Norm

DIN 18318 | 2019-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

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Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung sowie Einfassungen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Befestigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Höfen, Terrassen und dergleichen und von Bahnsteigen und Gleisanlagen mit Pflastersteinen und Platten. Sie gilt auch für das Herstellen von Einfassungen und Entwässerungsrinnen.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18318 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18318

Gegenüber DIN 18318:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dokument wurd ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 4, Abschnitt 0.1
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 0.1 0.1.1 Art und Beschaffenheit der Unterl ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 5, Abschnitt 0.2
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 0.2 0.2.1 Verwendungszweck, Nutzung, Nutzungsabgrenzung der Flächen nach der größten Verkehrsbelastung, z. B. Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeuge bis oder über 3,5 t Gesamtgewicht, Belastungsklasse nach RStO (Richtlinien ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 8 f., Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei. Abschnitt 2, wenn andere Anforderungen an Stoffe und Bauteile vereinbart werden sollen, ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 9, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 6 f., Abschnitt 0.5
Anmerkung zu 0.5 Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Maßen, für Nachverdichten der Unterlage, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Neigung und der festgelegten ...

1 Geltungsbereich DIN 18318

Seite 7, Abschnitt 1
Änderungen 2019-09: 1.1 Die ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“ gilt für das Befestigen von Flächen mit Pflastersteinen und Platten auf Unterlagen aus. Tragschichten ohne Bindemittel (siehe ATV DIN 18315 „Verkehrswegebau ...

2 Stoffe und Bauteile - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 10 ff., Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weiteren Regelwerke nachstehend aufgeführt. Für die Stoffe von gebundenen Bettungen gelten Für Haftbrücken aus zementhaltigem M ...

3.1 Allgemeines zur Ausführung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 17 ff., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Bauverfahrens und Bauablaufs sowie die Wahl und der Einsatz der Baugeräte sind Sache des Auftragnehmers. Anmerkung zu 3.1.1 3.1.2 Als Bedenken nach § 4, Abs. 3, VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: ungenügende Tragfähigke ...

3.2 Ungebundene Decken und Beläge - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 19 ff., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeines. Bei ungebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen sind Bettung und Fugenfüllung ohne Zugabe von Bindemitteln auszuführen. Der Bettungsstoff muss auf die Unterlage abgestimmt und filterstabil sein. Fugen- und Bettungsstoffe müssen ...

3.3 Gebundene Decken und Beläge - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 21 ff., Abschnitt 3.3
3.3.1 Allgemeines. Bei gebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen sind Bettung und Fugenfüllung unter Zugabe von Bindemitteln auszuführen. Pflastersteine und Platten müssen frei von haftungsvermindernden Substanzen, z. B. Gesteinsmehl und sonstigen ...

3.4 Begrünbare Decken und Beläge - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 23, Abschnitt 3.4
Begrünbare Pflasterdecken und Plattenbeläge sind nach d ...

3.5 Versickerungsfähige Decken und Beläge - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 23, Abschnitt 3.5
Versickerungsfähige Pflasterdecken und Plattenbel ...

3.6 Einfassungen, Entwässerungsrinnen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 23 ff., Abschnitt 3.6
3.6.1 Fundamente und Rückenstützen. Für Fundamente und Rückenstützen bei befahrbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 20/25, bei begehbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 16/20 zu verw ...

4.1 Nebenleistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 25, Abschnitt 4.1
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. Anmerkung zu ...

4.2 Besondere Leistungen - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 25 ff., Abschnitt 4.2
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.4, 3.1.5 und 3.1.6 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverd ...

5 Abrechnung - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen

Seite 27 f., Abschnitt 5
Änderungen 2019-09: Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Keine Regelungen. 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen. 5.2.1 Zuarbeiten, Verhau oder Schneiden von Pflastersteinen und Platten wird nach der Länge der Bear ...

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Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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