Gegenüber DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01 und DIN 14096-3:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Normteile zusammengelegt; Anforderung der Prüfung mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person aufgenommen, um Brandschutzor ...
Seite 5, Abschnitt 5
5.1 Eine Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C: Teil A (Aushang) richtet sich an alle Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (Regeln f ...
Seite 5 ff., Abschnitt 6
6.1 Anforderungen. 6.1.1 Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu verwenden. Teil A muss mit einem 10 mm breiten Rand in Farbe Rot versehen sein. Wird die Brandschutzordnung Teil A vergrößert, so sind der ...
Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren, in elektronischer Form usw. zur Verfügung gestellt werden. Es ist anzuraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar des Teils B zur persönli ...
Seite 10 ff., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Die jeweils aktuelle Brandschutzordnung Teil C muss den Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben mindestens in Papierform übergeben werden. Es ist anzuraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar des Teils C zur persönlichen Unt ...
Seite 14 f., Abschnitt Anhang A
A.1 Erläuterungen. Neben allgemeinen Angaben und Festlegungen zu den Brandschutzordnungen Teil B und Teil C enthält die Norm Festlegungen für den Teil A einer Brandschutzordnung, der als Aushang (z. B. in Betrieben, Bürogebäuden, Wohngebäuden, Kaufhä ...