Norm

DIN 1999-100 | 2016-12

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100: Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2

Diese Norm legt Bestimmungen für die Anwendung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten fest.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA „Abscheider (CEN/TC 165/WG 8)“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis DIN 1999-100:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Chemische Beständigkeit bei Verwendung ethanolhaltiger Leichtflüssigkeiten
5 Baugrundsätze
6 Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
7 Brandschutz
8 Prüfungen
9 Produktinformation und Kennzeichnung
10 Bemessung
11 Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage
12 Betrieb
12.1 Allgemeines
12.2 Betriebsbedingungen
12.3 Eigenkontrolle
12.4 Wartung
12.5 Entnahme und Entleerung
12.6 Betriebstagebuch
12.7 Generalinspektion
12.8 Hinweise zur Entnahme von Abwasserproben
Anhang A (normativ) Prüfung der Dichtheit von Abscheideranlagen
Anhang B (normativ) Ermittlung der erforderlichen Überhöhung
Anhang B.1 Allgemeines
Anhang B.2 Hinweise zur Berechnung
Anhang B.3 Berechnungsgrößen
Anhang B.4 Beispiel zylindrische Bauteile, eine Wartungsöffnung
Anhang B.5 Beispiel konisches Bauteil, zwei identische Wartungsöffnungen
Anhang C (normativ) Ethanolanteile im Abwasser

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1999-100 im Originaltext:

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Änderungen DIN 1999-100

Gegenüber DIN 1999-100:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Titel geändert; neue Begriffe aufgenommen; Nachweis der chemischen Beständigkeit der Werkstoffe auf ethanolhaltige Kraftstoffe erweitert; Festlegungen zu Schachtaufbauten zwis ...

1 Anwendungsbereich DIN 1999-100

Seite 6, Abschnitt 1
Diese Norm legt Bestimmungen für die Anwendung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 (im Weiteren: Abscheideranlagen) in Verbindung mit DIN EN 858-2 für die nachstehenden Aspekte fest. Leichtflüssigkeite ...

5 Baugrundsätze - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 9 ff., Abschnitt 5
5.1 Schachtaufbauten und Abdeckungen. 5.1.1 Aufsatzstücke und deren Verbindungen bei erdeingebauten Abscheideranlagen. Der Schachtaufbau von erdeingebauten Abscheideranlagen besteht aus Aufsatzstücken und allen Verbindungen. Bei Verwendung von Fertig ...

6 Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 15, Abschnitt 6
Die Tragfähigkeit und die G ...

7 Brandschutz - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 15, Abschnitt 7
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, mit Ausnahme des Probenahmeschachtes, müssen so beschaffen sein, dass im Falle eines Brandes in der Abscheideranlage eine Brandausb ...

10 Bemessung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 17, Abschnitt 10
10.1 Schlammfangvolumen. In Ergänzung von DIN EN 858-2 :2003-10, 4.4. wird empfohlen, die folgenden Mindestschlammfangvolumina nach Tabelle 3 anzuwenden: Tabelle 3 — Schlammfangvolumina: Nenngröße des Abscheiders NS | Mindestschlammfangvolumen I | b ...

11 Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage

Seite 18 f., Abschnitt 11
11.1 Allgemeines. Abscheideranlagen müssen so eingebaut werden, dass keine Leichtflüssigkeit aus der Abscheideranlage austreten kann. Abscheideranlagen sind grundsätzlich an die Schmutzwasser- oder Mischwasserkanalisation anzuschließen. Ein ausnahmsw ...

12.1 Betrieb; Allgemeines - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 20, Abschnitt 12.1
Für Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlage sind DIN EN 858-2, DIN 1999-101, gegebenenfalls notwendige behördliche Bescheide und die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sowie die nachfolge ...

12.2 Betriebsbedingungen - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 20, Abschnitt 12.2
In die Abscheideranlage eingeleitete Stoffe, dürfen die Funktionsfähigkeit der Anlage, die Beständigkeit der verwendeten Materialien sowie die Einhaltung der Einleitungsanforderungen in die nachgeschalteten Abwasseranlagen oder ein Gewässer nicht bee ...

