Diese Norm enthält Anforderungen an die Verwertung von Bodenmaterial mit und ohne Vorbehandlung. Bodenmaterial im Sinne dieser Norm ist Bodenaushub oder Baggergut, welches in der Regel bei Bau-, Unterhaltungs- und Behandlungsmaßnahmen anfällt. Nicht behandelt wird das Einbringen von Bodenmaterial in bestehende Gewässer und untertägige Hohlräume (Versatz).
Inhaltsverzeichnis DIN 19731:
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3 Begriffe DIN 19731
Seite 2 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Definitionen: 3.1 Boden Obere Schicht der Erdrinde, die aus mineralischen Teilchen, organischer Substanz, Wasser, Luft und lebendigen Organismen besteht [DIN ISO 11074-1 : 1997-06]. (en: soil). 3.2 O ...
4.1 Allgemeine Anforderungen - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 3, Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Wenn konkurrierende Ziele des Boden-, Natur- und Gewässerschutzes sowie des Immissionsschutzes vorhanden sind, sind diese zu berücksichtigen. Beim Aufbringen von Bodenmaterial auf Böden zur Bodenverbesserung und Rekultivierung ist ...
4.2 Besondere Anforderungen - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 3 f., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Die besonderen Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Verwendungszweck des Bodenmaterials. 4.2.2 Bodenverbesserung. Eine wertgebende Wirkung wird vor allem durch eine Erhöhung der Wirkung der Filterstrecke (Filter- oder Puff ...
5.1 Untersuchung der Verwertungseignung; Allgemeines - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 4, Abschnitt 5.1
Voraussetzung für eine Verwertung von Bodenmaterial ist die Ermittlung der Bodenbeschaffenheit sowohl am Ausbauort bzw. am ausgebauten Bodenmaterial, als auch am Verwertungsort (sofern es sich um eine Verwertung zur Bodenverbesserung handelt) (Deklar ...
5.2 Untersuchung der Verwertungseignung; Chemische Beschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 4 f., Abschnitt 5.2
Bevor im Rahmen einer Baumaßnahme Boden ausgehoben wird, ist zunächst durch Inaugenscheinnahme des Materials und Auswertung vorhandener Unterlagen zu prüfen, ob mit einer Belastung durch bodengefährdende Stoffe zu rechnen ist. Auf der Grundlage der s ...
5.6 Eignungsgruppen in Abhängigkeit vom Gehalt an bodengefährdenden Stoffen - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 5 f., Abschnitt 5.6
5.6.1 Einteilung der Eignungsgruppen. Prüfkriterien sind die Gesamtgehalte an anorganischen (Extraktion nach DIN ISO 11466) und organischen Stoffen sowie die Gehalte im Bodenwasser. Zur Bewertung von anorganischen Stoffen sind zusätzlich die Bodenart ...
6 Weitere Anforderungen - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 6 f., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Neben dem Stoffgehalt (Feststoff bzw. Bodenwasser) sind bei der Verwertung von Bodenmaterial zur Bodenverbesserung oder Rekultivierung noch weitere Eigenschaften des Bodenmaterials zu berücksichtigen (z. B. pH-Wert, Feldkapazität, Lu ...
7.2 Ausbau, Trennung und Zwischenlagerung - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 8, Abschnitt 7.2
Ober- und Unterboden sowie Bodenschichten unterschiedlicher Eignungsgruppen sind getrennt auszubauen und zu verwerten. Zuvor ist der Pflanzenaufwuchs auf der Fläche durch Roden oder Abmähen zu entfernen. Beim Ausbau ist der Feuchtezustand bzw. die Ko ...
7.3 Aufbringung - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 9, Abschnitt 7.3
Bei der technischen Durchführung besteht die Gefahr von Verdichtungen und damit nachhaltiger schädlicher Gefügeveränderungen im aufgebrachten Bodenmaterial und dem anstehenden Boden (späterer Unterboden). Vernässungen können als Folgeerscheinungen di ...
7.4 Nachsorge - Verwertung von Bodenmaterial
Seite 9, Abschnitt 7.4
Zur Wiederherstellung und Sicherung von Gefügestabilität und Porenkontinuität des verbesserten bzw. rekultivierten Bodens (mechanische Belastbarkeit, Erosionswiderstand) ist bei der Bewirtschaftung in den Folgejahren a) bis f) zu berücksichtigen (gil ...