Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Nassbaggerarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Lösen von Boden und Fels unter Wasser, einschließlich Laden, Fördern und Ablagern des gelösten Bodens und Fels unter und über Wasser. Sie gilt auch für das Lösen von Boden und Fels über Wasser im Uferbereich, wenn diese Arbeiten im Zusammenhang mit dem Lösen von Boden und Fels unter Wasser ausgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis DIN 18311:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18311 im Originaltext:
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Änderungen DIN 18311
Gegenüber DIN 18311:2016-09 wurden folgende Änderungen vorg ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Nassbaggerarbeiten
Seite 4 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Lage und Ausmaß der vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Kaianlagen, Umschlageinrichtungen, Liege- und Ankerplätze. 0.1.2 Art und Beschaffenheit von Arbeits- und Transportflächen. 0.1 ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Nassbaggerarbeiten
Seite 5 f., Abschnitt 0.2
Historische Änderungen: 0.2.1 Beschreibung und Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Schalenanteil (Muscheln, Schnecken). 0.2.2 Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten. 0.2.3 Ist- und Sollmaße, gegebenenfalls Tiefe ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Nassbaggerarbeiten
Seite 6 f., Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei. Abschnitt ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Nassbaggerarbeiten
Seite 7, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Nassbaggerarbeiten
Seite 7, Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Abtrag, Auftrag nach Raummaß (m³), nach Flächenmaß (m²) oder nach Masse (t), gestaffel ...
1 Geltungsbereich DIN 18311
Seite 7, Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18311 „Nassbaggerarbeiten“ gilt für das Lösen von Boden und Fels unter Wasser, einschließlich Laden, Fördern und Ablagern des und Fels unter Wasser, einschließlich Laden, Fördern und Ablagern des gelösten Bodens und Fels unter und übe ...
2 Stoffe und Bauteile - Nassbaggerarbeiten
Seite 7 ff., Abschnitt 2
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Beschreibung von Boden und Fels. Für das Untersuchen, Benennen und Beschreiben von Boden und Fels gelten: 2.2 Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Boden und Fel ...
3.1 Allgemeines zur Ausführung - Nassbaggerarbeiten
Seite 11 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Bauverfahrens und Bauablaufs sowie die Wahl und Einsatz der Baugeräte sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 Als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: unzutreffende Angaben zum Baugrund, unzutreffend ...
3.2 Lösen und Laden - Nassbaggerarbeiten
Seite 12, Abschnitt 3.2
3.2.1 Von den vereinbarten Abtragsquerschnitten, Baggerschnitten und Baggertoleranzen darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers abgewichen werden. 3.2.2 Sind Abtragsquerschnitte und Abtragslängsschnitte nicht vereinba ...
3.3 Fördern - Nassbaggerarbeiten
Seite 12, Abschnitt 3.3
Die Wahl der Förderwege und ...
3.4 Ablagern - Nassbaggerarbeiten
Seite 13, Abschnitt 3.4
3.4.1 Bei der Umlagerung im Gewässer ist der Boden ohne zusätzliche Maßnahmen abzulagern, z. B. unter Wasser zu verklappen oder zu verspülen. 3.4.2 Beim Aufspülen an Land ist eine möglichst dichte Lagerung des Bodens durch geeignete Anordnung und Ste ...
3.5 Herstellen von Böschungen und Spülfeldflächen - Nassbaggerarbeiten
Seite 13, Abschnitt 3.5
Hat der Auftragnehmer Böschungen und Spülfeldflächen zu sichern, s ...
3.6 Arbeiten bei und nach Frostwetter - Nassbaggerarbeiten
Seite 13, Abschnitt 3.6
Gefrorene Schichten von Erdbauwerken, Hinterfüllungen und Übe ...
4.1 Nebenleistungen - Nassbaggerarbeiten
Seite 13 f., Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. 4.1.2 Beseitigen einzelner Sträucher und einzelner ...
4.2 Besondere Leistungen - Nassbaggerarbeiten
Seite 14, Abschnitt 4.2
Historische Änderungen: Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.7, 3.1.11 und 3.2.3 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 Aufstellen, Vorhalten und Beseit ...
5 Abrechnung - Nassbaggerarbeiten
Seite 15, Abschnitt 5
Historische Änderungen: Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. 5.1.1 Laderaumbagger und Schuten sowie deren Laderäume müssen amtlich vermessen sein. 5.1.2 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren zuläss ...
Verwandte Normen zu DIN 18311 sind