite 9 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Die Grundlagen der Projektionsmethoden sind in DIN EN ISO 5456-4 festgelegt (siehe Bild A.1). 5.2 Grundriss. 5.2.1 Grundriss Typ A. Der „Grundriss Typ A“ ist die Draufsicht auf den unteren Teil eines horizontal geschnittenen Objektes ...
6 Blattgrößen, Faltungen, Maßstäbe - Bauzeichnungen
Seite 11, Abschnitt 6
Blattgrößen und Zeichenflächen sollten vorzugsweise nach DIN EN ISO 5457 gewählt ...
7 Anordnung der Darstellungen - Bauzeichnungen
Seite 11, Abschnitt 7
Bei nebeneinander gezeichneten Ansichten und Schnitten sollte ...
8 Linienarten, Linienbreiten, Schriftart und Schriftgröße - Bauzeichnungen
Seite 12 ff., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Für Bauzeichnungen gelten die Linienarten und Linienbreiten nach DIN EN ISO 128-2 und Tabelle 2 dieses Dokuments. Die Nummer der Basisart und Subart der Linie ist in der ersten Spalte von Tabelle 2 angegeben. Gliederungskennnummern ...
9 Bemaßung - Bauzeichnungen
Seite 15 ff., Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Die Darstellung der Kennzeichen erfolgt nach DIN EN ISO 129-1, DIN EN ISO 6284 und DIN EN ISO 8560. Die Darstellung für das Maßlinienbegrenzungssymbol ist der Schrägstrich oder der Punkt. Auf den Überstand der Maßlinie über die Ma ...
10 Angabe des Schnittverlaufs im Grundriss - Bauzeichnungen
Seite 17, Abschnitt 10
Im Grundriss muss die Lage der vertikalen Schnittebene(n) für einen oder mehrere Schnitte mit Strichpunktlinien nach Tabelle 2, 04.2.1, und Blic ...
11 Kennzeichnung von Schnittflächen - Bauzeichnungen
Seite 17 ff., Abschnitt 11
Die Begrenzungslinien der Schnittflächen müssen mit Volllinien nach Tabelle 2, 01.2.1 und 01.3.4 hervorgehoben werden. Die Schraffur der Schnittflächen darf zur Verdeutlichung zusätzlich angewendet werden (siehe Bild 4). Die Schnittflächen könn ...
12 Vereinfachte Darstellungen - Bauzeichnungen
Seite 20 ff., Abschnitt 12
12.1 Allgemeine Zeichen. Allgemeine Zeichen in Bauzeichnungen müssen nach Tabelle 6 dargestellt werden. Tabelle 6 - Allgemeine Zeichen: | 1 | 2 | Anwendungsbereich | Allgemeine Zeichen | 1 | Richtung | | 2 | Höhenangabe Unter- und Oberflächen ...
13 Änderungen bestehender baulicher Anlagen - Bauzeichnungen
Seite 26, Abschnitt 13
Änderungen bestehender baulicher Anlagen können nach ...