Diese Norm ist anwendbar für die Planung und Durchführung von Leistungen zum Schutz zu erhaltender Bäume und Pflanzenbestände (Vegetationsflächen) bei Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.
Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 18920:
Passend für mich mit DIN 18920
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18920 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 18920
Gegenüber DIN 18920:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ präzisiert; ,
Abschnitt 3 „Begriffe“ aufgenommen; ,
Abschnitt 4 „Risik ...
1 Anwendungsbereich DIN 18920
Seite 4, Abschnitt 1
Dieses Dokument ist anwendbar für die Planung und Durchführung von Leistungen zum Schutz ...
3 Begriffe DIN 18920
Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go ...
4 Risiken für Bäume und Pflanzenbestände
Seite 7, Abschnitt 4
Bei Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird, können Bäume und Pflanzenbestände beeinträchtigt, beschädigt oder zerstört werden. Ursachen sind insbesondere: Bodenschadverdic ...
5 Voruntersuchungen für Bäume und Pflanzenbestände
Seite 7 f., Abschnitt 5
Nach den Erfordernissen des Einzelfalls wird festgelegt, ob zum Schutz von Bäumen und Pflanzenbeständen ein vegetationstechnischer Zustandsbericht mit folgenden Angaben verfasst werden muss: georeferenzierte Standortkoordinaten (Lage, Geländehöh ...
6.1 Schutzmaßnahmen für Bäume und Pflanzenbestände
Seite 8, Abschnitt 6.1
Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen B ...
6.2 Schutz vor chemischen Verunreinigungen
Seite 8, Abschnitt 6.2
Vegetationsflächen dürfen nicht durch pflanzen- oder bodenscha ...
6.3 Schutz vor thermischen Schäden
Seite 8, Abschnitt 6.3
Besteht die Gefahr, dass Pflanzenbestandteile durch Geräte oder andere Hitzequ ...
6.4 Schutz vor Vernässung und Überstauung
Seite 8, Abschnitt 6.4
Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsfla ...
6.5 Schutz von Vegetationsflächen
Seite 9, Abschnitt 6.5
Zur Verhinderung von Schäden müssen Ve ...
6.6 Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden
Seite 9, Abschnitt 6.6
Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Bodenschadverdichtung, Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und ...
6.7 Schutz von Bäumen vor Bodenauftrag
Seite 9, Abschnitt 6.7
Im Schutzbereich dürfen k ...
6.8 Schutz von Bäumen bei Aushub von Gräben, Mulden oder Baugruben
Seite 9, Abschnitt 6.8
Gräben, Mulden und Baugrub ...
6.9 Schutz von Bäumen vor Bodenabtrag
Seite 9, Abschnitt 6.9
Im Wurzelbereich d ...
6.10 Schutz von Bäumen bei Gründungen
Seite 9, Abschnitt 6.10
Im Schutzbereich dür ...
6.11 Schutz von Bäumen bei befristeter Belastung
Seite 9, Abschnitt 6.11
Der Schutzbereich darf durch Belastungen ...
7.1 Schadensminimierung für Bäume, Pflanzenbestände
Seite 9, Abschnitt 7.1
Lassen sich in begründeten Ausnahmefällen die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 nicht umsetzen, z. B. aus platz- und bautechnologischen Gründen, müssen Eingriffe in den Kronen- und Wurzelbereich s ...
7.2 Schadensminimierung für Bäume im Zusammenhang mit mechanischen Schäden
Seite 9 f., Abschnitt 7.2
Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Baum geschützt werden, müssen für den Stamm und den Stammfuß schadensminimierende Maßnahmen vorgesehen werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen mindestens 2 m hohen Zau ...
7.3 Schadensminimierung von Bäumen bei Freistellung
Seite 10, Abschnitt 7.3
Baumarten, die infolge Sonneneinstrahlung mit Rindenbrand reagieren, z. B. Ahorn, Buche, ...
7.4 Schadensminimierung beim Auftrag von Böden und Stoffen im Wurzelbereich
Seite 10, Abschnitt 7.4
Ist es in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, dass Böden oder Stoffe im Wurzelbereich aufgetragen werden, müssen bei der Auftragsdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wur ...
7.5 Schadensminimierung beim Bodenabtrag im Wurzelbereich von Bäumen
Seite 10 f., Abschnitt 7.5
7.5.1 Allgemeines. Ist es in begründeten Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, dass Boden im Wurzelbereich von Bäumen abgetragen wird, muss der Abtrag unter Schonung des Wurzelwerks durch Absaugen oder in Handarbeit erfolgen. Das Verlegen von Leitung ...
7.6 Schadensminimierung für den Wurzelbereich von Bäumen bei Gründungen
Seite 11, Abschnitt 7.6
Sollen im Wurzelbereich von Bäumen Fundamente hergestellt werden, müssen diese als Punktfundamente ausgeführt werden. Der Abstand zwischen Wurzelanlauf und Fundamenten muss mindestens das Vierfache des Stammumfanges in 1,00 ...
7.7 Schutz des Wurzelbereiches von Bäumen bei befristeter Belastung
Seite 11 f., Abschnitt 7.7
Ist eine befristete Belastung des offenen Wurzelbereiches in begründeten Ausnahmefällen nicht zu vermeiden, muss die Fläche geschützt und möglichst klein gehalten werden. In Abhängigkeit von der zu erwartenden Belastung muss der Schutz so gewä ...
7.8 Schadensminimierung für Bäume bei Wasserhaltungen
Seite 12, Abschnitt 7.8
Wasserhaltungsarbeiten, z. B. für Grundwasserabsenkungen, sollten innerhalb der Vegetationsruhe erfolgen. Im Einfl ...