Diese Norm gilt für die Ausführung von ortsfesten Notleiteranlagen aus Metall als Rettungswege auf Dächern.
Diese Norm wurde nach vorbereitenden Arbeiten des Arbeitskreises NA 031-04-02-05 AK „Notleiteranlagen DIN 14094“ vom Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erstellt.
Inhaltsverzeichnis DIN 14094-2:
Passend für mich mit DIN 14094-2
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 14094-2 im Originaltext:
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Änderungen DIN 14094-2
Gegenüber DIN 14094-2:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anwendungsbereich und Begriffe überarbeitet, dabei die Notleiteranlage auf selbstrettungsfähige Menschen begrenzt; Maße und Anfo ...
1 Anwendungsbereich DIN 14094-2
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Ausführung von ortsfesten Notleiteranlagen aus Metall als Rettungswege auf Dächern. In Abhängigkeit ihrer Neigung werden die ortsfesten Anlagen unterschieden in: Neigung ≤ 5°: ...
4 Bestandteile - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 6, Abschnitt 4
Rettungswege auf Dächern sind abhängig von den vorhandenen baulichen Gegebenheiten und den entsprechend in dieser Norm festgelegten Anforderungen aus einer Kombination ...
5.1 Allgemeines - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 6, Abschnitt 5.1
5.1.1 Bei der Planung von Rettungswegen ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubeziehen. 5.1.2 Nach dieser Norm errichtete Rettungswege, die auf einer gesicherten Fläche enden und nicht ohne Hi ...
5.2 Konstruktion, Maße - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 7, Abschnitt 5.2
5.2.1 Werkstoffe. Für tragende Bauteile dürfen nur metallische Werkstoffe verwendet werden, für welche die technischen Baubestimmungen — insbesondere die entsprechenden DIN-Normen — Bemessungsangaben enthalten und die Verwendung regeln. Alle Bestandt ...
5.3 Laufstege - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 7 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Für Laufstege gelten die Maße nach Bild 1 und Tabelle 1. 5.3.2 Je nach Anordnung innerhalb des Rettungsweges werden Laufstege mit traufseitigem oder (bei Fehlen einer angrenzenden, gegen Absturz sichernden Dachfläche) beidseitigem Geländer ausg ...
5.4 Nottreppen - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 8 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Nottreppen sind bei Neigungen > 10° und bis zu einer Neigung von ≤ 55° zu verwenden. 5.4.2 Für Nottreppen gelten die Maße nach Bild 2, Tabelle 2 und Tabelle 3. 5.4.3 Die maximale Treppenlauflänge ergibt sich aus dem maximalen Höhenunterschied v ...
5.5 Notstufenleitern - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 9 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Notstufenleitern sind bei Neigungen > 55° und bis zu einer Neigung von ≤ 75° zu verwenden. . 5.5.2 Für Notstufenleitern gelten die Maße nach Bild 3 und Tabelle 4. 5.5.3 Auf Grund der Neigungsverhältnisse dürfen die beidseitig angebrachten Gelän ...
5.6 Rettungspodeste - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 10 f., Abschnitt 5.6
5.6.1 Rettungspodeste müssen die Tragfähigkeitsanforderungen nach Abschnitt 6.4 erfüllen. Sie dürfen auch aus mehreren Einzelpodesten zusammengesetzt sein. Sie müssen einen sicheren, ungehinderten Zugang zur Nottreppe, Notstufenleiter und Notsteiglei ...
6 Standsicherheit/Lastannahmen - Feuerwehr-Notleitern; Rettungswege auf Dächern
Seite 11 ff., Abschnitt 6
6.1 Laufsteg. Der Laufsteg ist für eine lotrechte Belastung von 4 kN/m², jedoch mindestens mit 3 kN/m zu bemessen. 6.2 Nottreppe. Nottreppen sind für eine lotrechte Belastung von 4 kN/m² zu bemessen. Die Treppenstufen sind für eine Einzellast von 1,5 ...