Norm

DIN 18299 | 2019-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

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Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18299 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18299

Gegenüber DIN 18299:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dokument wurde zur Anpassung an die Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet; un ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 7 f., Abschnitt 0.1
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 0.1 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere k ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 8 f., Abschnitt 0.2
Änderungen 2019-09: 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 9, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelungen getroff ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 9 f., Abschnitt 0.4
0.4.1 Nebenleistungen Anmerkung zu 0.4.1 Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in der Leistungsbeschreibung nur zu erwähnen, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden sollen. Eine ausdrückliche Erwähnung ist gebo ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 10, Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheite ...

1 Geltungsbereich DIN 18299

Seite 10, Abschnitt 1
Die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ gilt für alle Bauar ...

2 Stoffe und Bauteile - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 10 f., Abschnitt 2
2.1 Allgemeines. 2.1.1 Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Anmerkung zu 2.1.1 2.1.2 Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, hat de ...

3 Ausführung - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 11, Abschnitt 3
Anmerkung zu 3 3.1 Wenn Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen im Bereich der Baustelle liegen, sind die Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen zu beachten. Kann die Lage dieser Anlagen nicht angegeben werden, ist sie zu erkunde ...

4.1 Nebenleistungen - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 11 f., Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B). Anmerkung zu 4.1 Nebenleistungen sind demnach insbesondere: 4.1.1 Einrichten und Räumen der Baustelle einschließlich der Gerä ...

4.2 Besondere Leistungen - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 12 f., Abschnitt 4.2
Änderungen 2019-09: Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Besondere Leistungen sind z. B. ...

5 Abrechnung - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

Seite 13, Abschnitt 5
Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. S ...

Anhang Begriffe DIN 18299

Seite 14, Abschnitt Anhang
Aussparungen sind bei Bauteilen Querschnittsschwächungen, deren Tiefe kleiner oder gleich der Bauteiltiefe sein kann. Aussparungen sind bei Flächen nicht zu behandelnde bzw. nicht herzustellende Teile. Aussparungen entstehen, z. B. durch Öffnungen ...

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„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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