Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für begehbare Verglasungen mit ausschließlich planmäßigem Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von höchstens 5 kN/m² nach DIN EN 1991-1-1 :2010-12, 6.3 und DIN EN 1991-1-1/NA :2010-12, 6.3 (siehe Tabelle ...
Seite 5, Abschnitt 4
Es darf nur Verbundsicherheit ...
Seite 5, Abschnitt 5
5.1 Die Verglasung muss abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ausreichend rutschsicher sein. Weitergehende Anforderungen Dritter (z. B. Arbeitsschutz) bleiben unb ...
Seite 5, Abschnitt 6
6.1 Grenzzustände für statische Einwirkungen. 6.1.1 Die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der begehbaren Verglasungen und deren Stützkonstruktionen sind für die Einwirkungen rechnerisch nachzuweisen. Die anzusetzenden Flächen- und Einzellas ...
Seite 8 f., Abschnitt Anhang B
B.1 Allgemeines. B.1.1 Bei Einhaltung der Anwendungsbedingungen nach Abschnitt 5 und der Nachweise nach 6.1 dieser Norm gilt der Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit für planmäßig begehbare Verglasungen im Sinne dieses Teils der Norm für ...