Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“ gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere
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zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur Entwässerung, zur Entgasung sowie zur Gewinnung von Erdwärme,
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für Injektionsarbeiten, Düsenstrahlarbeiten, Bohr-, Verdrängungs- und Mikropfähle sowie für Bohrpfahl-, Verbau- und Dichtwände,
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zum Einbau von Tragelementen, Ankern, Erdwärmesonden und Messgeräten,
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für Brunnen und Grundwassermessstellen,
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für das Überbohren, z. B. bei der Erhaltung, der Instandsetzung und dem Rückbau von Brunnen, Grundwassermessstellen und Erdwärmesonden,
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für Bohrarbeiten im Zusammenhang mit Kampfmittelräumarbeiten sowie für Auflockerungs-, Hindernisbeseitigungs- und Bodenaustauschbohrungen.
Inhaltsverzeichnis DIN 18301:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18301 im Originaltext:
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Änderungen DIN 18301
Gegenüber DIN 18301:2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Doku ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Bohrarbeiten
Seite 6 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Angaben über ober- und unterirdische Gewässer, z. B. Strömungsgeschwindigkeiten, Wasserstände, artesisches Grundwasser, Abflüsse, Wellen, Tidebewegungen, Sturmfluten sowie über Windverhältnisse. 0.1.2 Ergebnisse von Ramm- bzw. Drucksondierungen ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Bohrarbeiten
Seite 7 f., Abschnitt 0.2
0.2.1 Bei Bohrungen zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung alle verfügbaren Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zu vorhandenen Bohrungen und dergleichen. 0.2.2 Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstig ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Bohrarbeiten
Seite 8, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als in dieser ATV vorgesehene Regelungen getroffen werden sol ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Bohrarbeiten
Seite 8, Abschnitt 0.4
Als Nebenleistung, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, eine besondere Ordnung ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Bohrarbeiten
Seite 8 f., Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Raummaß (m³), für Ersatz des Verlustes der verwendeten Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen. 0.5.2 Längenmaß (m), getrennt nach Stoffen und Bohrdurchmesser, für Boh ...
1 Geltungsbereich DIN 18301
Seite 9 f., Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18301 „Bohrarbeiten“ gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere. zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur E ...
2 Stoffe und Bauteile - Bohrarbeiten
Seite 10, Abschnitt 2
Ergänzend zur AT ...
2.1 Beschreibung des Baugrunds - Bohrarbeiten
Seite 10 ff., Abschnitt 2.1
Für das Untersuchen, Be ...
2.2 Homogenbereiche für Bohrungen zur Erkundung und Untersuchung des Baugrundes - Bohrarbeiten
Seite 12, Abschnitt 2.2
Homogenbereiche sind nach den verfügbaren Informationen über den Baugrund festzulegen. Diese sind ...
2.3 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche - Bohrarbeiten
Seite 12 f., Abschnitt 2.3
Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für Bohrarbeiten vergleichbare Eigenschaf ...
2.4 Beschreibung und Einteilung von künstlichen Böden und sonstigen Stoffen - Bohrarbeiten
Seite 13, Abschnitt 2.4
Soweit möglich werden künstliche Böden, z. B. Auffüllungen, und sonstige Stoffe, z. B. Bauteile, Recyclingstoffe, industrielle N ...
3.1 Allgemeines zur Ausführung - Bohrarbeiten
Seite 13 ff., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Bauablaufs, der einzusetzenden Geräte sowie der zu verwendenden Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis und deren Beseitigung sind Sache des Auftragnehmers. Die Bohrung ist so durchzuführen, ...
3.2 Herstellung und Dokumentation - Bohrarbeiten
Seite 15 f., Abschnitt 3.2
3.2.1 Bohrungen zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung sind nach DIN EN ISO 22475-1 zu dokumentieren. 3.2.2 Bei Bohrungen für Pfähle, Verpressanker, Düsenstrahlarbeiten, Bodenvernagelungen und dergleichen sind Bohrprotokolle zu führen, die den ...
3.3 Rückbau der Bohrrohre, Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge - Bohrarbeiten
Seite 16, Abschnitt 3.3
Bohrrohre, Bohrgestänge und Bohrwerkzeuge sind zu ziehen. Lassen sie sich nicht ziehen, so hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. ...
4.1 Nebenleistungen - Bohrarbeiten
Seite 16 f., Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Erhalten der Nutzbarkeit des Arbeitsplanums. 4.1.2 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. ...
4.2 Besondere Leistungen - Bohrarbeiten
Seite 17 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in Abschnitt 3.1.3, Abschnitt 3.1.6, Abschnitt 3.1.8, Abschnitt 3.1.9, Abschnitt 3.2.6, Abschnitt 3.2.8 und Abschnitt 3.3 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 ...
5 Abrechnung - Bohrarbeiten
Seite 18, Abschnitt 5
Ergänzend zur AT ...
5.1 Allgemeines - Bohrarbeiten
Seite 18, Abschnitt 5.1
Als Oberkante des Arbeits ...
5.2 Ermittlung der Maße/Mengen - Bohrarbeiten
Seite 18 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Liegt der Bohransatzpunkt auf gleicher Höhe wie das Arbeitsplanum, wird die Bohrlänge von der Oberkante Arbeitsplanum bis zur vereinbarten Endtiefe gerechnet. Bei geneigten Bohrungen wird die Bohrlänge vom jeweiligen Bohransatzpunkt gere ...
5.3 Übermessungsregeln - Bohrarbeiten
Seite 19, Abschnitt 5.3
Keine ...
5.4 Einzelregelungen - Bohrarbeiten
Seite 19, Abschnitt 5.4
5.4.1 Bohrungen, die aufgegeben werden müssen, werden bis zur erreichten Tiefe abgerechnet, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Ursache zu ver ...
Verwandte Normen zu DIN 18301 sind