Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 18916:
Passend für mich mit DIN 18916
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18916 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 18916
Gegenüber DIN 18916:2002-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Normative Verweisungen aktualisiert und erweitert; neuer Abschnitt 3 „Planungsgrundsätze für Pflanzungen“; ,
Anpassung der Nummerierung der Abschnitte; neuer Abschnitt 5.3 ...
1 Anwendungsbereich DIN 18916
Abschnitt 1
Diese Norm gilt für Pflanzen un ...
3 Planungsgrundsätze - Pflanzarbeiten
Seite 5, Abschnitt 3
Das vorgesehene Begrünungsziel und die Auswahl der Pfla ...
4 Anforderungen an Pflanzen - Pflanzarbeiten
Seite 6, Abschnitt 4
4.1 Pflanzen aus Anzuchtbetrieben. Für Pflanzen aus Anzuchtbetrieben gelten folgende Festlegungen: Gehölze müssen den „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ entsprechen. Stauden und Pflanzen, die in der Praxis als Halbsträucher bezeichnet werden ...
5 Anforderungen an Stoffe - Pflanzarbeiten
Seite 6 f., Abschnitt 5
5.1 Holzpfähle. Holzpfähle müssen unbehandelt und sollten 2 Jahre haltbar sein. Der Durchmesser (Zopfstärke) von Holzpfählen zur Verankerung von Bäumen sollte nachfolgende Werte nicht unterschreiten: geschälte Holzpfähle 7 cm bis 9 cm; gefräste Holz ...
6.1 Allgemeines - Pflanzarbeiten
Seite 7, Abschnitt 6.1
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem Zeitpunkt der Pflanzung, der Art der Pflanzen und den Standortverhältnissen. Bei der Festlegung der Pflanzzeit müssen die artbedingten Besonderheiten beachtet we ...
6.2 Gewinnung von Pflanzen - Pflanzarbeiten
Seite 8, Abschnitt 6.2
6.2.1 Gewinnung von Einzelpflanzen. Stauden und Gehölze sollten mit Ballen, jüngere Gehölze können ohne Ballen verpflanzt werden. Größere Gehölze, die sich im Austrieb befinden, müssen mit Ballen verpflanzt und gegebenenfalls mit verdunstungshemmende ...
6.3 Behandlung der Pflanzen vor der Pflanzung - Pflanzarbeiten
Seite 8, Abschnitt 6.3
6.3.1 Lagerung auf der Baustelle. Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraumes sind die Pflanzen, insbesondere wurzelna ...
6.4 Vegetationstragschicht - Pflanzarbeiten
Seite 9, Abschnitt 6.4
6.4.1 Vorbereitung. Die Vegetationstragschicht und gegebenenfalls der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Pflanzungen muss der durchwurzelbare Bereich ausreichend bemessen sein. Kann eine dauerhafte Versorgung mit Luft, Wasser und Nährst ...
6.5 Pflanzung - Pflanzarbeiten
Seite 9 f., Abschnitt 6.5
6.5.1 Pflanzgruben. Sollen Pflanzgruben hergestellt werden, sind diese in Abhängigkeit von den Standortverhältnissen und der vorgesehenen Begrünung herzustellen. Bei Pflanzungen von Bäumen, Solitärsträuchern oder Stammbüschen, ist bei nicht ausreiche ...
6.6 Mulchen - Pflanzarbeiten
Seite 11, Abschnitt 6.6
Soll zum Schutz der Vegetation und des Bodens gemulcht werden, können mineralische oder organische Stoffe verwendet werden. Die M ...
6.7 Verankerung - Pflanzarbeiten
Seite 11, Abschnitt 6.7
Neu gepflanzte Gehölze verfügen je nach Größe noch nicht über eine statisch wirksame Verwurzelung. Daher sind Bäume und größere Gehölze für die ersten Jahre so zu verankern, dass sie vor Windwurf und Schrägstellung geschützt sind. Sollen Gehölze stan ...
6.8 Verdunstungshemmung - Pflanzarbeiten
Seite 11, Abschnitt 6.8
Bei größeren Gehölzen sowie bei empfindlichen Pflanzen ...
6.9 Schutz gegen Sonneneinstrahlung - Pflanzarbeiten
Seite 11, Abschnitt 6.9
Zur Vermeidung von Stammrissen durch Sonneneinstrahlung sind insbesondere bei empfindlichen Bäumen ( ...
6.10 Schutz gegen Wild und Weidevieh - Pflanzarbeiten
Seite 12, Abschnitt 6.10
Durch Wild und Weidevieh gefährdete Pflanzen sind z. B ...
6.11 Sonderstandorte - Pflanzarbeiten
Seite 12, Abschnitt 6.11
Für Dachbegrünungsarbeiten gilt die „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen“. Für Fassadenbegrünungsarbeiten gilt die „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen ...
7.1 Allgemeines, Fertigstellung - Pflanzarbeiten
Seite 12, Abschnitt 7.1
Zum Erreichen eines Anwuchserfolges sind nach der Pflanzung Leistungen zur Fertigstellung (Fertigstellungspflege) erforderlich. Diese haben zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der ...
7.2 Anwuchserfolg - Pflanzarbeiten
Seite 12, Abschnitt 7.2
Bei Gehölzpflanzungen ist der Anwuchserfolg am Durchtrieb zu erkennen. Dieses ist im Regelfall ab dem 24. ...
7.3 Fertigstellungspflege - Pflanzarbeiten
Seite 12 ff., Abschnitt 7.3
7.3.1 Wässern. Pflanzen benötigen zum Anwachsen ausreichende Bodenfeuchte. Beim Ausbleiben von Niederschlägen in ausreichender Menge und wirksamer Verteilung ist zu wässern. Die auszubringende Wassermenge ist auf die jeweilige Bepflanzung und auf die ...
8 Prüfungen - Pflanzarbeiten
Seite 14 f., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Die Prüfungen werden unterschieden nach: Voruntersuchungen; Eignungsprüfungen; Eigenüberwachungsprüfungen; Kontrollprüfungen. 8.2 Voruntersuchungen. Voruntersuchungen sind Prüfungen des Auftraggebers als Grundlagenermittlung zur Pl ...