Dieses Beiblatt enthält Informationen zu DIN14406-4, Tragbare Feuerlöscher— Teil 4: Instandhaltung für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher zu den nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen.
Die Neuausgabe dieses Beiblattes ist infolge der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) notwendig geworden.
Es wurde vom Arbeitsausschuss NA031-01-01-AA „Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 14406-4 Beiblatt 1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 14406-4 Beiblatt 1 im Originaltext:
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Änderungen DIN 14406-4 Beiblatt 1
Gegenüber DIN 14406-4 Beiblatt1:2015-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Inhalt an den aktuel ...
1 Instandhaltung nach DIN 14406-4
Seite 3, Abschnitt 1
Der Arbeitgeber hat nach §4 Abs.3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Maßnahmen der Instandhaltung nach DIN 14406-4 dienen dem ...
2 Prüfung nach BetrSichV - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 4, Abschnitt 2
Der Arbeitgeber hat nach BetrSichV dafür zu sorgen, dass bei bestimmungsgemäßer Benutzung von Feuerlöschern die Sicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Zur Erfüllung dieser Anforderungen werden für Arbeitsmittel (siehe §14 BetrSichV) ...
3 Prüfung nach Baurecht - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 4, Abschnitt 3
Die auf Basis der Bauordnung einzelner Bundesländer geforderte Prüfung von Feuerlöschern bezieht sich auf deren Funktionsfähigkeit. Diese wird im Rahmen der Instandhaltung nach DIN 14406-4 DIN 14406-4 bestätigt. ...
4 Wechselwirkung zwischen Instandhaltung nach DIN 14406-4 und Prüfung nach BetrSichV - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 4 f., Abschnitt 4
Die Anforderungen an Sachkundige sind in DIN 14406-4 festgelegt. Die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Personen sind in §2(6) und Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 3 der BetrSichV sowie in der TRBS 1203 festgelegt. Aus den spezifischen Zielstel ...
5 Sachkundige und zur Prüfung befähigte Personen - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 5, Abschnitt 5
Sachkundige werden nach DIN 14406-4 von ihren Arbeitgebern schriftlich benannt und legitimiert. Der im Rahmen der Ausbildung zu absolvierende Fachlehrgang muss das gesamte Tätigkeitsfeld der Sachkundigen widerspiegeln. BEISPIEL Fachlehrgänge nach RA ...
6 Dokumentation - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 5 f., Abschnitt 6
Die Instandhaltung ist nach DIN 14406-4 durch einen Instandhaltungsnachweis, der auf dem Feuerlöscher angebracht werden muss, zu dokumentieren. Eine Aufzeichnung über den Umfang der Instandhaltung wird nicht gefordert, ist jedoch zur Dokumentation d ...
7 Instandhaltung und Prüfung fahrbarer Feuerlöscher - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 6, Abschnitt 7
Fahrbare Feuerlöscher nach DIN EN 1866 (alle Teile), sind hinsichtlich ihrer Konstruktion, Bauart und Funktion mit tragbaren Feuerlöschern vergleichbar. In der Praxis wird daher die Instandhaltung dieser ...
8 Prüf- und Messmittel - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 7, Abschnitt 8
Sofern für die Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern Prüf- und Messmitteln erforderlich sind, sollte gewährleistet sein: dass Art und Kennwerte der Prüf- und Messmittel den durchzuführenden Kontrollaufgaben entsprechen; dass der Sachkundige/ ...
9 Innenkontrolle - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 7, Abschnitt 9
Auf dem Instandhaltungsnachweis ist anzugeben, ob und wann eine Innenkontrolle durchgeführt wurde. Umfang und Zielstellung dieser Innenkontrolle beziehen sich auf die nach DIN 14406-4 durchzuführenden Inspektionen des Innenraumes. Ziel der Innenkont ...
10 Festlegung von Fristen - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 8, Abschnitt 10
10.1 Fristen für die Instandhaltung. Der Termin für die nächste Instandhaltung ergibt sich aus dem Termin der letzten Instandhaltung zuzüglich der vom Betreiber festgelegten Instandhaltungsfrist (siehe Abschnitt 1). Bei neuen Feuerlöschern ist für di ...
11 Besondere Hinweise für Aufladefeuerlöscher - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 8, Abschnitt 11
Für Aufladefeuerlöscher gilt, dass wiederkehrende Prüfungen nach Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Ziffer 7.10, Fußnote 2 der BetrSichV nach Ablauf der Prüffristen nur durchzuführen sind, wenn diese zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschm ...
12 Besondere Hinweise für Dauerdruckfeuerlöscher - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 8 f., Abschnitt 12
Für Dauerdruckfeuerlöscher mit dem Löschmittel Pulver besteht nach DIN 14406-4 :2009-09, Tabelle 1, die Möglichkeit, dass die Innenkontrolle (Öffnen des Löschmittelbehälters und Kontrolle des Löschmittels auf weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwend ...
13 Besondere Hinweise für Treibgasflaschen von Aufladefeuerlöschern - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 9, Abschnitt 13
Die Treibgasflasche eines Aufladefeuerlöschers wird als Bauteil der Baugruppe „Feuerlöscher“ nicht als Druckgerät, sondern als „ortsbewegliches Druckgerät“ nach der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU eingestuft. Für die wiederkehre ...
14 Besondere Hinweise für Kohlendioxid-Feuerlöscher - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 9, Abschnitt 14
Nach Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Nr.7.10 der BetrSichV müssen Kohlendioxid-Feuerlöscher nur dann wiederkehrend geprüft werden, wenn diese zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu befüllt werden. Obwohl Kohlendiox ...
15 Besondere Hinweise für Löschmittelbehälter mit Innenbeschichtung - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 10, Abschnitt 15
Um für Feuerlöscher mit Innenbeschichtung unter Bezug auf Anhang 2, Abschnitt 4, Tabelle 12, Ziffer 7.11a), Fußnote 2 der BetrSichV auf die Fest ...
16 Besondere Hinweise für fahrbare Feuerlöscher - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 10, Abschnitt 16
16.1 Prüfzuständigkeit. Sofern das Druck-Inhalts-Produkt (maximal zulässiger Betriebsdruck×Behältervolumen) mehr als 1000(bar×Liter) beträgt (ausgenomme ...
17 Grenzabweichungen für Löschmittel- und Treibgasfüllungen - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 10, Abschnitt 17
Im Rahmen der Instandhaltung gelten ...
18 Instandhaltungsanweisungen - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 10, Abschnitt 18
Für die Instandhaltung müssen vorrangig die für diesen Feuerlöscher aktuellen Instandhaltungsanweisungen des Herstellers beachtet werden (siehe DI ...
19 Verwertung und Entsorgung - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 10, Abschnitt 19
Für die Entsorgung von Löschmitteln sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. DIN SPEC 14412 enthäl ...
Anhang A Übersicht zu Fristen und Zuständigkeiten - Anwendung tragbarer Feuerlöscher
Seite 11 f., Abschnitt Anhang A
Tabelle A.1 — Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher— Übersicht zu Fristen und Zuständigkeiten: Art des tragbaren Feuerlöschers | Höchstfristen für Instandhaltung nach DIN 14406-4 | Wiederkehrende Prüfung nach §16 BetrSichV in Verbindung m ...
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