Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen fest, die bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und Nebenleistungen und der Abrechnung bei Kampfmittelräumungsarbeiten gelten.
Diese Norm gilt für das Sondieren und Bergen von gewahrsamslos gewordenen Kampfmitteln sowie für vorbereitende Arbeiten, wie Rodungs-, Abbruch- und Rückbauarbeiten, bei denen eine Gefährdung durch Kampfmittel bestehen kann. Sie gilt auch für das Abtragen von mit Kampfmitteln belasteten Böden und für den Transport dieses Aushubs zu den Bearbeitungsflächen oder Separationsanlagen auf der Baustelle.
Inhaltsverzeichnis DIN 18323:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18323 im Originaltext:
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Änderungen DIN 18323
Abschnitt
Gegenüber DIN 18323:2015-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dok ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 3 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art, Lage, Maße, Beschaffenheit und Tragfähigkeit sowie Begeh- und Befahrbarkeit der abzusuchenden oder zu beräumenden Fläche oder des Gewässergrundes. Georeferenzierte Lagekoordinaten oder Lagepläne. 0.1.2 Standortverhältnisse hinsichtlich der ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 4 f., Abschnitt 0.2
0.2.1 Vorgaben zum Sondierverfahren insbesondere im Hinblick auf eine sichere Detektion der zu erwartenden Kampfmittel sowie gegebenenfalls zum Spurabstand, Bohrlochabstand und Geräteeinsatz. Suchtiefe bei Bohrloch-, Boden- und Sedimentsondierungen. ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 5, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 5, Abschnitt 0.4
Als Nebenleistung, für die unter den Voraussetzungen der ATV DIN 18299, Abschnitt 0.4.1, e ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 6, Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Art, Stoffen und Maßen, wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Raummaß (m³) für Abtragen, Transportieren und Lagern von Boden auf der Baustelle, Separieren des Aushubs, Aufnehmen, Transportie ...
1 Geltungsbereich DIN 18323
Seite 6 f., Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18323 „Kampfmittelräumarbeiten“ gilt für das Sondieren und Bergen von gewahrsamslos gewordenen Kampfmitteln sowie für vorbereitende Arbeiten, wie Rodungs- , Abbruch- und Rückbauarbeiten, bei denen eine Gefährdung durch Kampfmittel bes ...
2 Stoffe und Bauteile - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 7, Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Allgemeines. Kampfmittel im Sinne der ATV DIN 18323 sind zur Kriegsführung bestimmte Stoffe, Munition und Waffen sowie Munitions- u ...
3.1 Allgemeines zur Ausführung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 7 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Die Wahl des Ablaufs von Sondierungs- und Kampfmittelräumarbeiten sowie die Wahl und der Einsatz der Geräte sind Sache des Auftragnehmers. 3.1.2 Vor Beginn der Arbeiten sind dem Auftraggeber die Nachweise über die Anmeldung der Arbeiten bei d ...
3.2 Vorbereiten, Sichern und Betreiben der Baustelle und des Bereitstellungslagers - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 8 f., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeines. 3.2.1.1 Vor Beginn der Sondierungs- und Kampfmittelräumarbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzende ...
3.3 Einmessen und Einteilen der Testfelder sowie Sondier- und Räumflächen - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 9 f., Abschnitt 3.3
3.3.1 Das Einmessen erfolgt auf Basis vorgegebener Festpunkte sowie einer zugehörigen georeferenzierten Plangrundlage, wobei alle Messpunkte an das jeweilige Landesnetz angebunden und auf ± 10 cm genau bestimmt werden müssen. 3.3.2 Die Eckpunkte si ...
3.4 Sondieren vor und nach der Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 10, Abschnitt 3.4
3.4.1 Kampfmittelverdächtige Anomalien sind mit ihren Lagekoordinaten einschließlich der Tiefe auf ± 50 cm genau in den zugehörigen Parzellenplan einzutragen, wenn ...
3.5 Vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 10 f., Abschnitt 3.5
3.5.1 Die Parzelle ist vor der Kampfmittelräumung vollflächig mit aktiven und anschließend mit passiven Sonden zur Ermittlung von Störkörpern von der Geländeoberfläche ausgehend zu untersuchen. Die Lage lokalisierter Störkörper ist zu kennzeichnen, ...
3.6 Einzelpunkt-Kampfmittelräumung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 11, Abschnitt 3.6
3.6.1 Bei bekannten Lagekoordinaten einzelner Störkörper und Kampfmittel ist eine Einzelpunk ...
3.7 Kampfmittelräumung durch Bodenabtrag und Separation - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 11, Abschnitt 3.7
3.7.1 Die abzutragende Schicht ist vorab auf Störkörper, deren Größe mindestens dem Kaliber 50 mm entspricht, zu sondieren. Die Störkörper dieser Größenordnung sind nach Abschnitt 3.6 zu bergen. 3.7.2 Die Volumenräumung erfolgt durch schichtenweis ...
3.8 Baubegleitende Kampfmittelsondierung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 11 f., Abschnitt 3.8
3.8.1 Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung darf nur erfolgen, wenn Bauwerksreste, künstliche Auffüllungen mit hohen ferromagnetischen Anteilen, dichte Leitungsnetze oder dergleichen eine Sondierung behindern. 3.8.2 Durch die verantwortliche Pe ...
3.9 Transporte und Vorbereiten des Abtransportes - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 12, Abschnitt 3.9
3.9.1 Freigelegte Kampfmittel dürfen erst nach ihrer eindeutigen Identifikation und Feststellung ihrer Transportfähigkeit durch die ve ...
3.10 Dokumentation - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 12, Abschnitt 3.10
3.10.1 Es ist eine Dokumentation anzufertigen, aus der der Bauablauf, die erbrachten Leistungen, Anordnungen und besondere Ereignisse jeweils mit Zeitangaben hervorgehen. Alle Unterlagen sind dem Auftraggeber arbeitstä ...
4.1 Nebenleistungen - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 13, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberfläche, der Vorfluter und derglei ...
4.2 Besondere Leistungen - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 13 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. 4.2.2 Herrichte ...
5 Abrechnung - Kampfmittelräumarbeiten
Seite 14, Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach ...