Seite 2, Abschnitt 3.3
3.3.1 Organische Bindemittel. Organische Bindemittel im Sinne dieser Norm sind Polymerisatharze als Kunststoffdispersion³) oder als Lösung. 3.3.2 Zuschlag. Es wird zwischen mineralischem und organischem Zuschlag unterschieden. Zuschläge zur Herstellu ...
Seite 3 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Beschichtungsstoffe müssen je nach den Anwendungsbereichen den in den Abschnitten 5.2 bis 5.6 festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch Prüfung nach DIN 18556 nachzuweisen. 5.2 Ausgangsstoffe. ...
Seite 4 f., Abschnitt 7
7.1 Beurteilung und Vorbereitung des Untergrundes. Der Grundanstrich und der Beschichtungsstoff dürfen nur aufgebracht werden, wenn der Untergrund. fest und tragfähig,
sauber und frei von haftmindernden Trennmitteln,
trocken und saugfä ...