Norm

DIN 1356-1 | 1995-02

Bauzeichnungen - Teil 1: Grundregeln der Darstellung

Norm ist zurückgezogen und ersetzt durch     DIN 1356-1 [2024-04]
Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Grundregeln für die Darstellung in Bauzeichnungen fest. Bauzeichnungen im Sinne dieser Norm sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen. Sie gilt für Bauzeichnungen, die manuell und computergestützt hergestellt werden.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1356-1 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 1356-1

Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt Arten und Inhalte von Bauzeichnungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie Grundregeln für die Darstellung in Bau ...

2 Objekplanung - Bauzeichnungen

Seite 1 f., Abschnitt 2
2.1 Vorentwurfszeichnungen­. Vorentwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen eines Planungskonzeptes für eine geplante bauliche Anlage.­­. Vorentwurfszeichnungen dienen im Rahmen der Vorplanung der Erläuterung des Planungs ...

3 Tragwerksplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) - Bauzeichnungen

Seite 2, Abschnitt 3
3.1 Positionspläne. Positionspläne sind Zeichnungen des Tragwerks - gegebenenfalls in skizzenhafter Darstellung - zur Erläuterung der statischen Berechnung mit Angabe der einzelnen Positionen. Sie werden auf der Grundlage der Entwurfszeichnungen des ...

4 Projektionsarten - Bauzeichnungen

Seite 2 ff., Abschnitt 4
4.1 Draufsicht. Die Draufsicht eines Bauobjektes ist die maßstäbliche Abbildung auf einer horizontalen Bildtafel in orthogonaler Parallelprojektion. Die Bildtafel wird unterhalb des Darzustellenden gewählt, die Projektionsrichtung ist von oben nach u ...

5 Blattgrößen, Faltungen, Maßstäbe - Bauzeichnungen

Seite 5, Abschnitt 5
Blattgrößen und Zeichenflächen sind vorzugsweise nach DIN 6771-6 zu wählen. Für Falt ...

6 Anordnung der Darstellungen - Bauzeichnungen

Seite 5, Abschnitt 6
Bei nebeneinander gezeichneten Ansichten und Schnitten sol ...

7 Linienarten und Linienbreiten - Bauzeichnungen

Seite 5, Abschnitt 7
Für Bauzeichnungen sind die Linienarten nach Tabelle 1 anzuwenden (siehe auch auch DIN 15-1). Werden Bauzeichnungen in Tusche und mit genormten Zeichenge ...

8 Bemaßung - Bauzeichnungen

Seite 5 ff., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Die Bemaßung besteht aus Maßzahl, Maßlinie, Maßlinien­begrenzung und gegebenenfalls Maßhilfslinie (siehe Bild 5). 8.2 Maßzahl. Maßzahlen sind im Regelfall über der zugehörigen, durchgezogenen Maßlinie so anzuordnen, daß sie in der ...

9 Schnittverlauf im Grundriss - Bauzeichungen

Seite 9, Abschnitt 9
Im Grundriss ist die Lage der vertikalen Schnittebene(n) für einen oder mehrere Schnitte mit Strichpunktlinien nach Tabelle 2, Zeile 5, un ...

10 Kennzeichnung von Schnittflächen - Bauzeichnungen

Seite 9, Abschnitt 10
Vorzugsweise sind die Begrenzungslinien der Schnitt­flächen mit Vollinien nach Tabelle 2, Zeilen 1 und 2, hervorzuheben. Schraffur der Schnittflächen darf zur Ver­deut ...

11 Begrenzung der Ausschnittdarstellung - Bauzeichnungen

Seite 9, Abschnitt 11
Ausschnittdarstellungen sollen mit einer Vollinie abgegrenzt werd ...

12 Vereinfachte Darstellung - Bauzeichnungen

Seite 9 ff., Abschnitt 12
12.1 Allgemeine Zeichen. Tabelle 4: Allgemeine Zeichen: Spalte | 1 | 2 | Zeile | Anwendungsbereich | Allgemeine Zeichen | 1 | Richtung | | 2 | Höhenangabe Oberfläche Fertigkonstruktion, Rohkonstruktion, | | 3 | Höhenangabe Unter ...

13 Änderungen bestehender baulicher Anlagen - Bauzeichnungen

Seite 12, Abschnitt 13
Für die Darstellung der Änderungen bestehender bau­licher ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 1356-1

Bauzeichnung, Planung, Tragwerksplanung, Zeichnung
DIN 1356-1, Ausgabe 1995-02: Bauzeichnungen - Teil 1: Grundregeln der Darstellung.
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