Norm

DIN 18300 | 2019-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten

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Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Erdarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden, Fels und sonstigen Stoffen. Sie gilt auch für Erdarbeiten im Zusammenhang mit Verbauarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden, Drän- und Versickerarbeiten und Kabelleitungstiefbauarbeiten.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18300 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18300

Gegenüber DIN 18300:2016-09 wurden folgende Änderungen vorg ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Erdarbeiten

Seite 5 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen. Anmerkung zu 0.1.2 0.1.2 Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter Bauwerke sowie deren Gefährdung. 0.1.3 Art und Beschaffenheit vorhandener Ein ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Erdarbeiten

Seite 6 f., Abschnitt 0.2
Historische Änderungen: 0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Erdbauwerken. 0.2.2 Anzahl, Art, Lage, Maße, Ausbildung und Zweck von Baugruben und Gräben, inklusive der Mindestmaße für Arbeitsräume, gegebenenfalls nach Tiefen gestaffelt, Hö ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Erdarbeiten

Seite 7, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Erdarbeiten

Seite 7, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Erdarbeiten

Seite 8, Abschnitt 0.5
Historische Änderungen: Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen, Homogenbereichen sowie Maßen, wie folgt vorzusehen: Lösen, Laden, Fördern und Einbauen nach Raummaß (m³), Flächenmaß (m²) oder Masse (t), gest ...

1 Geltungsbereich DIN 18300

Seite 8 f., Abschnitt 1
Historische Änderungen: 1.1 Die ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“ gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden, Fels und sonstigen Stoffen. Sie gilt auch für Erdarbeiten im Zusammenhang mit Verbauarbeiten (siehe ATV DIN 18303 „Ver ...

2.1 Stoffe und Bauteile, allgemeines - Erdarbeiten

Seite 9, Abschnitt 2.1
Historische Änderungen: 2.1.1 Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung von Böden, Fels und sonstigen Stoffen. 2.1.2 Sind Böden, Fel ...

2.2 Beschreibung von Boden und Fels - Erdarbeiten

Seite 9 ff., Abschnitt 2.2
Historische Änderungen: Für das U ...

2.3 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche - Erdarbeiten

Seite 11 f., Abschnitt 2.3
Historische Änderungen: Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für Erdarbeiten v ...

2.4 Beschreibung und Einstufung sonstiger Stoffe - Erdarbeiten

Seite 13, Abschnitt 2.4
Historische Änderungen: Soweit möglich werden künstliche Böden, z. B. Auffüllungen und sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recycli ...

3.1 Allgemeines zur Ausführung - Erdarbeiten

Seite 13 f., Abschnitt 3.1
Historische Änderungen: 3.1.1 Die Wahl des Bauverfahrens, des Bauablaufes und der Förderwege sowie die Wahl und der Einsatz der Geräte sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 Als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: Ab ...

3.2 Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle - Erdarbeiten

Seite 14, Abschnitt 3.2
Historische Änderungen: 3.2.1 Vor Beginn der Arbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und z ...

3.3 Lösen von Fels - Erdarbeiten

Seite 14, Abschnitt 3.3
Historische Änderungen: Das Lösen von Fels ist so durchzuführen, dass das verble ...

3.4 Einbauen und Verdichten - Erdarbeiten

Seite 14 f., Abschnitt 3.4
Historische Änderungen: 3.4.1 Sind zur planmäßigen Herstellung der Gründungssohle Auffüllungen notwendig, sind diese so zu verdichten, dass die Lagerungsdichte mindestens der des anstehenden Bodens entspricht. Die erforderlichen Leistungen sind, sowe ...

3.5 Herstellen von Böschungen - Erdarbeiten

Seite 15, Abschnitt 3.5
Historische Änderungen: 3.5.1 Sind Böschungen zu befestigen, sind die Befestigungen unmittelbar nach dem Herstellen der Böschungen, auch in Teilabschnitten, auszuführen. Bleiben Böschungen aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, un ...

3.6 Baugruben und Gräben - Erdarbeiten

Seite 15, Abschnitt 3.6
Historische Änderungen: 3.6.1 Gründungs- und Grabensohlen dür ...

4.1 Nebenleistungen - Erdarbeiten

Seite 15 f., Abschnitt 4.1
Historische Änderungen: Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. 4.1.2 Herstellen von behel ...

4.2 Besondere Leistungen - Erdarbeiten

Seite 16 f., Abschnitt 4.2
Historische Änderungen: Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.2.3, 3.4.1, 3.4.2, 3.5.1 und 3.5.2 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 Leistungen zum Fests ...

5 Abrechnung - Erdarbeiten

Seite 17 f., Abschnitt 5
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der Erdbauwerke zugrunde zu legen. 5.2 Ermittlung der ...

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Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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