Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten.
Diese Norm betrifft die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken und Anlagen. Für Nutzungskosten im Hochbau gilt DIN 18960. Sie legt Begriffe und Grundsätze der Kostenplanung im Bauwesen sowie Unterscheidungsmerkmale von Kosten und Bezugseinheiten für Kostengruppen fest. Damit schafft die Norm die Voraussetzungen für eine einheitliche Vorgehensweise in der Kostenplanung sowie für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen.
Dieser Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-05 AA „Kosten im Bauwesen“ im DIN-Normenausschuss NABau erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 276:
Passend für mich mit DIN 276
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 276 im Originaltext:
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Änderungen DIN 276
Gegenüber DIN 276-1 :2008-12, DIN 276-4 :2009-08 und DIN 277-3 :2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: DIN 276-1 und DIN 276-4 wurden zu einer Norm zusammengefasst und dementsprechend wurde der Titel der Norm angepasst. ,
Die Regelun ...
1 Anwendungsbereich DIN 276
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende ...
3 Begriffe DIN 276
Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: unter https: //www.din.de/go/din-term,
...
4.1 Grundsätze der Kostenplanung; Allgemeines
Seite 6, Abschnitt 4.1
Ziel und Aufgabe der Kostenplanung ist es, bei einem Bauprojekt Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit und Kostentransparenz herzustellen. Die Kostenplanung ist entweder auf der Grundlage von Planungsvorgaben (Quantitäten und Qualitäten) oder auf der G ...
4.2 Kostenermittlung
Seite 6 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Zweck. Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstanden ...
4.3 Stufen der Kostenermittlung
Seite 8 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. In 4.3.2 bis 4.3.7 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen und dem Detaillierungsgrad festgelegt. Bei den Kostenermittlungen in 4.3.2 bis 4.3.4 und 4.3.7 (Kostenrahmen, Kostenschätzung ...
4.4 Kostenkontrolle
Seite 11 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Zweck. Die Kostenkontrolle dient der Überwachung der Kostenentwicklung und als Grundlage für die Kostensteuerung. 4.4.2 Grundsatz. Bei der Kostenkontrolle sind aktuelle Kostenermittlungen mit früheren Kostenermittlungen und Kostenvorgaben konti ...
4.5 Kostensteuerung
Seite 12, Abschnitt 4.5
4.5.1 Zweck. Die Kostensteuerung dient der zielgerichteten Beeinflussung der Kostenentwicklung und der Einhaltung von Kostenvorgaben. 4.5.2 Grundsatz. Bei der Kostensteuerung sind die bei der Kostenkontrolle festgestellten Abweichungen hinsichtlich i ...
4.6 Kostenvorgabe
Seite 12, Abschnitt 4.6
4.6.1 Zweck. Kostenvorgaben dienen dazu, Kosten zu begrenzen, die Kostensicherheit zu erhöhen, Investitionsrisiken zu vermindern und frühzeitige Alternativüberlegungen in der Planung zu fördern. 4.6.2 Festlegung der Kostenvorgabe. Eine Kostenvorgabe ...
5.1 Aufbau der Kostengliederung
Seite 12 f., Abschnitt 5.1
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Sie sieht drei Ebenen vor, die durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet sind. In der ersten Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtko ...
5.2 Anwendung der Kostengliederung
Seite 13, Abschnitt 5.2
Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten (siehe Abschnitt 3.12) zusammengefasst werden. Die bei Kostenermittlungen anzuwendende Gliederungstiefe bzw. die zu wählende Ebene der Kostengliederung richtet sich nach den für die jeweilige Stu ...
5.3 Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten
Seite 13, Abschnitt 5.3
In geeigneten Fällen und bei den dafür geeigneten Kostengruppen (z. B. KG 300 Bauwerk — Baukonstruktionen), können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden. Dabei können bereits die Kostengruppen der ersten Ebene der Kostenglieder ...
5.4 Ordnung der Kosten nach Vergabeeinheiten
Seite 14 ff., Abschnitt 5.4
Die Kostengliederung ist in Tabelle 1 dargestellt. Die in der Spalte „Anmerkungen“ dieser Tabelle aufgeführten Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe. Die Aufzählung ist ni ...
