Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt.
Inhaltsverzeichnis DIN 18448:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18448 im Originaltext:
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Änderungen DIN 18448
0.1 Angaben zur Baustelle - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 5, Abschnitt 0.1
0.1.1 Art, Baujahr, Historie und ehemalige Nutzungen der schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen. ...
0.2 Angaben zur Ausführung- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 5 ff., Abschnitt 0.2
0.2.1 Art, Lage, räumliche Verteilung der schadstoffbelasteten Bauteile bzw. Bauprodukte im Arbeitsbereich und Ergebnisse der durchgeführten Schadstoffuntersuchungen (Schadstoffkataster). 0.2.2 Art, Lage und räumliche Verteilung der zu reinigenden Ob ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 7, Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 7, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 7 f., Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Raummaß (m³), getrennt nach Bauart und Maßen, für. komplette Bauteile (Wände, Decken, Böden, Gründungen). ,
und getrennt nach Art und Maßen, für. Luftvolumen ...
1 Geltungsbereich - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 8 f., Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18448 „Schadstoffsanierungsarbeiten“ gilt für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen. Sie gilt auch für Tätigkeiten an baulichen und technische Anlagen, bei denen aus der Erkundung hervorgeht, dass Schads ...
2 Stoffe, Bauteile - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 9, Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile sind DIN-Norme ...
3 Ausführung - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 10, Abschnitt 3
Ergänzend zur AT ...
3.1 Allgemeines- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 10 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Für die Durchführung und Auswertungen von Messungen zur Ermittlung von Schadstoffgehalten in der Innenraumluft und auf Oberflächen im Rahmen der Ausführung und Erfolgskontrolle sind folgende Regelwerke anzuwenden: 3.1.2 Die Wahl des Verfahrens ...
3.2 Vorbereiten, Sichern und Betreiben der Baustelle und der Bereitstellungsfläche für Abfälle- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 11 ff., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeines. 3.2.1.1 Erfolgt vor Beginn der Arbeiten eine gemeinsame Begehung mit dem Auftraggeber, so ist dabei der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokume ...
3.3 Schadstoffsanierungsmethoden- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 15 ff., Abschnitt 3.3
Bei vorgegebener Sanierungsmethode gilt: 3.3.1 Entfernen. 3.3.1.1 Entfernen schadstoffhaltiger Bauteile oder -elemente hat durch vollständigen Abbruch/Rückbau zu erfolgen. . 3.3.1.2 Entfernen schadstoffhaltiger Oberflächen von Bauteilen, z. B. aus Be ...
3.4 Reinigungsarbeiten- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 17, Abschnitt 3.4
Bei Sanierungsarbeiten sind als Abschluss der Leistungen die bearbeiteten Oberflächen sowie die übrigen Schadstoff-exponierten Oberflächen des Arbeitsbereiches (z. B. Bauteiloberflächen, Inve ...
3.5 Fördern und Laden- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 17 f., Abschnitt 3.5
3.5.1 Alle schadstoffbelasteten Gegenstände und Bauteile, die nicht im Arbeitsbereich verbleiben, sind soweit erforderlich, so zu reinigen (glatte abwaschbare Oberflächen) bzw. zu verpacken (nicht reinigungsfähige Oberflächen), dass eine Freisetzung ...
3.6 Abfallverpackung und -bereitstellung zur Entsorgung - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 18, Abschnitt 3.6
3.6.1 Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle sind auf ein Minimum zu beschränken und dem Auftraggeber zur Entsorgung zu übergeben. 3.6.2 Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gefahrgutrechtlichen Bes ...
3.7 Toleranzen - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 18, Abschnitt 3.7
3.7.1 Beim Abtrag schadstoffhaltiger Beschichtungen, ist eine Beschädigung des Untergrundes in nachfolgendem Umfang zulässig: Bei Abtrag von Beschichtungen ≤ 1 mm bis max. 3 mm, Bei Abtrag von Beschichtungen > 1 mm bis max. 5 mm. 3.7.2 Beim Abtrag ...
3.8 Dokumentation- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 18 f., Abschnitt 3.8
3.8.1 Es ist ein Bautagesbericht zu führen, insbesondere mit Angaben zu(r): Personal- und Geräteeinsatz, baustellenbezogener Unterweisung des eingesetzten Personals, Inbetriebnahme einzelner Arbeitsbereiche, Freigabe von Arbeitsgerüsten, Kontrol ...
4.1 Nebenleistungen- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 19, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Erstellen einer baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung mit Erstellen einer Arbeitsanweisung und Dokumentation der Unterweisung der Beschäftigten. 4.1.2 Auf-, Um- ...
4.2 Besondere Leistungen- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 19 ff., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Leistungen zur Erkundung von Art, Lage und räumlicher Verteilung der schadstoffbelasteten Bauteile bzw. Bauprodukte. 4.2.2 Leistungen zur Erkundung der Lage von Leitun ...
5 Abrechnung- Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen
Seite 21 f., Abschnitt 5
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Allgemeines. Der Ermittlung der Leistung — gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt — sind die Maße der bearbeiteten Flächen und Bauteile zugrunde zu legen. Zur Leistungsermittlu ...
Verwandte Normen zu DIN 18448 sind