Seite 5, Abschnitt 1
1.1 Diese Norm gilt für die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Bitumenwerkstoffen und Kunststoffbahnen gegen im Boden vorhandenes, kapillargebundenes und durch Kapillarkräfte auch entgegen der Schwerkraft fortleitbares Wasser (Saugwasser, Haf ...
Seite 6 f., Abschnitt 6
6.1 Wände. 6.1.1 Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit nach 7.3 abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmögl ...
Seite 7 f., Abschnitt 7.2
Für die waagerechte Abdichtung in oder unter Wänden sind Bitumenbahnen nach DIN 18195-2 :2009-04, Tabelle 3, Zeile 1,,
Kunststoff- und Elastomerbahnen nach DIN 18195-2 :2009-04, Tabelle 4,
zu verwenden. Nicht bitumenverträgliche Kunsts ...
Seite 8 f., Abschnitt 7.3
7.3.1 Allgemeines. Für die Herstellung der Abdichtung von Außenwandflächen dürfen alle in DIN 18195-2 :2009-04 genannten Abdichtungsstoffe mit Ausnahme der in Tabelle 2 und in Tabelle 3, Zeilen 2 und 3 genannten Stoffe verwendet werden. Sie sind unte ...
Seite 9 f., Abschnitt 7.4
7.4.1 Allgemeines. Für die Herstellung der Abdichtung im Bereich von Bodenplatten dürfen Bitumenbahnen, kaltselbstklebende Bitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbe-schichtungen oder Asphaltmastix verwendet ...