Norm

DIN 18560-7 | 2004-04

Estriche im Bauwesen - Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)

Diese Norm gilt zusammen mit DIN EN 13813 und DIN 18560-1 für direkt genutzte Gussasphaltestriche, Kunstharzestriche, Magnesiaestriche und zementgebundene Hartstoffestriche, die mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt werden. Sie gilt nicht für Estriche mit Beanspruchungen durch Flurförderzeuge mit Stahlrollen, die eine größere Pressung als 40 N/mm2 ausüben.
Diese Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 005-09-75 AA "Estriche im Bauwesen (Sp CEN/TC 303)" des NABau erstellt.

Inhaltsverzeichnis DIN 18560-7:

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Anforderungen
3.1 Allgemeines
3.2 Gussasphaltestrich
3.3 Kunstharzestrich
3.4 Magnesiaestrich
3.5 Zementgebundener Hartstoffestrich
4 Bauliche Anforderungen
5 Prüfung
5.1 Erstprüfung, Prüfung bei der Produktionskontrolle und Erhärtungsprüfung
5.2 Bestätigungsprüfung
6 Ausführung
7 Bezeichnung

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18560-7 im Originaltext:

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3.1 Allgemeine Anforderungen - Industrieestrich

Seite 5, Abschnitt 3.1
Hochbeanspruchbare Estriche müssen die allgemeinen Anforderungen nach DIN 18560-1 erfüllen und gegen die mechanische Beanspruchung in der vorgesehenen Beanspruchungsgruppe nach Tabelle 1 widerstandsfähig sein. Tabelle 1 - Gruppen mechanischer Beanspr ...

3.2 Gussasphaltestrich als Industrieestrich

Seite 6, Abschnitt 3.2
Gussasphaltestrich ist in der Regel als Estrich auf Trennschicht einschichtig herzustellen. Härteklasse, Nenndicke und das Größtkorn des Zuschlags sind in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Einsatzbereich nach Tabelle 2 auszuwählen. Gu ...

3.3 Kunstharzestrich als Industrieestrich

Seite 6 f., Abschnitt 3.3
Kunstharzestriche im Industriebau für hohe Beanspruchungsgruppen sind im Regelfall als Verbundestriche herzustellen. Nenndicke, Druck-, und Biegezug- und Haftzugfestigkeitsklasse sind in Abhängigkeit von der Beanspruchungsgruppe und dem Einsatzbereic ...

3.4 Magnesiaestrich als Industrieestrich

Seite 7, Abschnitt 3.4
Magnesiaestrich ist in der Regel als Verbundestrich herzustellen. Wenn er in Sonderfällen auf einer Dämm- oder Trennschicht hergestellt werden soll, ist er zweischichtig auszuführen. Die Unterschicht muss dann mindestens der Druckfestigkeitsklasse C ...

3.5 Zementgebundener Hartstoffestrich als Industrieestrich

Seite 8, Abschnitt 3.5
3.5.1 Allgemeines. Zementgebundener Hartstoffestrich ist unter Verwendung von Hartstoffen nach DIN 1100 herzustellen. Als Verbundestrich wird er in der Regel einschichtig ausgeführt. Wird er als Estrich auf Trennschicht oder auf Dämmschicht hergestel ...

5.2 Bestätigungsprüfung - Industrieestrich

Seite 9 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Gussasphaltestrich. Bei einer in Sonderfällen erforderlichen Bestätigungsprüfung ist die Eindringtiefe nach DIN EN 12697-20 zu bestimmen. Dabei müssen die Werte nach DIN EN 13813 :2003-01, Tabelle 8a eingehalten werden. 5.2.2 Kunstharzestrich. ...

6 Ausführung - Industrieestrich

Seite 10, Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Für die Ausführung von hochbeanspruchbarem Estrich gelten DIN 18560-1 bis DIN 18560-4 [ DIN 18560-1; DIN 18560-2; DIN 18560-3; DIN 18560-4 ] in Abhängigkeit von dem verwendeten Bindemittel sowie 6.2 bis 6.6. 6.2 Gussasphaltestrich. G ...

7 Bezeichnung - Industrieestrich

Seite 11, Abschnitt 7
Hochbeanspruchbare Estriche sind in Abhängigkeit von dem verwendeten Bindemittel wie folgt zu benennen: Bei Verwendung von. Bitumen mit "Gussasphaltestrich"; Kunstharz mit "Kunstharzestrich"; kaustischer Magnesia mit "Magnesiaestrich"; Zement zusamm ...

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