Norm

DIN 18650-2 | 2010-06

Automatische Türsysteme - Teil 2: Sicherheit an automatischen Türsystemen

2018-12 zurückgezogen ohne Ersatz
Diese Norm legt Anforderungen an den Aufbau der Anlage, die Kennzeichnung und Inbetriebnahme und die Kontrolle und Prüfung von kompletten automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen fest. Automatische Türsysteme können in Eingangs- und Innenbereichen, Fluchtwegen und Notausgängen sowie als Rauchschutz- und Feuerschutztüren verwendet werden.
Diese Norm gilt nicht für automatische Raumtrennwände, automatische Türen, deren Türflügel in vertikaler Richtung bewegt werden, automatische Türen, die hauptsächlich für Fahrzeugverkehr oder Warenzugang gedacht sind, automatische Türen an industriellen Einrichtungen, automatische Fußgängertore oder -schranken, automatische Drehkreuze für Fußgänger, automatische Türen, die in Aufzügen verwendet werden.
Diese Norm behandelt nicht die Gefahren, die durch elektromagnetische Felder verursacht werden.

Inhaltsverzeichnis DIN 18650-2:

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines
4.2 Werkstoffe
4.3 Auslösung
4.4 Absichern von Gefahrenstellen
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Automatische Schiebetüren
4.4.3 Automatische Drehflügeltüren
4.4.4 Automatische Türen mit Niedrigenergieantrieb
4.4.5 Automatische Karusselltüren
4.4.6 Andere Arten automatischer Türen
4.4.6.1 Automatische Drehschiebetüren
4.4.6.2 Automatische Falttüren
5 Installation, Abnahmeprüfung am Einbauort und regelmäßige Prüfung
6 Kennzeichnung
Anhang A (normativ) Geschwindigkeitseinstellungen (für automatische Drehflügeltüren mit Niedrigenergieantrieb)
Anhang B (informativ) Gefahrenstellen an Karusselltüren
Anhang C (informativ) Beispiele für Schutzmaßnahmen an Karusselltüren
Anhang D (informativ) Empfehlungen für Umgebung und Handhabung von automatischen Türsystemen

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18650-2 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 18650-2

Seite 4, Abschnitt 1
Die Norm legt Anforderungen an den Aufbau der Anlage, die Kennzeichnung und Inbetriebnahme und die Kontrolle und Prüfung von kompletten automatischen Türsystemen in Fußgängerbereichen fest. Automatische Türsysteme können in Eingangs- und Innenbereich ...

4.3 Auslösung - Automatische Türsysteme

Seite 5 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Automatische Auslösung. 4.3.1.1 Allgemeines. Impulsgeber für die automatische Auslösung haben die Aufgabe sicherzustellen, dass die Auslösung von einer Person erreicht wird, die sich der Tür in normalem Schritttempo nähert. Der Abstand von der ...

4.4.1 Absichern von Gefahrenstellen; Allgemeines - Automatische Türsysteme

Seite 7 f., Abschnitt 4.4.1
Automatische Türsysteme sind so auszulegen, dass bei den Öffnungs- und Schließbewegungen Gefährdungen durch Quetschen, Scheren, Anstoßen und Einziehen vermieden oder abgesichert werden, z. B. durch: trennende Schutzeinrichtungen; Begrenzung der Tür ...

4.4.2 Absichern von Gefahrenstellen; Schiebetüren - Automatische Türsysteme

Seite 8 f., Abschnitt 4.4.2
4.4.2.1 Türflügel dürfen sich nicht direkt in Bereiche hinein öffnen, in denen anderer Durchgangsverkehr stattfindet. Wenn sich Türflügel in einen Bereich hinein öffnen, in dem sich Personen befinden könnten, sind Schutzvorkehrungen zu treffen, wenn ...

4.4.3 Absichern von Gefahrenstellen; Drehflügeltüren - Automatische Türsysteme

Seite 10 f., Abschnitt 4.4.3
4.4.3.1 Gefahrenstellen während des Öffnungszyklus. Gefahrenstellen während des Öffnungszyklus gelten — abhängig von der Risikobeurteilung — als gesichert, wenn die Öffnungsbewegung entsprechend den Niedrigenergieeinstellungen nach 4.4.4 eingestellt ...

4.4.4 Absichern von Gefahrenstellen; Türen mit Niedrigenergieantrieb - Automatische Türsysteme

Seite 11 f., Abschnitt 4.4.4
4.4.4.1 Sofern keine Sensoren zum Offenhalten der Tür eingesetzt werden, muss die Tür am Einbauort so eingestellt werden, dass sie mindestens 5 s in der vollständig geöffneten Stellung bleibt. Die Verzögerungszeit muss entsprechend den Anforderungen ...

4.4.5 Absichern von Gefahrenstellen; Karusselltüren - Automatische Türsysteme

Seite 12, Abschnitt 4.4.5
Die in Anhang B aufgeführten Gefahrenstellen an Karusselltüren sind durch Schutzmaßnahmen nach 4.4.1 zu vermeiden ...

4.4.6.1 Absichern von Gefahrenstellen; Drehschiebetüren - Automatische Türsysteme

Seite 12, Abschnitt 4.4.6.1
Da die Absicherung einer Drehschiebetür von einer Vielzahl von Faktoren (z. B. Einbausituation, Bahnkurve, Antriebskonzept) abhängt, können spezielle Aussagen zu den Gefahrenstellen und deren Absicherung nicht getroffen ...

4.4.6.2 Absichern von Gefahrenstellen; Falttüren - Automatische Türsysteme

Seite 13 f., Abschnitt 4.4.6.2
4.4.6.2.1 Gefahrenstellen im Bereich der Öffnungsbewegung. Gefahrenstellen an den Gelenkstellen, die ein Risiko des Einklemmens von Fingern darstellen, müssen konstruktiv vermieden oder mit trennenden oder schaltenden Schutzeinrichtungen versehen we ...

Anhang A Geschwindigkeitseinstellungen für Drehflügeltüren mit Niedrigenergieantrieb - Automatische Türsysteme

Seite 16, Abschnitt Anhang A
Mindestöffnungszeit (in Sekunden) bis zum Beginn der Öffnungsdämpfung oder bis 80°-Türöffnung oder Mindestschließzeit (in Sekunden) von 90°- bis 10°-Türöffnung. Tabelle A.1 — Ges ...

Anhang B Gefahrenstellen an Karusselltüren - Automatische Türsysteme

Seite 17 ff., Abschnitt Anhang B
Tabelle B.1 — Mechanische Gefährdungen an zweiflügeligen Karusselltüren: Gefahrenstelle | Gefährdung nach DIN EN ISO 12100-1:2004-04, 4.2 | Darstellung | A: Hauptschließkante/Gegenschließkante | Einziehen von Hand, Arm, Fuß, Bein, Körper bei Kleink ...

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