Das Dokument gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung. Es richtet sich an Gemeinden, Städteplaner, Architekten und Bauaufsichtsbehörden.
Es gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen wird hier nur sehr vereinfachend dargestellt. Für die genaue Berechnung wird auf einschlägige Rechtsvorschriften und Regelwerke verwiesen.
Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen von Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr werden im Anhang A Diagramme angegeben.
Inhaltsverzeichnis DIN 18005-1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18005-1 im Originaltext:
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3 Begriffe - Schallschutz im Städtebau
Seite 5 f., Abschnitt 3
In dieser Norm sind alle Pegel A-bewertet und werden in dB angegeben. ANMERKUNG Die Einheit Dezibel (dB) wird häufig mit dem Zusatz A in Klammern versehen [dB(A)], um zu betonen, dass es sich um einen Pegel mit der Frequenzbewertung A handelt. Für di ...
4.1 Schallquellen - Schallschutz im Städtebau
Seite 6 ff., Abschnitt 4.1
4.1.1 Punktschallquellen. Für die Schallausbreitungsrechnung kann jede Schallquelle, deren größte Ausdehnung weniger als die Hälfte des Abstands ihres Mittelpunkts von dem betrachteten Immissionsort beträgt, durch eine Punktschallquelle in ihrem Mitt ...
4.3 Schallpegelerhöhung durch Reflexion - Schallschutz im Städtebau
Seite 8 f., Abschnitt 4.3
Befinden sich nahe der Schallquelle oder dem Immissionsort größere Flächen (z. B. Mauern, Hausfronten), so kann sich der von der Schallquelle erzeugte Beurteilungspegel am Immissionsort durch den von diesen Fläche ...
4.4 Zusammenwirken mehrerer gleichartiger Schallquellen - Schallschutz im Städtebau
Seite 9, Abschnitt 4.4
Der resultierende Beurteilungspegel Lr,ges von mehreren Schallquellen oder Teilschallquellen i der gleichen Art mit den Beurteilungspegeln Lr,i, die zusammengefasst werden sollen, wird nach folgender Gleichung berechnet. ANMERKUNG 1 Kommt zu einer S ...
5.1 Minderung der Schallemission, Bündeln von Schallquellen - Schallschutz im Städtebau
Seite 9, Abschnitt 5.1
Verringert sich der Schallleistungspegel einer Quelle um einen bestimmten Betrag, so verringern sich die von ihr erzeugten Beurteilungspegel in ihrem gesamten Einwirkungsbereich in der Regel um den gleichen Betrag. Deshalb ist Maßnahmen zur ...
5.2 Zuordnung von Flächen, ausreichende Abstände - Schallschutz im Städtebau
Seite 10 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. In der städtebaulichen Planung sind nach § 50 BImSchG die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie ...
5.3 Abschirmung - Schallschutz im Städtebau
Seite 11 f., Abschnitt 5.3
In vielen Fällen kann die Schallimmission durch Abschirmung verringert werden. Durch Schallschutzwände oder -wälle oder Führung eines Verkehrsweges in Troglage können gegenüber freier Sichtverbindung Minderungen des Beurteilungspegels um bis 15 dB er ...
5.4 Vermeiden von unerwünschten Reflexionen - Schallschutz im Städtebau
Seite 12, Abschnitt 5.4
Bei Wänden kann die Reflexion durch eine schallabsorbierende Verkleidung ihrer der Quelle zugewandten Seite weitgehend un ...
5.5 Schalltechnisch günstige Anordnung von Gebäuden - Schallschutz im Städtebau
Seite 13, Abschnitt 5.5
Die Anordnung der Gebäude hat erheblichen Einfluss auf die Schallausbreitung. Zwischen Häuserzeilen senkrecht zu einem Verkehrsweg (also parallel zur Schallausbreitungsrichtung) breitet sich der Schall ungehindert aus. Beide Fassaden solcher Zeilen s ...
7 Die wichtigsten Schallquellen und einschlägige Vorschriften - Schallschutz im Städtebau
Seite 14 f., Abschnitt 7
7.1 Straßenverkehr, Parkplätze. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen werden nach den RLS-90 berechnet. Sie können nach A.2 abgeschätzt werden. Sowohl bei der Planung von Straßen als auch von schutzbedürftigen Nutzungen in ihren Ein ...
Anhang A.2 Schätzverfahren für Beurteilungspegel; Straßenverkehr - Schallschutz im Städtebau
Seite 16 f., Abschnitt Anhang A.2
Bild A.1 – Diagramm zur Abschätzung des Beurteilungspegels von Straßenverkehr für verschiedene Abstände als Parameter, Tag: | | Korrekturen für Sonderfälle | Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 80 km/h oder auf Stadtstraßen 30 km/h: – ...
Anhang A.3 Schätzverfahren für Beurteilungspegel; Schienenverkehr - Schallschutz im Städtebau
Seite 18 ff., Abschnitt Anhang A.3
Bild A.3 – Diagramm zur Abschätzung des Beurteilungspegels von Schienenverkehr für verschiedene Abstände als Parameter, Tag: | | | A Fernverkehr: | Vmax = 200 km/h; Güterverkehrsanteil tags etwa 10 % | B Nahverkehr mit Güterzügen: | Vmax = 16 ...
Anhang A.4 Schätzverfahren für Beurteilungspegel; Schiffsverkehr - Schallschutz im Städtebau
Seite 20, Abschnitt Anhang A.4
Dem Diagramm Bild A.5 kann der ungefähr zu erwartende Wert des Beurteilungsp ...