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Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C. 4.1 Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (Regeln für die Erstellu ...
Seite 2 f., Abschnitt 5
5.1 Bezeichnung. Bezeichnung einer Brandschutzordnung Teil A: Brandschutzordnung DIN 14096 — A. 5.2 Anforderungen. 5.2.1 Für die Brandschutzordnung Teil A ist das Format A4 oder A5 nach DIN 476-1 zu verwenden. Als Aushang muss Teil A mit einem 10 mm ...