Seite 9, Abschnitt 5.2
5.2.1 Zement. (1) Es ist Zement nach DIN EN 197-1, nach der Reihe DIN 1164 [ DIN 1164-10; DIN 1164-11; DIN 1164-12 ] oder Zement mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu verwenden. (2) Bei Spritzbeton mit Erstarrungsbeschleunigern ist ein ...
Seite 10, Abschnitt 5.3
(1) Für vorgefertigte Bereitstellungsgemische gelten zusätzlich zu den Anforderungen an die Ausgangsstoffe nach 5.2 die folgenden Absätze (2) bis (5). (2) Trockenbeton muss der DAfStb-Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und ...
Seite 10, Abschnitt 5.4
(1) Bei Anordnung und Verteilung der Bewehrung und anderer Stahleinlagen sind die Besonderheiten des Spritzvorgangs zu beachten. Mehrlagige Bewehrungen sind gegebenenfall ...
Seite 10 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Zusammensetzung. (1) Durch den Rückprall weicht die Zusammensetzung des aufgespritzten Betons von der des Bereitstellungsgemisches ab. Die Festlegungen zum Mindestzementgehalt und zum Mehlkorngehalt nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 gelten für d ...
Seite 11 ff., Abschnitt 6
6.1 Vorbehandlung der Auftragsflächen. (1) Soll der Spritzbeton an der Auftragsfläche haften, muss diese erforderlichenfalls mit Druckluft, Strahlen mit Zusatz von festen Strahlmitteln und/oder Wasser, Abstemmen, Hochdruckwasserstrahlen oder anderen ...