Diese Norm gilt für die Ausführung von ortsfesten Notsteigleiteranlagen aus Metall und legt Begriffe, Maße und Sicherheitsanforderungen fest.
Diese Norm wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA 031-04-02-05 AK „Notleiteranlagen DIN 14094“ vom Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Inhaltsverzeichnis DIN 14094-1:
Passend für mich mit DIN 14094-1
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 14094-1 im Originaltext:
Änderungen DIN 14094-1
Gegenüber DIN 14094-1:2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Titel geändert; Begriffe überarbeitet und die Notleiteranlage auf selbstrettungsfähige Menschen begrenzt; Notleiteranlage ohne Rückenschutz ist entfallen; Maße und Anforderunge ...
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1 Anwendungsbereich DIN 14094-1
Seite 6, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Ausführung von ortsfesten Notsteigleiteranlagen aus Metall und legt Begriffe, Maß ...
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5 Allgemeine Anforderungen - Ortsfeste Feuerwehr-Notsteigleitern
Seite 7 f., Abschnitt 5
5.1 Bei der Planung von Notleiteranlagen ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubeziehen. 5.2 Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen Abstürzen von Personen zu sichern. Die te ...
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6.3 Steigleitern - Ortsfeste Feuerwehr-Notsteigleitern
Seite 9 ff., Abschnitt 6.3
Für Steigleitern und Rückenschutz gelten die Maße nach Bild 3 bis Bild 7 und Tabelle 1. Die Auftrittstiefe der Sprosse muss min. 20 mm betragen. Die Trittfläche der Sprosse muss zum Schutz gegen Ausgleiten profiliert sein. Rundsprossen sind nicht zul ...
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6.4 Podeste - Ortsfeste Feuerwehr-Notsteigleitern
Seite 12 f., Abschnitt 6.4
6.4.1 Allgemeines. Podeste müssen ausreichend tragfähig (siehe Abschnitt 7.3) und mit Einrichtungen gegen Absturz (siehe Bild 8) mit einer Horizontalbelastung am Handlauf von 500 N/m versehen sein. Sie dürfen auch aus mehreren Einzelpodesten zusammen ...
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7 Standsicherheit/Lastannahmen - Ortsfeste Feuerwehr-Notsteigleitern
Seite 14 ff., Abschnitt 7
7.1 Steigleitern. Für eine Person (Verkehrslast) wird eine Ersatzlast FSL von 1,5 kN angesetzt. Für ortsfeste Steigleitern wird eine Ersatzlast FSL von 1,5 kN je 2 m Leiterlänge, auf beide Leiterholme gleichmäßig verteilt, angesetzt. Als Sprossen ...
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Anhang A Beispiele - Ortsfeste Feuerwehr-Notsteigleitern
Seite 18 ff., Abschnitt Anhang A
Beispiele von Notleiteranlagen sind in Bild A.1 bis ...
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