Gegenüber DIN 18157:1979-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: vollständige Überarbeitung der Norm; Aufnahme der ze ...
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Ausführung von Wandbekleidungen und Bodenbelägen mit keramischen Fliesen und Platten (z. B. nach DIN EN 14411 einschließlich Mosaike, Dekor- und Formteile), ...
Seite 6 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeine Anforderungen. Ansetz- und Verlegeflächen müssen ausreichend ebenflächig, tragfähig und frei von durchgehenden Rissen sein. Sie müssen eine weitgehend geschlossene und ihrer Art entsprechende gleichmäßige Oberflächenbeschaffenheit und ...
Seite 9 f., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Stoffe für Bekleidungen und Beläge im Sinne dieser Norm sind: keramische Fliesen und Platten nach DIN EN 14411;,
Mosaike und Dekor- und Formteile; Natur- und Betonwerkstein; Bodenklinkerplatten nach DIN 18158.,
Andere ...
Seite 10 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Es dürfen nur zementhaltige Mörtel verwendet werden, die entsprechend der Herstellerangaben gelagert werden und deren Haltbarkeitsdatum nicht überschritten wurde. Für den Außenbereich gilt zusätzlich: Die Verlegung muss in einer weit ...
Seite 12, Abschnitt 8
Die Fugenbreiten richten sich nach der Art und Qualität der Fliesen und Platten, nach Zweck und Einwirkung auf den Belag sowie nach der Art der Verfugung. Maßabweichungen der Bel ...
Seite 12, Abschnitt 9
Bei der Anordnung und Ausbildung von Bewegungsfugen ist die Art des Untergrundes, die Verformungsfähigkeit des Mörtels, das vorgesehene Belags - oder Bekleidungsmaterial, die Geometrie der Fläche und die zu erwartenden Einwirkung ...