Gegenüber DIN 2403:2018-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Erweiterung ...
Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument ist anwendbar für die Kennzeichnung nichterdverlegter Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff. Dieses Dokument kann auch für die Kennzeichnung von flexiblen Leitungen angewendet werden. Die Kennzeichnung von Rohrleitungen auf Schiffe ...
Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügba ...
Seite 5 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Rohrleitungen müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten, z. B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen, deutlich sichtbar und dauer ...
Seite 7 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Die Kennzeichnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft auf- oder angebracht werden. Sie muss aus Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind. Die Kennzeichnung muss so platziert s ...
Seite 11 f., Abschnitt 6.1
Feuerlöschleitungen müssen mit einer rot-weiß-roten Farbmarkierung gekennzeichnet werden. Im weißen Feld muss jeweils in der Farbe des Löschmittels das graphische Symbol des Sicherheitszeichens „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“ angebracht ...
Seite 13 ff., Abschnitt 6.2
In Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung müssen Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich gekennzeichnet werden. Trinkwasserleitungen müssen mit einer grün-weiß-gru ...