Tabelle 1-100 Kostengruppen "Grundstück"
Seite 14 f., Abschnitt Tabelle 1-100
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 100 "Grundstück"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 100 | Grundstück | Kosten der für das Bauprojekt vorgesehenen Fläche eines oder mehrerer im Grundbuch und im Liegenschaftskataster ...
Tabelle 1-200 Kostengruppen "Vorbereitende Maßnahmen"
Seite 15 ff., Abschnitt Tabelle 1-200
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 200 "Vorbereitende Maßnahmen"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 200 | Vorbereitende Maßnahmen | Vorbereitende Maßnahmen, um die Baumaßnahme auf dem Grundstück durchführen zu können ...
Tabelle 1-300 Kostengruppen "Bauwerk - Baukonstruktionen"
Seite 17 ff., Abschnitt Tabelle 1-300
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 300 "Bauwerk — Baukonstruktionen"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 300 | Bauwerk — Baukonstruktionen | Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks von Hochbauten, Ing ...
Tabelle 1-400 Kostengruppen "Bauwerk - Technische Anlagen"
Seite 23 ff., Abschnitt Tabelle 1-400
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 400 "Bauwerk — Technische Anlagen"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 400 | Bauwerk — Technische Anlagen | Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung der technischen Anlagen des Ba ...
Tabelle 1-500 Kostengruppen "Außenanlagen"
Seite 28 ff., Abschnitt Tabelle 1-500
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 500 "Außenanlagen und Freiflächen"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 500 | Außenanlagen und Freiflächen | Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung von Außenanlagen der Bauwerke ...
Tabelle 1-600 Kostengruppen "Ausstattung und Kunstwerke"
Seite 32 f., Abschnitt Tabelle 1-600
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 600 "Ausstattung und Kunstwerke"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 600 | Ausstattung und Kunstwerke | Bewegliche oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Sachen, die zur Ingebra ...
Tabelle 1-700 Kostengruppen "Baunebenkosten"
Seite 33 ff., Abschnitt Tabelle 1-700
Änderungen 2018-12: Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 700 "Baunebenkosten"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 700 | Baunebenkosten | Leistungen, die neben den Bauleistungen und Lieferungen für das Bauprojekt erforderlich sind (z. B. Leis ...
Tabelle 1-800 Kostengruppen "Finanzierung"
Seite 35, Abschnitt Tabelle 1-800
Tabelle 1 — Kostengliederung (Kostengruppen 800 "Finanzierung"): Kostengruppen (KG) | Anmerkungen | 800 | Finanzierung | Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung anfallen | 810 | Finanzierungsneben ...
6.1 Allgemeines zu Mengen und Bezugseinheiten
Seite 35, Abschnitt 6.1
Die Vergleichbarkeit von Kostenkennwerten ist für die Praxis der Kostenplanung unverzichtbar. Voraussetzung dafür ist, außer einer eindeutigen Zuordnung der Kosten nach dieser Norm, auch eine einheitliche Verwend ...
6.2 Mengen und Bezugseinheiten - Kostengruppen
Seite 35 f., Abschnitt 6.2
Für Kostenkennwerte der Kostengruppen der ersten Ebene der Kostengliederung nach Tabelle 1 wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 2 anzuwenden. Soweit nicht unter Abschnitt 6.3 und Tabelle 3 sowie unter Abschnitt 6.4 und Tabe ...
6.3 Mengen und Bezugseinheiten - Kostengruppen "Bauwerk - Baukonstruktionen"
Seite 36 ff., Abschnitt 6.3
Für Kostenkennwerte der Kostengruppe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen wird empfohlen, die Mengen und Bezugseinheiten nach Tabelle 3 anzuwenden. Tabelle 3 — Mengen und Bezugseinheiten für die Kostengruppe 300: Kostengruppen (KG) | Mengen und Bezugseinhei ...
6.4 Mengen und Bezugseinheiten - Kostengruppen "Bauwerk - Technische Anlagen"
Seite 40 ff., Abschnitt 6.4
Für die Kostengruppe 400 Bauwerk-Technische Anlagen kann ergänzend zur Kostengliederung der Tabelle 1 die erweiterte Gliederung nach Tabelle 4 mit den Mengen und Bezugseinheiten angewendet werden. Tabelle 4 — Mengen und Bezugseinheiten für die Kosten ...