Gegenüber DIN 18947:2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die Regelungen zu Ausgangsstoffen und Formaten wurden übe ...
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung für im Werk hergestellte Lehmputzmörtel (Lehmwerkmörtel) zum Verputzen von Wänden und Decken im Innen- und witterungsgeschützten Außenbereich fest. Lehmputzmörtel können im Außenbe ...
Seite 6, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 18942-1. DIN und DKE stellen terminologische Date ...
Seite 6 f., Abschnitt 4
Lehmputzmörtel werden aus Baulehm sowie ggf. Zusatzstoffen hergestellt. Alle dem Baulehm zugefügten Stoffe müssen vollständig deklariert werden. Die Bestandteile müssen im Werk mit Hilfe geeigneter Mischer homogen vermengt werden. Abfüllung und ...
Seite 7 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Lieferform. Vom Hersteller muss angegeben werden, ob es sich bei der Lieferung um Trockenmörtel oder Mörtel mit einem höheren Feuchtegehalt (z.B. „erdfeucht“) handelt. Lehmklebe- und Armiermörtel muss als Trockenmörtel geliefert werden. Lu ...
Seite 9 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Allgemeines. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke und Beanspruchungen erfordern, dass Lehmputzmörtel unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und unterschiedlichen Leistungsanforderungen genügen. Die für den jeweiligen Verwendungszweck re ...
Seite 11, Abschnitt 6
Für Lehmputzmörtel gilt folgendes Kurzzeichen: LPM. Bei Eignung ausschließlich als Unterputz gilt zusätzlich Für Lehmputzmörtel mit Faserbewehrung gilt zusätzlich Für rein mineral ...