Norm

DIN 18323 | 2023-09

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Kampfmittelräumarbeiten

Norm ist Ersatz für   DIN 18323 [2016-09]
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei Kampfmittelräumungsarbeiten gelten.
Diese Norm gilt für das Sondieren und Bergen von gewahrsamslos gewordenen Kampfmitteln sowie für vorbereitende Arbeiten, wie Rodungs-, Abbruch- und Rückbauarbeiten, bei denen eine Gefährdung durch Kampfmittel bestehen kann. Sie gilt auch für das Abtragen von mit Kampfmitteln belasteten Böden und für den Transport dieses Aushubs zu den Bearbeitungsflächen oder Separationsanlagen auf der Baustelle.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18323 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN 18323

Abschnitt
Gegenüber DIN 18323:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Doku ...

0.1 Angaben zur Baustelle - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 4 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art, Lage, Maße, Beschaffenheit und Tragfähigkeit sowie Begeh- und Befahrbarkeit der abzusuchenden oder zu beräumenden Fläche oder des Gewässergrundes. Georeferenzierte Lagekoordinaten oder Lagepläne. 0.1.2 Standortverhältnisse hinsichtlich der ...

0.2 Angaben zur Ausführung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 5 f., Abschnitt 0.2
0.2.1 Vorgaben zum Sondierverfahren insbesondere im Hinblick auf eine sichere Detektion der zu erwartenden Kampfmittel sowie gegebenenfalls zum Spurabstand, Bohrlochabstand und Geräteeinsatz. Suchtiefe bei Bohrloch- und Flächensondierungen. 0.2.2 Lei ...

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 6, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 6, Abschnitt 0.4
Als Nebenleistung, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, e ...

0.5 Abrechnungseinheiten - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 6 f., Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen und Maßen, wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Raummaß (m³) für Abtragen, Transportieren und Lagern von Boden und sonstigen Stoffen auf der Baustelle, Separieren des Aushubs, ...

1 Geltungsbereich DIN 18323

Seite 7 f., Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ gilt für folgende Arbeiten auf Flächen, von denen eine Gefährdung durch Kampfmittel ausgehen kann: Herstellen der Räumfähigkeit, Aufsuchen, Einmessen, Sondieren, Orten, Freilegen, Identifizieren, Berge ...

2 Stoffe und Bauteile - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 8, Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Allgemeines. Kampfmittel im Sinne der ATV DIN 18323 sind gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft (Fundmunition) und Teile solcher Gegenstän ...

3 Ausführung- Kampfmittelräumarbeiten

Seite 8, Abschnitt 3
Ergänzend zur AT ...

3.1 Allgemeines zur Ausführung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 8 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Ablaufs von Kampfmittelräumarbeiten sowie die Wahl und der Einsatz der Geräte sind Sache des Auftragnehmers. Alleinarbeit ist unzulässig. 3.1.2 Vor Beginn der Arbeiten sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Anmeldung der Ar ...

3.2 Vorbereiten, Sichern und Betreiben der Baustelle und des Bereitstellungslagers - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 9 f., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeines. 3.2.1.1 Vor Beginn der Kampfmittelräumarbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. 3.2.1.2 Grenzsteine und amtliche Festpunkte dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers beseitigt werden. Festpunkte des ...

3.3 Einmessen und Einteilen der Testfelder sowie Sondier- und Räumflächen - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 10 f., Abschnitt 3.3
3.3.1 Das Einmessen erfolgt auf Basis vorgegebener Festpunkte sowie einer zugehörigen georeferenzierten Plangrundlage, wobei alle Messpunkte an das jeweilige Landesnetz angebunden und auf ± 10 cm genau bestimmt werden müssen. 3.3.2 Räumflächen sind ...

3.4 Sondieren vor und nach der Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 10 f., Abschnitt 3.4
3.4.1 Auf kampfmittelverdächtigen Flächen müssen Anomalien mit geeigneten Verfahren bzgl. des Kampfmittelverdachts verifiziert werden. Dies hat durch Sondieren mit Messgeräten zu erfolgen, die eine Anomalie durch einen physikalischen Kontrast als Abw ...

3.5 Vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 11, Abschnitt 3.5
3.5.1 Die Parzelle ist abhängig vom Räumziel vollflächig zur Ermittlung von Störkörpern mit geeigneten geophysikalischen Sondierverfahren von der Geländeoberfläche ausgehend zu untersuchen. Die Lage lokalisierter Störpunkte ist zu kennzeichnen, sofe ...

3.6 Einzelpunkt-Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 11 f., Abschnitt 3.6
3.6.1 Bei bekannten Lagekoordinaten einzelner Verdachtspunkte, z. B. aus der historischen Erkundung, ist eine Einzelpunkträumung durchzuführen. 3.6.2 Nach der Lokalisierung des Verdachtspun ...

3.7 Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag und Separation - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 12, Abschnitt 3.7
3.7.1 Die abzutragende Schicht ist vorab auf Störkörper, deren Größe mindestens dem Kaliber 50 mm entspricht, zu sondieren. Kampfmittelverdächtige Störkörper dieser Größenordnung sind zu bergen. 3.7.2 Die Volumenräumung erfolgt durch schichtenweise ...

3.8 Baubegleitende Kampfmittelsondierung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 12 f., Abschnitt 3.8
3.8.1 Eine baubegleitende Kampfmittelräumung darf nur dann angewendet werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine vorlaufende Kampfmittelräumung nicht geeignet oder unangemessen ist. Diese örtlichen Gegebenheiten sind z. B. Bauwerksreste, ...

3.9 Transporte und Vorbereiten des Abtransportes - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 13, Abschnitt 3.9
3.9.1 Freigelegte Kampfmittel dürfen erst nach ihrer Identifizierung und Feststellung ihrer Transportfähigkeit durch die Verantwortlic ...

3.10 Dokumentation - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 13, Abschnitt 3.10
3.10.1 Es ist eine Dokumentation anzufertigen, aus der der Bauablauf, die erbrachten Leistungen, Anordnungen und besondere Ereignisse jeweils mit Zeitangaben hervorgehen. Alle Unterlagen sind dem Auftraggeber arbeitstäglich zu übergeben ...

4.1 Nebenleistungen - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 14, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberfläche, der Vorfluter und dergleichen nach § 3 Abs. 4 VOB/B. 4.1.2 ...

4.2 Besondere Leistungen - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 14 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Die in Abschnitt 3.2.3.4, Abschnitt 3.5.3 und Abschnitt 3.8.6, aufgeführten Besonderen Leistungen. 4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftra ...

5 Abrechnung - Kampfmittelräumarbeiten

Seite 15, Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Keine R ...

Verwandte Normen zu DIN 18323 sind

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 18323

Abrechnungseinheit, ATV, Kampfmittelräumarbeiten, VOB C, VOB-C
DIN 18323, Ausgabe 2023-09: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Kampfmittelräumarbeiten .
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Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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