Gegenüber DIN 2403:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Kennzeichnung von Lüftungsanlagen von Nichtwohngebäuden nach DIN EN 16798-3 aus dem Anwendungsbereich ausgenommen; ,
Inhalte in Bezug a ...
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Kennzeichnung nichterdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff. Die Kennzeichnung von Rohrleitungen auf Schiffen und in meerestechnischen Anlagen nach DIN ISO 14726, die Kennzeichnung ...
Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gefahrenpiktogramm graphische Darstellung, d ...
Seite 5 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Rohrleitungen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten, z. B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen, deutlich sichtbar und dauerhaft zu ...
Seite 6 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Kennzeichnungen dürfen durch Anstrich und Beschriftung, Bänder (z. B. selbstklebende Folienbänder) oder Schilder (z. B. Folienschilder, Kunststoffschilder, Metallschilder, Emailschilder) ausgeführt werden. Es ist die nach den örtlich ...
Seite 10 f., Abschnitt 6.1
Feuerlöschleitungen sind mit einer rot-weiß-roten Farbmarkierung zu kennzeichnen. Im weißen Feld wird jeweils in der Farbe des Löschmittels das graphische Symbol des Sicherheitszeichens „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ angebracht, z. B. für Wa ...
Seite 11 f., Abschnitt 6.2
In Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung sind Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen. Trinkwasserleitungen sind mit einer grün-weiß-grünen Farbmarki ...