Seite 2, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für Anforderungen und Prüfungen des Brandverhaltens, die Konformitätsbewertung und gi ...
Seite 2, Abschnitt 3
3.1 Anforderung an den Werkstoff Die Rohre und Formstücke müssen normalentflammbar sein. Die Prüfung der Normalentflammbarkeit (B 2) ist nach DIN 4102-1 durchzuführen. 3.2 Kennzeichnung Zusätzlich zur Kennzeichnung nach DIN ...
Seite 7, Abschnitt 5
Für den Einbau der Rohre und Rohrleitungsteile gelten DIN 1986-1 und DIN 1986-4 sowie die Verlegeanleitung des Kunststoffrohrverbandes bzw. des Herstellers. Müssen bei der Verlegung spezielle Eigenschaften des jeweiligen Rohrwerkstoffes berücksicht ...