Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Ausführung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 20 kV bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für die Ausführung von Mittel- und Niederspannungsanlagen bis 20 kV, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Übertragungsnetzen in Gebäuden und zugehörigen, nicht selbständigen Außenanlagen.
Inhaltsverzeichnis DIN 18382:
Passend für mich mit DIN 18382
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18382 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 18382
Gegenüber DIN 18382:2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dok ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 4, Abschnitt 0.1
Historische Änderungen: 0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der beteiligten Gewerke. 0.1.2 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von An ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 5 f., Abschnitt 0.2
Historische Änderungen: 0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen. 0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken. 0. ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 6, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 6, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 6 f., Abschnitt 0.5
Historische Änderungen: Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Maßen, für Schutzabdeckungen. 0.5.2 Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen, für Querschnitt ...
1 Geltungsbereich DIN 18382
Seite 7, Abschnitt 1
Historische Änderungen 1.1 Die ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ gilt für das Herstellen von Mittel- und Niederspannungsanlagen bis 20 kV, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Siche ...
2 Stoffe, Bauteile - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 7 f., Abschnitt 2
Historische Änderungen Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen und weitere Anforderungen nachs ...
3 Ausführung - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 8 ff., Abschnitt 3
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Allgemeines. 3.1.1 Für die Ausführung gelten insbesondere die nachstehend aufgeführten DIN-Normen und weitere Anforderungen: 3.1.2 Zu den für die Ausführung notwendigen, vom Auftraggeber zu übergeb ...
4.1 Nebenleistungen - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 12 f., Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern der Montageort nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderliche ...
4.2 Besondere Leistungen - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 13 f., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. 4.2.2 Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, ...
5 Abrechnung - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 14 f., Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der Anlagenteile der hergestellten Anlagen zugrunde zu legen. Wird die Leistun ...
Anhang A Begriffsbestimmungen - Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Seite 16, Abschnitt Anhang A
nicht selbständige Außenanlagen sind elektrische Anlagen, die direkt aus dem Gebäude versorgt, gesteuert bzw. geschaltet werden, z. B. Wegebeleuchtung, Kommunikationseinrichtungen. ,
selbständige Außenanlagen sind elektrische Anlagen, die eig ...
Verwandte Normen zu DIN 18382 sind