Norm

DIN 18920 | 2026-06

Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen

Diese Norm ist anwendbar für die Planung und Durchführung von Leistungen zum Schutz zu erhaltender Bäume und Pflanzenbestände (Vegetationsflächen) bei Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.
Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18920 im Originaltext:

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Änderungen DIN 18920

Gegenüber DIN 18920:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ präzisiert; , Abschnitt 3 „Begriffe“ aufgenommen; , Abschnitt 4 „Risik ...

1 Anwendungsbereich DIN 18920

Seite 4, Abschnitt 1
Dieses Dokument ist anwendbar für die Planung und Durchführung von Leistungen zum Schutz ...

3 Begriffe DIN 18920

Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go ...

4 Risiken für Bäume und Pflanzenbestände

Seite 7, Abschnitt 4
Bei Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird, können Bäume und Pflanzenbestände beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden. Ursachen sind insbesondere: Bodenschadverdic ...

5 Voruntersuchungen für Bäume und Pflanzenbestände

Seite 7 f., Abschnitt 5
Nach den Erfordernissen des Einzelfalls wird festgelegt, ob zum Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen ein vegetationstechnischer Zustandsbericht mit folgenden Angaben verfasst werden muss: georeferenzierte Standortkoordinaten (Lage, Geländehöh ...

6.1 Schutzmaßnahmen für Bäume und Pflanzenbestände

Seite 8, Abschnitt 6.1
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen B ...

6.2 Schutz vor chemischen Verunreinigungen

Seite 8, Abschnitt 6.2
Vegetationsflächen dürfen nicht durch pflanzen- oder bodenscha ...

6.3 Schutz vor thermischen Schäden

Seite 8, Abschnitt 6.3
Besteht die Gefahr, dass Pflanzenbestandteile durch Geräte oder andere Hitzequ ...

6.4 Schutz vor Vernässung und Überstauung

Seite 8, Abschnitt 6.4
Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsfla ...

6.5 Schutz von Vegetationsflächen

Seite 9, Abschnitt 6.5
Zur Verhinderung von Schäden müssen Ve ...

6.6 Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden

Seite 9, Abschnitt 6.6
Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Bodenschadverdichtung, Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und ...

6.7 Schutz von Bäumen vor Bodenauftrag

Seite 9, Abschnitt 6.7
Im Schutzbereich dürfen k ...

6.8 Schutz von Bäumen bei Aushub von Gräben, Mulden oder Baugruben

Seite 9, Abschnitt 6.8
Gräben, Mulden und Baugrub ...

6.9 Schutz von Bäumen vor Bodenabtrag

Seite 9, Abschnitt 6.9
Im Wurzelbereich d ...

6.10 Schutz von Bäumen bei Gründungen

Seite 9, Abschnitt 6.10
Im Schutzbereich dür ...

6.11 Schutz von Bäumen bei befristeter Belastung

Seite 9, Abschnitt 6.11
Der Schutzbereich darf durch Belastungen ...

7.1 Schadensminimierung für Bäume, Pflanzenbestände

Seite 9, Abschnitt 7.1
Lassen sich in begründeten Ausnahmefällen die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 nicht umsetzen, z. B. aus platz- und bautechnologischen Gründen, müssen Eingriffe in den Kronen- und Wurzelbereich s ...

7.2 Schadensminimierung für Bäume im Zusammenhang mit mechanischen Schäden

Seite 9 f., Abschnitt 7.2
Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Baum geschützt werden, müssen für den Stamm und den Stammfuß schadensminimierende Maßnahmen vorgesehen werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen mindestens 2 m hohen Zau ...

7.3 Schadensminimierung von Bäumen bei Freistellung

Seite 10, Abschnitt 7.3
Baumarten, die infolge Sonneneinstrahlung mit Rindenbrand reagieren, z. B. Ahorn, Buche, ...

7.4 Schadensminimierung beim Auftrag von Böden und Stoffen im Wurzelbereich

Seite 10, Abschnitt 7.4
Ist es in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, dass Böden oder Stoffe im Wurzelbereich aufgetragen werden, müssen bei der Auftragsdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wur ...

7.5 Schadensminimierung beim Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen

Seite 10 f., Abschnitt 7.5
7.5.1 Allgemeines. Ist es in begründeten Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, dass Boden im Wurzelbereich von Bäumen abgetragen wird, muss der Abtrag unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. Das Verlegen von Leitung ...

7.6 Schadensminimierung für den Wurzelbereich von Bäumen bei Gründungen

Seite 11, Abschnitt 7.6
Sollen im Wurzelbereich von Bäumen Fundamente hergestellt werden, müssen diese als Punktfundamente ausgeführt werden. Der Abstand zwischen Wurzelanlauf und Fundamenten muss mindestens das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 ...

7.7 Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen bei befristeter Belastung

Seite 11 f., Abschnitt 7.7
Ist eine befristete Belastung des offenen Wurzelbereiches in begründeten Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, muss die Fläche geschützt und möglichst klein gehalten werden. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Belastung muss der Schutz so gewä ...

7.8 Schadensminimierung für Bäume bei Wasserhaltungen

Seite 12, Abschnitt 7.8
Wasserhaltungsarbeiten, z. B. für Grundwasserabsenkungen, sollten innerhalb der Vegetationsruhe erfolgen. Im Einfl ...
DIN 18920, Ausgabe 2026-06: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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