Gegenüber DIN 14094-1:2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Titel geändert; Begriffe überarbeitet und die Notleiteranlage auf selbstrettungsfähige Menschen begrenzt; Notleiteranlage ohne Rückenschutz ist entfallen; Maße und Anforderunge ...
Seite 6, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Ausführung von ortsfesten Notsteigleiteranlagen aus Metall und legt Begriffe, Maß ...
Seite 7 f., Abschnitt 5
5.1 Bei der Planung von Notleiteranlagen ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubeziehen. 5.2 Durchstiegsöffnungen innerhalb von Balkonen sowie Zustiegsöffnungen in Balkonumwehrungen sind gegen Abstürzen von Personen zu sichern. Die te ...
Seite 9 ff., Abschnitt 6.3
Für Steigleitern und Rückenschutz gelten die Maße nach Bild 3 bis Bild 7 und Tabelle 1. Die Auftrittstiefe der Sprosse muss min. 20 mm betragen. Die Trittfläche der Sprosse muss zum Schutz gegen Ausgleiten profiliert sein. Rundsprossen sind nicht zul ...
Seite 12 f., Abschnitt 6.4
6.4.1 Allgemeines. Podeste müssen ausreichend tragfähig (siehe Abschnitt 7.3) und mit Einrichtungen gegen Absturz (siehe Bild 8) mit einer Horizontalbelastung am Handlauf von 500 N/m versehen sein. Sie dürfen auch aus mehreren Einzelpodesten zusammen ...
Seite 14 ff., Abschnitt 7
7.1 Steigleitern. Für eine Person (Verkehrslast) wird eine Ersatzlast FSL von 1,5 kN angesetzt. Für ortsfeste Steigleitern wird eine Ersatzlast FSL von 1,5 kN je 2 m Leiterlänge, auf beide Leiterholme gleichmäßig verteilt, angesetzt. Als Sprossen ...
Seite 18 ff., Abschnitt Anhang A
Beispiele von Notleiteranlagen sind in Bild A.1 bis ...