Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Gerüstarbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.
Diese Norm gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden.
Inhaltsverzeichnis DIN 18451:
Passend für mich mit DIN 18451
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18451 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 18451
Gegenüber DIN 18451:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Doku ...
0.1 Angaben zur Baustelle - Gerüstarbeiten
Seite 4 f., Abschnitt 0.1
0.1.1 Art und Beschaffenheit der für das Gerüst zur Lastaufnahme oder Lastabtragung vorgesehenen Flächen und Punkte, z. B. Tragfähigkeit der Standfläche und der zur Lastaufnahme oder Lastabtragung vorhandenen Bauteile. 0.1.2 Einschränkungen zu Lage u ...
0.2 Angaben zur Ausführung - Gerüstarbeiten
Seite 5 f., Abschnitt 0.2
0.2.1 Anzahl, Lage, Maße und Bauart der Gerüste, z. B. längen- oder flächenorientierte Standgerüste, Traggerüste, Hängegerüste, Hänge- oder Kletterbühnen. Bei Wetterschutzdächern zusätzlich Dachneigung und Dachüberstände. 0.2.2 Abstand zwischen Bauwe ...
0.3 Einzelangaben bei Abweichung von den ATV - Gerüstarbeiten
Seite 6 f., Abschnitt 0.3
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden ...
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen - Gerüstarbeiten
Seite 7, Abschnitt 0.4
Keine ergänzende Reg ...
0.5 Abrechnungseinheiten - Gerüstarbeiten
Seite 7 f., Abschnitt 0.5
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: 0.5.1 Flächenmaß (m²), getrennt nach Bauart und Verwendungszweck, für Standgerüste mit längenorientierten Gerüstlagen (Fassadengerüste), zusätzlich getrennt nach Last- und B ...
1 Geltungsbereich DIN 18451
Seite 8, Abschnitt 1
1.1 Die ATV DIN 18451 „Gerüstarbeiten“ gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, d ...
2 Stoffe und Bauteile - Gerüstarbeiten
Seite 8 f., Abschnitt 2
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: 2.1 Die Leistung umfasst auch das Wiederaufladen und den Abtransport der zugehörigen ...
3 Ausführung und Gebrauchsüberlassung - Gerüstarbeiten
Seite 9 ff., Abschnitt 3
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: 3.1 Gefährdete Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen sind zu schützen; DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßna ...
4.1 Nebenleistungen - Gerüstarbeiten
Seite 11, Abschnitt 4.1
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 4.1.1 Schutz von Bau- und Anlagenteilen und deren Zugängen vor Beschädigungen beim Auf-, Um- und Abbau der Gerüste. 4.1.2 Vorlegen von Typgenehmigungen oder Zulassungen. 4 ...
4.2 Besondere Leistungen - Gerüstarbeiten
Seite 11 ff., Abschnitt 4.2
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.: 4.2.1 Freimachen des Geländes für Standflächen des Gerüstes. Schutz und Rückschnitt von Pflanzen und Bäumen. 4.2.2 Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Gen ...
5.1 Allgemeines zur Abrechnung - Gerüstarbeiten
Seite 13, Abschnitt 5.1
5.1.1 Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung, digitalem Modell oder nach Aufmaß erfolgt - sind entsprechend 5.1.5 und 5.1.6 die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion zugrunde zu legen. 5.1. ...
5.2 Ermittlung der Maße/Mengen - Gerüstarbeiten
Seite 13 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Standgerüste mit längenorientierten Gerüstlagen (Fassadengerüste). Bei Abrechnung von längenorientierten Standgerüsten (Fassadengerüsten) wird die Gerüstfläche wie folgt berechnet: 5.2.1.1 Die Länge wird in der größten horizontalen Abwicklung a ...
5.3 Übermessungsregeln - Gerüstarbeiten
Seite 16, Abschnitt 5.3
Übermessen werden: 5.3.1 Aussparungen in Gerüsten, z. B. für Fenster, Tore, Durchfahrten, Bau- und Anlagenteilen, unabhängig von ihren Maßen, sowie überbrückte Gebäudeteile ...
5.4 Einzelregelungen - Gerüstarbeiten
Seite 16 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Einfeldrige Gerüste. Bei der Einrüstung kleiner Flächen und Bauteile und bei einfeldrigen Gerüsten wird bei der Abrechnung nach Flächenmaß die Länge mit mindestens 2,5 m gerechnet. Die Höhe wird von der Standfläche des Gerüstes bis zur obersten ...
Verwandte Normen zu DIN 18451 sind