Norm

DIN 18322 | 2023-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Norm ist Ersatz für   DIN 18322 [2019-09]
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Kabelleitungstiefbauarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Legen von Kabeln, Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden sowie für das Herstellen und Instandsetzen von Kabelkanälen, einschließlich der dazugehörigen Schächte, Maste, Verteilerschränke und dergleichen. Sie gilt auch für den Aufbruch befestigter Oberflächen für Kabelleitungstiefbauarbeiten und für Leistungen zum Herstellen der Leitungszone.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18322 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18322

Gegenüber DIN 18322:2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Inhalte wurden aus der ATV DIN 18322 „Kabelleitu ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 4 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses auf den frei zu machenden Flächen. 0.1.2 Art, Maße, Lage und Beschaffenheit der aufzubrechenden und wiederherzustellenden Oberflächen, z. B. Vegetationsflächen, Straßen, Wege, Plätze. 0.1.3 Aufbau des O ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 5 ff., Abschnitt 0.2
0.2.1 Art und Umfang der Leistungen zum Schutz von benachbarten Grundstücken und Bauwerken, von Bäumen und Aufwuchs. 0.2.2 Art und Beschaffenheit des Bodens für die Auflagerausbildung und die Einbettung der Kabel, Schutzrohre, Kabelkanäle und derglei ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 7, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 7, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 7 ff., Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Volumen (m³) getrennt nach Bauart und Maßen, für Beseitigen von Hindernissen, z. B. Mauerreste, Entsorgen ausgebauter und nicht wiederverwendbarer, unbelasteter Stoff ...

1 Geltungsbereich DIN 18322

Seite 9, Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18322 „Kabelleitungstiefbauarbeiten“ gilt für das Legen von Kabeln, Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden sowie für das Herstellen und Instandsetzen von Kabelkanälen, einschließlich der dazugehörigen Schächte, Maste, Vertei ...

2 Stoffe und Bauteile - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 9 f., Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt. 2.1 Allgemeines. 2.1.1 Zu den L ...

3 Ausführung - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 11, Abschnitt 3
Ergänzend zur AT ...

3.1 Allgemeines zur Ausführung - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 11 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Bauverfahrens und des Bauablaufs sowie die Wahl und der Einsatz der Baugeräte sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 Als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: Abweichungen des Bestandes gegenüber den ...

3.2 Vorbereiten, Betreiben und Sichern der Baustelle - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 12, Abschnitt 3.2
3.2.1 Vor Baubeginn ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigung ...

3.3 Baugruben und Gräben- Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 12, Abschnitt 3.3
3.3.1 Die lichte Mindestbreite der Gräben ohne betretbaren Arbeitsraum beträgt 30 cm. DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ ist zu beachten. Gräben für mehrzügige Anlagen müssen einen Arbeitsraum aufweisen. 3.3.2 Gr ...

3.4 Legen von Kabeln und Schutzrohren sowie Herstellen von Kabelkanalanlagen - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 12 ff., Abschnitt 3.4
3.4.1 Allgemeines Für das Legen von Kabeln und Schutzrohren und das Herstellen von Kabelkanalanlagen gelten insbesondere: 3.4.2 Einbringen von Kabeln. 3.4.2.1 Das manuelle Kabellegen in den Graben hat schleiffrei vom Boden und ohne Riefenbildung zu ...

3.5 Rückbau von Kabeln, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden- Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 14, Abschnitt 3.5
3.5.1 Es dürfen nur spannungsfreie und entsprechend gekennzeichnete Kabel rückgebaut werden. ...

3.6 Kabel- und Rohreinführungen in Bauwerke - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 14, Abschnitt 3.6
3.6.1 Für Kabel- und Rohreinführungen sind vorgegebene Einführungsöff ...

3.7 Herstellen der Leitungszone - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 14 f., Abschnitt 3.7
3.7.1 Vor dem Herstellen der Leitungszone sind Fremdkörper, die Schäden verursachen können, zu entfernen. 3.7.2 Die Leitungszone ist unverzüglich herzustellen, wenn Leitungs- und Rohrverbindungen und ihre Auflager durch Erddruck und andere beim Verfü ...

4.1 Nebenleistungen - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 15, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zus ...

4.2 Besondere Leistungen - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 15 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in Abschnitt 3.1.3, Abschnitt 3.1.4, Abschnitt 3.1.5, Abschnitt 3.1.7, Abschnitt 3.1.8, Abschnitt 3.3.3 und Abschnitt 3.4.3.6 aufgeführten Besonderen Leistungen. 4 ...

5 Abrechnung - Kabelleitungstiefbauarbeiten

Seite 16 f., Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Die Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß. 5.2 Ermittlung der Maße/Mengen. 5.2.1 Bei der Mengenermittlung sind die üblichen Näherungsverfahren zulässig. 5.2.2 Die Mengen des Einba ...

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