Seite 5, Abschnitt 3.2
Die Dicke von Verbundestrichen ist nach DIN 18560-1 zu wählen. Sie sollte aus fertigungstechnischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlages betragen. Bei Gussasphaltestrichen sollte die Estric ...
Seite 5, Abschnitt 3.3
Die Festigkeitsklasse des Estrichmörtels bzw. Härteklasse der Estrichmasse für den Verbundestrich muss auf die Art der Nutzung und der Beanspruchung abgestimmt werden. Sie muss mindestens Tabelle 1 entsprechen. Tabelle 1 - Festigk ...
Seite 6, Abschnitt 3.4
Wird ein Verbundestrich unmittelbar genutzt, kann eine Verschleißwiderstandsklasse gefordert werden. Wird zur Erhöhung des Verschleißwiderstandes eine Einstreuung vorgesehen, ist ...
Seite 6, Abschnitt 4
4.1 Tragender Untergrund. Der tragende Untergrund muss die statischen und konstruktiven Anforderungen erfüllen. Die möglichen Arten des tragenden Untergrundes und ihre Eignung für die einzelnen Estrichmörtelarten enthält Tabelle 2. Die Ebenheit der O ...
Seite 7, Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Bei einer in Sonderfällen erforderlichen Bestätigungsprüfung ist bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen bis 40 mm Nenndicke die Biegezugfestigkeit und bei größeren Dicken die Druckfestigkeit zu prüfen. Gegeb ...
Seite 10, Abschnitt 7
Verbundestriche sind mit der Benennung „Estrich“, der DIN-Hauptnummer, dem Kurzzeichen für die Estrichmörtelart sowie der Druck- und der Biegezugfestigkeits- bzw. Härteklasse nach DIN EN 13813 und darüber hinaus mit dem Buchstaben „V“ (für Verbund) s ...