Gegenüber DIN 14090:2003-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Norminhalt fachlich vollständig überarbei ...
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument stellt allgemeine Grundsätze für die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr, im Wesentlichen für Feuerwehrfahrzeuge, auf Grundstücken auf. Es können sich jedoch entsprechend der Brandschutzp ...
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 14011 und die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfü ...
Seite 8, Abschnitt 4.1
Zugänge müssen geradlinig, ebenerdig und mindestens 1,25 m breit sein. Für Türöffnungen und andere geringfügige Einengungen genügt eine lichte Breite von mindestens 1 m (siehe Bild 3). Durchgänge müssen an jeder Stelle eine lichte Höhe von min ...
Seite 8 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Breite, Höhe. Zufahrten müssen ständig freigehalten werden. Die lichte Breite geradliniger Zufahrten muss mindestens 3,5 m betragen (siehe Bild 4). Die lichte Höhe der Zu- bzw. Durchfahrten als Teil der Zufahrt muss mindestens, senkrecht zur ...
Seite 13 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. Aufstellflächen müssen so angeordnet sein, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen mit Brüstungshöhen von mehr als 8 m von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können. Aufstellflächen müssen ständig freigehalten werden. 4. ...
Seite 16 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Breite, Länge. Bewegungsflächen müssen mindestens 7 m × 12 m groß sein. Vor und hinter Bewegungsflächen an weiterführenden Zufahrten müssen mindestens 4 m lange Übergangsbereiche angeordnet werden (siehe Bild 12). Bewegungsflächen müssen s ...
Seite 17 f., Abschnitt 5
Zufahrten, Aufstell- und gegebenenfalls Bewegungsflächen müssen unter Angabe von deren Höhe ...