Norm

DIN 18008-5 | 2013-07

Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen

Diese Norm gilt für begehbare Verglasungen mit ausschließlich planmäßigem Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von maximal 5 kN/m², wie z. B. bei Treppen, Podesten, Stegen und Abdeckungen von Lichtschächten.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/WG 3)" im DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis DIN 18008-5:

Seite
1 Anwendungsbereich 4
2 Normative Verweisungen 4
3 Begriffe 4
4 Bauprodukte 5
5 Anwendungsbedingungen 5
6 Einwirkungen und Nachweise 5
Anhang A (normativ) Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit durch Bauteilversuche 6
Anhang B (normativ) Konstruktionen, deren Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit durch Versuche bereits erbracht ist 8

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18008-5 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 18008-5

Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für begehbare Verglasungen mit ausschließlich planmäßigem Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von höchstens 5 kN/m² nach DIN EN 1991-1-1 :2010-12, 6.3 und DIN EN 1991-1-1/NA :2010-12, 6.3 (siehe Tabelle ...

4 Bauprodukte - Begehbare Verglasungen

Seite 5, Abschnitt 4
Es darf nur Verbundsicherheit ...

5 Anwendungsbedingungen - Begehbare Verglasungen

Seite 5, Abschnitt 5
5.1 Die Verglasung muss abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ausreichend rutschsicher sein. Weitergehende Anforderungen Dritter (z. B. Arbeitsschutz) bleiben unb ...

6 Einwirkungen und Nachweise - Begehbare Verglasungen

Seite 5, Abschnitt 6
6.1 Grenzzustände für statische Einwirkungen. 6.1.1 Die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der begehbaren Verglasungen und deren Stützkonstruktionen sind für die Einwirkungen rechnerisch nachzuweisen. Die anzusetzenden Flächen- und Einzellas ...

Anhang B Stoßsichere und resttragfähige allseitig linienförmig gelagerte Verglasungen - Begehbare Verglasungen

Seite 8 f., Abschnitt Anhang B
B.1 Allgemeines. B.1.1 Bei Einhaltung der Anwendungsbedingungen nach Abschnitt 5 und der Nachweise nach 6.1 dieser Norm gilt der Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit für planmäßig begehbare Verglasungen im Sinne dieses Teils der Norm für ...

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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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