12.3 Betrieb; Eigenkontrolle - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 21, Abschnitt 12.3
Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen 2) durch folgende Maßnahmen zu kontrollieren: Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider sowie der technischen Ein ...

12.4 Betrieb; Wartung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 21, Abschnitt 12.4
Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Sachkundigen2) entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen: Kontrolle der ...

12.5 Betrieb; Entnahme und Entleerung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 22, Abschnitt 12.5
Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der maximalen Speichermenge erreicht hat. Die Speichermenge ist im Typenschild bzw. in den technischen Unterlage ...

12.6 Betriebstagebuch - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 22, Abschnitt 12.6
Es ist ein Betriebstagebuch zu führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel, sowie die E ...

12.7 Betrieb; Generalinspektion - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 23 ff., Abschnitt 12.7
12.7.1 Allgemeines. Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen3) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand u ...

12.8 Betrieb; Entnahme von Abwasserproben - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 28, Abschnitt 12.8
Soweit im Rahmen der Kontrolle der Abscheideranlage sowie der Einleitung aus der Abscheideranlage Abwasserproben zur Analyse entnommen werden, sind die Proben nach DIN 38402-11 zu nehmen sowie weitere Anforderu ...

Anhang A Dichtheitsprüfung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 29 ff., Abschnitt Anhang A
A.1 Allgemeines. Nach DIN EN 752, DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100 sind Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke dicht auszuführen. Bei Abscheideranlagen sind nach DIN EN 858-2 :2003-10, Abschnitt 6, in Abständen von höchstens fünf Jahren Gene ...

Anhang B.1 Allgemeines zur Ermittlung der erforderlichen Überhöhung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 34, Abschnitt Anhang B.1
Die erforderliche Überhöhung setzt sich zusammen aus dem Überstand der gespeicherten Leichtflüssigkeit über dem kommunizierenden Wasserspiegel bei maximaler Leichtflüssigkeitsspeichermenge u ...

Anhang B.2 Ermittlung der erforderlichen Überhöhung; Hinweise zur Berechnung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 35, Abschnitt Anhang B.2
Infolge der geringeren Dichte von abgeschiedener Leichtflüssigkeit im Vergleich zu Wasser ergibt sich ein Leichtflüssigkeitsspiegel, der höher liegt als der kommunizierende Wasserspiegel (Überstand). Um zu verhindern, dass aufgrund dieses Sachverhalt ...

Anhang B.3 Ermittlung der erforderlichen Überhöhung; Berechnungsgrößen - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 36, Abschnitt Anhang B.3
Die Symbole der in den Beispielen Abschnitt B.4 und Abschnitt B.5 verwendeten Berechnungsgrößen sind in Tabelle B.1 zusammengefasst. Tabelle B.1 — Symbole: Symbol | Benennung | Einheit | d1, d2, d3 | Innendurchmesser der zylindrischen Bauteile | dm ...

Anhang B.4 Ermittlung der erforderlichen Überhöhung; Beispiel zylindrische Bauteile, eine Wartungsöffnung - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 37 ff., Abschnitt Anhang B.4
B.4.1 Ausgangsdaten. B.4.2 Berechnung des Überstands. B.4.2.1 Ermittlung der Teilvolumina und Höhe. Die ermittelte Höhebeträgt 2,85 dm. B.4.2.2 Kontrolle des Gesamtleichtflüssigkeitsvolumens. 1 020 l entspricht der maximalen Leichtflüssigkeitssp ...

Anhang B.5 Ermittlung der erforderlichen Überhöhung; Beispiel konisches Bauteil, zwei identische Wartungsöffnungen - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Seite 40 ff., Abschnitt Anhang B.5
B.5.1 Ausgangsdaten. B.5.2 Berechnung des Überstands. B.5.2.1 Ermittlung der Teilvolumina und Höhen. B.5.2.2 Kontrolle des Gesamtleichtflüssigkeitsvolumens. 520 l entspricht der maximalen Leichtflüssigkeitsspeichermenge des Abscheiders. B.5.2.3 ...

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Abscheider, Benzinabscheider, Betrieb, Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider
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Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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