Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Grundregeln für die Darstellung in Bauzeichnungen fest. Bauzeichnungen im Sinne dieser Norm sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen. Sie gilt für Bauzeichnungen, die manuell und computergestützt hergestellt werden.
Inhaltsverzeichnis DIN 1356-1:
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1 Anwendungsbereich DIN 1356-1
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Grundregeln für die Darstellung in Bau ...
2 Objekplanung - Bauzeichnungen
Seite 1 f., Abschnitt 2
2.1 Vorentwurfszeichnungen. Vorentwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen eines Planungskonzeptes für eine geplante bauliche Anlage.. Vorentwurfszeichnungen dienen im Rahmen der Vorplanung der Erläuterung des Planungs ...
3 Tragwerksplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) - Bauzeichnungen
Seite 2, Abschnitt 3
3.1 Positionspläne. Positionspläne sind Zeichnungen des Tragwerks - gegebenenfalls in skizzenhafter Darstellung - zur Erläuterung der statischen Berechnung mit Angabe der einzelnen Positionen. Sie werden auf der Grundlage der Entwurfszeichnungen des ...
4 Projektionsarten - Bauzeichnungen
Seite 2 ff., Abschnitt 4
4.1 Draufsicht. Die Draufsicht eines Bauobjektes ist die maßstäbliche Abbildung auf einer horizontalen Bildtafel in orthogonaler Parallelprojektion. Die Bildtafel wird unterhalb des Darzustellenden gewählt, die Projektionsrichtung ist von oben nach u ...
5 Blattgrößen, Faltungen, Maßstäbe - Bauzeichnungen
Seite 5, Abschnitt 5
Blattgrößen und Zeichenflächen sind vorzugsweise nach DIN 6771-6 zu wählen. Für Falt ...
6 Anordnung der Darstellungen - Bauzeichnungen
Seite 5, Abschnitt 6
Bei nebeneinander gezeichneten Ansichten und Schnitten sol ...
7 Linienarten und Linienbreiten - Bauzeichnungen
Seite 5, Abschnitt 7
Für Bauzeichnungen sind die Linienarten nach Tabelle 1 anzuwenden (siehe auch auch DIN 15-1). Werden Bauzeichnungen in Tusche und mit genormten Zeichenge ...
8 Bemaßung - Bauzeichnungen
Seite 5 ff., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Die Bemaßung besteht aus Maßzahl, Maßlinie, Maßlinienbegrenzung und gegebenenfalls Maßhilfslinie (siehe Bild 5). 8.2 Maßzahl. Maßzahlen sind im Regelfall über der zugehörigen, durchgezogenen Maßlinie so anzuordnen, daß sie in der ...
9 Schnittverlauf im Grundriss - Bauzeichungen
Seite 9, Abschnitt 9
Im Grundriss ist die Lage der vertikalen Schnittebene(n) für einen oder mehrere Schnitte mit Strichpunktlinien nach Tabelle 2, Zeile 5, un ...
10 Kennzeichnung von Schnittflächen - Bauzeichnungen
Seite 9, Abschnitt 10
Vorzugsweise sind die Begrenzungslinien der Schnittflächen mit Vollinien nach Tabelle 2, Zeilen 1 und 2, hervorzuheben. Schraffur der Schnittflächen darf zur Verdeut ...
11 Begrenzung der Ausschnittdarstellung - Bauzeichnungen
Seite 9, Abschnitt 11
Ausschnittdarstellungen sollen mit einer Vollinie abgegrenzt werd ...
12 Vereinfachte Darstellung - Bauzeichnungen
Seite 9 ff., Abschnitt 12
12.1 Allgemeine Zeichen. Tabelle 4: Allgemeine Zeichen: Spalte | 1 | 2 | Zeile | Anwendungsbereich | Allgemeine Zeichen | 1 | Richtung | | 2 | Höhenangabe Oberfläche Fertigkonstruktion,
Rohkonstruktion,
| | 3 | Höhenangabe Unter ...
13 Änderungen bestehender baulicher Anlagen - Bauzeichnungen
Seite 12, Abschnitt 13
Für die Darstellung der Änderungen bestehender baulicher ...