Norm

DIN 18111-2 | 2018-10

Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Sonderzargen (1-schalig und 2-schalig) für gefälzte und ungefälzte Türen in Mauerwerkswänden und Ständerwerkswänden

Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-09-03 AA „Stahlzargen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Diese Norm gilt für Stahlzargen aus kaltverformtem, feuerverzinktem Feinblech oder nichtrostendem Stahl (Nenndicke: S = 1,5 mm oder S = 2,0 mm) mit mindestens einer Nut zur Aufnahme eines Dämpfungsprofils, für gefälzte und ungefälzte Türblätter mit Höhen- und Breitenmaßen nach DIN 18101, Baurichtmaße nach DIN 18100, oder mit beliebigen Zwischenmaßen, innerhalb der besonderen Festlegungen zum Einbau in verschiedene Wandkonstruktionen.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18111-2 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18111-2

Gegenüber DIN 18111-3:2005-01 wurden folgende Än ...

1 Anwendungsbereich DIN 18111-2

Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für Stahlzargen aus kaltverformtem, feuerverzinktem Feinblech oder nichtrostendem Stahl (Nenndicke: S = 1,5 mm oder S = 2,0 mm) mit mindestens einer Nut zur Aufnahme eines Dämpfungsprofils, für gefälzte und ungefälzte Türblätter mit ...

3 Begriffe DIN 18111-2

Seite 5 f., Abschnitt 3
3.1 Stahlzarge <Sonderzarge> Bauteil, das aus profiliertem (z. B. verformt durch Kanten Pressen oder Walzen) feuerverzinkten Feinbleich oder nichtrostenden Stahl besteht und dazu dient ...

4 Maße - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 8 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Maße und Toleranzen siehe Bild 3. Stahlzargen mit einer Breite über 1375 mm (Baurichtmaß) müssen als zweiflügelige Konstruktion vorgesehen werden. Breiten- und Höhenmaße aus DIN 18101 finden sich in Anhang A. Bild 3 - Maße für Stand ...

13 Werkstoff - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 19, Abschnitt 13
Feuerverzinktes Feinblech ist nach DIN EN 10143 mit einer Nenndicke von 1,5 mm oder nach Vereinbarung auch 2,0 mm zu verwenden. Die Gesamtz ...

5 Konstruktion - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 15, Abschnitt 5
Bei Zargen für zweiflügelige Türen sind die Bohrungen zur Verriegelung des Standflügels bauseits anzubringen. Abweichungen sind zu vereinbaren. Bei Zargen mit Oberblende sind Befest ...

7 Stanzungen für Schlossfalle und Riegel - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 15 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Die Fallen- und Riegelstanzungen sind für gefälzte und ungefälzte Türen gleich. Die Abstände zur Zargenvorderkante sind unterschiedlich (siehe Bild 7). Bild 7- Stanzungen. Im Sonderfall können Größe, Lage und Abstände der Stanzungen ...

8 Meterrissmarkierung - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 17, Abschnitt 8
Die Meterrissmarkierung (MR) ist mindestens einseitig anzubringen. Diese kann als Stanzung, Prägung oder Kerbe, auch im Zusammenhang der Schl ...

9 Maulweitenkante - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 17, Abschnitt 9
Die Breiten der Maulweitenkanten sin ...

10 Fußbodeneinstand und Markierung - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 18, Abschnitt 10
Zargen nach dieser Norm können wahlweise mit oder ohne Fußbodeneinstand geliefert werden. Der Fußbodeneinstand kann vorzugsweise 30 m ...

11 Zargenfalz - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 18, Abschnitt 11
Die Falzbreite muss 15 mm ± 0,5 mm betragen, siehe Bild 1. ANMERKUNG Die Falztiefe ist die Distanz von Vorderkante Stahlzarge bis zur Vorderkante der Nut zur Aufnahme des Dämpfungsprofils. Die Falztiefe ist abhängig vom Türblatttyp. Die Grenzabmaße f ...

12 Spiegelbreiten - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 18, Abschnitt 12
Die Spiegel dürfen verschiedene Breitenmaße aufweisen, siehe Bild 3. Bei Ständerwerkszargen beträgt das Vorzugsmaß 30 mm ± 2 mm auf der ...

14 Bandunterkonstruktionen - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 19, Abschnitt 14
Das bzw. die senkrechte(n) bandseitige(n) Zargenteil(e) muss bzw. müssen mind. zwei Vorrichtungen (Bandunterkonstruktionen) zur Aufnahme der Rahmenteile aufweisen (siehe DIN 18268). ANMERKUNG Bei Stahlzagen für ungefälzte Türblätter und Türblätter mi ...

15 Transportprofil - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 19, Abschnitt 15
Die Stahlzargen müssen am unteren Zargenende mit Transportprofilen (lösbare Verbindung) vers ...

16 Gehrungsverbindungen - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 19, Abschnitt 16
Die Gehrungen müssen wie folgt verbunden sein: durch indirekte Verschweißung mittels Formstücken. Im Leibungsbereich muss eine zu ...

17 Nut für Dämpfungsprofil - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 20, Abschnitt 17
Zur Aufnahme des Dämpfungsprofils muss eine Nut vorhanden sein. ANMERKUNG Je nach Profilvariante können mehrere Nuten vorhanden sein. Die Nutkante muss ...

18 Anker - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 20, Abschnitt 18
Die Anker sind nach Wahl des Herstellers anzuschweißen oder lose mitzuliefern. Die Mindestanfor ...

19 Oberflächenausführung/Lackierung - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 20, Abschnitt 19
Zusätzlich zur Verzinkung müssen die Oberflächen allseitig durch eine Grundierung geschützt werden und sind für die lacktechnische Weiterbehandlung vorzubereiten. Für die Grundierung dürfen nur solche Lackwerkstoffe eingesetzt werden, die für verzink ...

20 Kennzeichnung - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 21, Abschnitt 20
Jede Stahlzarge ist mit einem Lackierhinweis zu versehen. Dieser Hinwei ...

21 Einbau von Stahlzargen - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 21, Abschnitt 21
Der Einbau von Stah ...

22 Lieferbedingungen/Lieferumfang - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 21, Abschnitt 22
Stahlzargen nach dieser Norm sind vorzugsweise unverpackt zu liefern. Transportschäden an der Oberfläche müssen vor der Weiterlackierun ...

Anhang A Breiten und Höhenmaße aus DIN 18101 - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 22 f., Abschnitt Anhang A
Maße in Millimeter Tabelle A.1 — Breitenmaße für Türzargen für gefälzte und ungefälzte Türblätter: | Baurichtmaße nach DIN 18100 | Zargenfalzmaße zul. Abweichung ± 1,5 mm | Lichte Zargendurchgangsmaßea | Türblattaußenmaße | für gefälzte Türen | für ...

Bild 3 Maße - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 9 f., Abschnitt Bild 3
...

Bild 4 Maßteilung bei Oberblenden - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 11 f., Abschnitt Bild 4
...

Bild 6 Durchbiegung der Zargenprofile - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 9, Abschnitt Bild 6
...

Bild 7 Stanzungen für Schlossfalle und Riegel - Sonderstahltürzargen (gefälzt und ungefälzt) in Mauerwerks- und Ständerwerkswänden

Seite 16, Abschnitt Bild 7
Bild 7 — Stanzung ...

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Stichworte in Zusammenhang mit DIN 18111-2

Gehrung, Stahlzarge, Türstock, Türzarge, Zarge
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