Seite 3 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, ausgenommen vor Fahrschachttüren (siehe 4.13). Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z. B. durch Mauervorsprünge, abgestellte Fahrzeuge, Ausstattungen, Türen in g ...
Seite 4, Abschnitt 5
5.1 Begegnungsfläche, 200 cm breit und 250 cm tief. In Sichtweite, höchstens in Abständen von 18 m, müssen Hauptgehwege und in Sichtweite müssen Geh- und Nebengehwe ...
Seite 4 f., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Gehwege an anbaufreien Hauptverkehrsstraßen sind gegen die Fahrbahn durch einen mindestens 75 cm breiten Schutzstreifen abzugrenzen. In Anlieger- und Sammelstraßen darf der Höhenunterschied der Kanten zwischen Fahrbahn und Gehweg ni ...
Seite 5, Abschnitt 10
10.1 Bord. Borde müssen an Zugängen, Fußgängerüberwegen und Furten, z. B. Überquerungsstellen, Schutzinseln, Gehwegüberfahrten (Grundstückszufahrten), Kraftfahrzeug-Parkflächen und Taxistellplätzen in ganzer Breite auf eine Höhe von 3 cm abgesenkt se ...
Seite 6 f., Abschnitt 12
12.1 Allgemeines. Unterschiedliche Ebenen sind außer über Treppen und Fahrtreppen auch über Rampen (siehe 12.5) oder Aufzüge (siehe 12.6) zugängig zu machen. Fahrsteige und Fahrtreppen ersetzen nicht Treppen und Aufzüge. Maße der Bewegungsflächen sie ...
Seite 7, Abschnitt 13
13.1 Allgemeines. Öffentlich zugängige Grünanlagen und Spielplätze müssen barrierefrei zugängig sein. . Für die Gestaltung von Spielplätzen gilt DIN 18034. 13.2 Hauptgehweg, Nebengehweg. 13.2.1 Allgemeines. Erlebnisbereiche, z. B. Wiesen, Irrgärten, ...