Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Tapezierarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Tapezieren und Spannen von Wand- und Deckenbekleidungen sowie für das Kleben tapetenähnlicher Stoffe.
Inhaltsverzeichnis DIN 18366:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18366 im Originaltext:
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Änderungen DIN 18366
Gegenüber DIN 18366:2016-09 wurden folgende Änderungen vorg ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Tapezierarbeiten
Seite 3, Abschnitt 0.1
Historische Änderungen: Anmerkung zu 0.1 0.1.1 Art, Lage, Maße und Ausbildu ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Tapezierarbeiten
Seite 3 ff., Abschnitt 0.2
Historische Änderungen: Anmerkung zu 0.2 0.2.1 Art, Lage, Maße, Beschaffenheit und Festigkeit der zu bearbeitenden Flächen, z. B. von vorhandenen Oberflächen und Beschichtungen, Tapezierungen, gegebenenfalls Hinweise auf Trennmittelrückstände. 0.2.2 ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Tapezierarbeiten
Seite 6, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei. A ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Tapezierarbeiten
Seite 6, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Tapezierarbeiten
Seite 5 f., Abschnitt 0.5
Historische Änderungen: Anmerkung zu 0.5 Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Maßen, für. Decken, Wände und Bekleidungen bei Flächen > 2,5 m² Einzelgröße, Pfeiler ...
1 Geltungsbereich DIN 18366
Seite 6, Abschnitt 1
Historische Änderungen: 1.1 Die ATV DIN 18366 „Tapezierarbeiten“ gilt für das Tapezieren und Spannen von Wand- und De ...
2 Stoffe und Bauteile - Tapezierarbeiten
Seite 6 ff., Abschnitt 2
Historische Änderungen: Anmerkung zu 2 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachstehend aufgeführt. Für Abbeiz- und Absperrmittel, Grundbeschichtung ...
3.1 Allgemeines zur Ausführung - Tapezierarbeiten
Seite 9, Abschnitt 3.1
Historische Änderungen: 3.1.1 Als Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können insbesondere in Betracht kommen: ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes, z. B. zu geringe Qualitätsstufe, absandender und kreidender Putz, nicht genügend fester, gerissener ...
3.2 Ersttapezierung - Tapezierarbeiten
Seite 9 f., Abschnitt 3.2
Historische Änderungen: 3.2.1 Vorbereitung des Untergrundes zum Tapezieren und Kleben. Bei nicht tapezierfähigen Untergründen ist eine Vorbehandlung notwendig. Die erforderlichen Leistungen sind besonders zu vereinbaren (siehe Abschnitt 4.2.1), z. B. ...
3.3 Tapezierung auf tapezierten oder beschichteten Untergründen - Tapezierarbeiten
Seite 10 f., Abschnitt 3.3
Historische Änderungen: 3.3.1 Vorbereitung und Vorbehandlung des Untergrundes. 3.3.1.1 Reversible Beschichtungen, z. B. Leimfarbenbeschichtungen, sind durch Abwaschen zu entfernen. Diese Leistungen sind Besondere Leistungen (siehe Abschnitt 4.2.13). ...
3.4 Anbringen von Tapetenabschlüssen und Feldeinteilungen - Tapezierarbeiten
Seite 11, Abschnitt 3.4
Historische Änderungen: 3.4.1 Leisten. Leisten sind passgenau zu stoßen und an und in Ecken auf Gehrung zu schneiden. Sie sind so zu befestigen, dass sie fest anliegen. Befestigungselemente sind so anzubringen, dass sie optisch nic ...
3.5 Anbringen von Spannstoffen - Tapezierarbeiten
Seite 11 f., Abschnitt 3.5
Historische Änderungen: 3.5.1 Spannstoffe sind auf Spannrahmen anzubringen. 3.5.2 Spannzüge dürfen nicht sichtbar sein. 3.5.3 Die Stoffzugabe muss bei faltiger Bespannung dem vorgesehenen Faltenwurf angemessen sein und mindestens 100 % betr ...
4.1 Nebenleistungen - Tapezierarbeiten
Seite 12, Abschnitt 4.1
Historische Änderungen: Anmerkung zu 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Flä ...
4.2 Besondere Leistungen - Tapezierarbeiten
Seite 13 f., Abschnitt 4.2
Historische Änderungen: Anmerkung zu 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Leistungen nach Abschnitt 3.2.1 und Abschnitt 3.3.1.3. 4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber ...
5 Abrechnung - Tapezierarbeiten
Seite 15 f., Abschnitt 5
Historische Änderungen: Anmerkung zu 5 Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. 5.1.1 Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder Aufmaß erfolgt — sind die Maße der behandelten Fläche zugrunde zu leg ...
Verwandte Normen zu DIN 18366 sind